Auskunftsersuchen zum Waldbrand oberhalb Innsbruck-Hötting am 27.12.2025

betreffend den Waldbrand oberhalb von Innsbruck-Hötting am 27.12.2025 ersuche ich höflich um Auskunft zu folgendem Sachverhalt:

Das Brandgeschehen wurde dokumentarisch durch einen zufällig anwesenden Livestreamer erfasst und live auf der Videoplattform YouTube übertragen. Anhand dieser Aufzeichnung lässt sich der Ablauf der Brandentstehung sowie die anschließende Ausbreitung des Feuers zeitlich gut nachvollziehen, da der Stream durchgehend mit Zeitstempeln versehen ist. Nach den öffentlich einsehbaren Aufzeichnungen vergingen vom erkennbaren Beginn des Brandes bis zum ersten Erkundungsflug des Hubschraubers „Libelle Tirol“ etwa 40 Minuten. Die ersten luftgestützten Löschmaßnahmen erfolgten dementsprechend zu einem noch späteren Zeitpunkt. Zu diesem Zeitpunkt waren die freiwilligen Feuerwehren des Umlandes sowie die Berufsfeuerwehr bereits alarmiert und soweit es die örtlichen Gegebenheiten zuließen auch mit Löscharbeiten beschäftigt.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Auskunft zu folgenden Fragen:

In welchem zeitlichen Rahmen sind bei vergleichbaren Ereignissen grundsätzlich luftgestützte Erkundungs- bzw. Löschmaßnahmen vorgesehen?
Gab es im konkreten Fall besondere Umstände oder außertourliche Ereignisse, die zu der genannten zeitlichen Verzögerung geführt haben?
Existieren für Hubschraubereinsätze definierte Eintreff- oder Reaktionszeiten, insbesondere bei Wald- oder Vegetationsbränden?

Abschließend möchte ich ausdrücklich festhalten, dass es sich bei diesem Schreiben nicht um einen Vorwurf gegenüber den eingesetzten Behörden, Einsatzorganisationen oder Entscheidungsträgern handelt. Vielmehr besteht ein sachliches Interesse am konkreten Ablauf des Einsatzes sowie an der Frage, ob ein früherer Einsatz luftgestützter Mittel potenziell Einfluss auf die rasche Ausbreitung des Brandes hätte haben können.

Entsprechend nach IFG § 9 beantrage ich eine Beantwortung über Email.

Mit besten Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2025
  • Frist
    27. Januar 2026
  • 4 Follower:innen
Daniel Kam
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH Details
Von
Daniel Kam
Betreff
Auskunftsersuchen zum Waldbrand oberhalb Innsbruck-Hötting am 27.12.2025 [#4234]
Datum
28. Dezember 2025 19:34
An
Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
betreffend den Waldbrand oberhalb von Innsbruck-Hötting am 27.12.2025 ersuche ich höflich um Auskunft zu folgendem Sachverhalt: Das Brandgeschehen wurde dokumentarisch durch einen zufällig anwesenden Livestreamer erfasst und live auf der Videoplattform YouTube übertragen. Anhand dieser Aufzeichnung lässt sich der Ablauf der Brandentstehung sowie die anschließende Ