Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz betreffend IGL-Anzeige A12 Inntalautobahn Fahrtrichtung Kufstein – 7. Mai 2021, 21:17

Anfrage an: Landesregierung Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

hiermit stelle ich ein Auskunftsersuchen nach dem österreichischen Informationsfreiheitsgesetz bzw. den einschlägigen Auskunftspflichten betreffend die Verkehrsbeeinflussungsanlage (IGL-Anzeigen) auf der A12 Inntalautobahn in Fahrtrichtung Kufstein.

Sachverhalt:

Am Donnerstag, dem 7. Mai 2021, um exakt 21:17 Uhr, war bei einer über der Fahrbahn angebrachten elektronischen IGL-Anzeige unmittelbar im Bereich eines Radarmessgeräts die Anzeige „IGL 100“ ausgeschaltet bzw. leer.

Besonders auffällig war dabei:

- die beiden Anzeigetafeln vor dieser Anzeige zeigten „IGL 100“ an,
- die beiden Anzeigetafeln nach dieser Anzeige zeigten ebenfalls „IGL 100“ an,
- ausschließlich die einzelne Anzeige direkt vor bzw. beim Radarmessgerät war deaktiviert bzw. zeigte kein IGL-Limit an.

Von diesem Zustand wurde von mir ein Video angefertigt, welches die Situation zum genannten Zeitpunkt dokumentiert.

Ich ersuche daher um umfassende Auskunft zu folgenden Punkten:

1. War diese konkrete Anzeige am 7. Mai 2021 um 21:17 Uhr technisch defekt oder beschädigt?

2. Falls ja:
- Welche konkrete technische Störung lag vor?
- Wann wurde die Störung erstmals bemerkt?
- Wer hat die Störung festgestellt?
- Wurde die Störung protokolliert?
- Gibt es Wartungs-, Reparatur- oder Einsatzprotokolle dazu?
- Wann wurde die Anzeige wieder repariert bzw. aktiviert?
- Warum blieb ausschließlich diese einzelne Anzeige deaktiviert, während die übrigen IGL-Anzeigen aktiv waren?
- Welche Sicherheits- oder Rechtsbewertung erfolgte hinsichtlich der Gültigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich?

3. Falls keine technische Störung vorlag:
- Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage war genau diese einzelne Anzeige deaktiviert?
- Wer hat die Deaktivierung angeordnet oder veranlasst?
- Nach welchen Kriterien wird entschieden, einzelne IGL-Anzeigen abzuschalten?
- Gibt es dafür interne Richtlinien, Dienstanweisungen oder technische Regelwerke?
- Warum wurde nur die Anzeige direkt vor dem Radarmessgerät deaktiviert und nicht die davor oder danach befindlichen Anzeigen?

4. Existieren für den Zeitpunkt 7. Mai 2021, 21:17 Uhr technische Logdaten oder Steuerungsprotokolle der betreffenden Anzeige?

5. Wurde zu diesem Zeitpunkt ein Fehler, Ausfall oder Wartungszustand registriert?

6. Welche konkrete Anzeigeeinheit war betroffen?

7. War der zuständigen Stelle bekannt, dass gerade jene Anzeige im unmittelbaren Bereich des Radarmessgeräts deaktiviert war?

8. Wurde dieser Zustand intern dokumentiert oder nachträglich untersucht?

9. Gibt es Kamera-, Diagnose- oder Fernwartungsdaten zur betroffenen Anlage?

10. Erfolgt die Steuerung der IGL-Anlagen automatisch oder manuell?

11. Welche Stelle bzw. welche Personen sind für die Aktivierung und Deaktivierung der IGL-Anzeigen verantwortlich?

12. Wird protokolliert:
- wann einzelne Anzeigen aktiviert oder deaktiviert werden,
- wer Änderungen vornimmt,
- aus welchem Grund Änderungen vorgenommen werden?

13. Wie wird rechtlich sichergestellt, dass ein IGL-Limit ordnungsgemäß kundgemacht ist, wenn einzelne Anzeigen innerhalb einer aktiven IGL-Strecke abgeschaltet sind?

14. Kommt es häufiger vor, dass ausschließlich jene Anzeige unmittelbar vor einem Radarmessgerät deaktiviert ist?

15. Falls ja:
- Wie oft kam dies bisher vor?
- Aus welchen Gründen?
- Gibt es hierzu statistische Erfassungen oder interne Auswertungen?

16. Wird ausgeschlossen, dass durch eine selektive Deaktivierung einzelner Anzeigen Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der tatsächlich geltenden Höchstgeschwindigkeit irregeführt werden?

17. Gab es Beschwerden oder interne Hinweise zu vergleichbaren Fällen?

18. Ich ersuche zudem um Bekanntgabe:
- der zuständigen Organisationseinheit,
- der technischen Betreiberstelle,
- der verantwortlichen Behörde,
- sowie der für die gegenständliche Verkehrsbeeinflussungsanlage zuständigen Wartungs- oder Steuerungsstelle.

Sofern Unterlagen, Wartungsprotokolle, Einsatzberichte, technische Dokumentationen, Logdaten, interne Weisungen oder sonstige relevante Aufzeichnungen vorhanden sind, ersuche ich um Übermittlung in elektronischer Form.

Sollte Ihre Stelle nicht zuständig sein, ersuche ich um Weiterleitung an die zuständige Behörde unter entsprechender Verständigung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    7. Mai 2026
  • Frist
    4. Juni 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz betreffend IGL-Anzeige A12 Inntalautobahn Fahrtrichtung Kufstein – 7. Mai 2021, 21:17 [#4850]
Datum
7. Mai 2026 21:34
An
Landesregierung Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
hiermit stelle ich ein Auskunftsersuchen nach dem österreichischen Informationsfreiheitsgesetz bzw. den einschlägigen Auskunftspflichten betreffend die Verkehrsbeeinflussungsanlage (IGL-Anzeigen) auf der A12 Inntalautobahn in Fahrtrichtung Kufstein. Sachverhalt: Am Donnerstag, dem 7. Mai 2021, um exakt 21:17 Uhr, war bei einer über der Fahrbahn angebrachten elektronischen IGL-Anzeige unmittelbar im Bereich eines Radarmessgeräts die Anzeige „IGL 100“ ausgeschaltet bzw. leer. Besonders auffällig war dabei: - die beiden Anzeigetafeln vor dieser Anzeige zeigten „IGL 100“ an, - die beiden Anzeigetafeln nach dieser Anzeige zeigten ebenfalls „IGL 100“ an, - ausschließlich die einzelne Anzeige direkt vor bzw. beim Radarmessgerät war deaktiviert bzw. zeigte kein IGL-Limit an. Von diesem Zustand wurde von mir ein Video angefertigt, welches die Situation zum genannten Zeitpunkt dokumentiert. Ich ersuche daher um umfassende Auskunft zu folgenden Punkten: 1. War diese konkrete Anzeige am 7. Mai 2021 um 21:17 Uhr technisch defekt oder beschädigt? 2. Falls ja: - Welche konkrete technische Störung lag vor? - Wann wurde die Störung erstmals bemerkt? - Wer hat die Störung festgestellt? - Wurde die Störung protokolliert? - Gibt es Wartungs-, Reparatur- oder Einsatzprotokolle dazu? - Wann wurde die Anzeige wieder repariert bzw. aktiviert? - Warum blieb ausschließlich diese einzelne Anzeige deaktiviert, während die übrigen IGL-Anzeigen aktiv waren? - Welche Sicherheits- oder Rechtsbewertung erfolgte hinsichtlich der Gültigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich? 3. Falls keine technische Störung vorlag: - Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage war genau diese einzelne Anzeige deaktiviert? - Wer hat die Deaktivierung angeordnet oder veranlasst? - Nach welchen Kriterien wird entschieden, einzelne IGL-Anzeigen abzuschalten? - Gibt es dafür interne Richtlinien, Dienstanweisungen oder technische Regelwerke? - Warum wurde nur die Anzeige direkt vor dem Radarmessgerät deaktiviert und nicht die davor oder danach befindlichen Anzeigen? 4. Existieren für den Zeitpunkt 7. Mai 2021, 21:17 Uhr technische Logdaten oder Steuerungsprotokolle der betreffenden Anzeige? 5. Wurde zu diesem Zeitpunkt ein Fehler, Ausfall oder Wartungszustand registriert? 6. Welche konkrete Anzeigeeinheit war betroffen? 7. War der zuständigen Stelle bekannt, dass gerade jene Anzeige im unmittelbaren Bereich des Radarmessgeräts deaktiviert war? 8. Wurde dieser Zustand intern dokumentiert oder nachträglich untersucht? 9. Gibt es Kamera-, Diagnose- oder Fernwartungsdaten zur betroffenen Anlage? 10. Erfolgt die Steuerung der IGL-Anlagen automatisch oder manuell? 11. Welche Stelle bzw. welche Personen sind für die Aktivierung und Deaktivierung der IGL-Anzeigen verantwortlich? 12. Wird protokolliert: - wann einzelne Anzeigen aktiviert oder deaktiviert werden, - wer Änderungen vornimmt, - aus welchem Grund Änderungen vorgenommen werden? 13. Wie wird rechtlich sichergestellt, dass ein IGL-Limit ordnungsgemäß kundgemacht ist, wenn einzelne Anzeigen innerhalb einer aktiven IGL-Strecke abgeschaltet sind? 14. Kommt es häufiger vor, dass ausschließlich jene Anzeige unmittelbar vor einem Radarmessgerät deaktiviert ist? 15. Falls ja: - Wie oft kam dies bisher vor? - Aus welchen Gründen? - Gibt es hierzu statistische Erfassungen oder interne Auswertungen? 16. Wird ausgeschlossen, dass durch eine selektive Deaktivierung einzelner Anzeigen Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der tatsächlich geltenden Höchstgeschwindigkeit irregeführt werden? 17. Gab es Beschwerden oder interne Hinweise zu vergleichbaren Fällen? 18. Ich ersuche zudem um Bekanntgabe: - der zuständigen Organisationseinheit, - der technischen Betreiberstelle, - der verantwortlichen Behörde, - sowie der für die gegenständliche Verkehrsbeeinflussungsanlage zuständigen Wartungs- oder Steuerungsstelle. Sofern Unterlagen, Wartungsprotokolle, Einsatzberichte, technische Dokumentationen, Logdaten, interne Weisungen oder sonstige relevante Aufzeichnungen vorhanden sind, ersuche ich um Übermittlung in elektronischer Form. Sollte Ihre Stelle nicht zuständig sein, ersuche ich um Weiterleitung an die zuständige Behörde unter entsprechender Verständigung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4850/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz betreffend IGL-Anzeige A12 Inntalautobahn Fahrtrichtung Kufstein – 7. Mai 2021, 21:17 [#4850]
Datum
7. Mai 2026 21:34
Status
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www…. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://w…. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508
Landesregierung Tirol
Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage vom 08.05.2026 (vgl Anhang) wird angenommen, dass sich diese auf di…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
WG: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz betreffend IGL-Anzeige A12 Inntalautobahn Fahrtrichtung Kufstein – 7. Mai 2021, 21:17 [#4850]
Datum
8. Mai 2026 09:01
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
wgaunamekunftnameernameuchennachdeminformationnamefr.emname
10,6 KB
image001.jpg
5,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage vom 08.05.2026 (vgl Anhang) wird angenommen, dass sich diese auf die für Teilstrecken der Tiroler Autobahnen geltende IGL-Geschwindigkeitsbeschränkung bezieht. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h wurde mit Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 17.11.2014 (IG-Antragsteller/in-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung, LGBI. Nr. 145/2014) für bestimmte, genau bezeichnete Abschnitte der A 12 Inntal Autobahn und der A 13 Brenner Autobahn festgesetzt (RIS - IG-Antragsteller/in-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung - Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 08.05.2026<https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000572>) Lediglich dann, wenn für denselben Straßenabschnitt aufgrund anderer Rechtsvorschriften eine gleich hohe oder niedrigere Geschwindigkeit angeordnet wird, gelten diese über die Verkehrsbeeinflussungsanlage kundzumachenden situativen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen und nicht die IG-Antragsteller/in-Geschwindigkeitsbeschränkung (vgl. „Subisidaritätsklausel“ in § 3 Abs. 2 der Verordnung). Was die konkreten von Ihnen angefragten Punkte anlangt ist die Autobahnbetreiberin ASIFNAG nach § 1 Z 3 IFG selbst informationspflichtig, weshalb Ihre Anfrage entsprechend weitergeleitet wurde. Informationen zu allen derzeit in Geltung stehenden Verkehrsbeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Antragsteller/in) in Tirol finden Sie auf der Homepage des Landes Tirol: www.tirol.gv.at/fahrverbote-luft<htt…. Für Auskünfte betreffend etwaige Beschränkungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960 wäre die Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht zuständig. +43 512 508 2452 +43 512 508 742455 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen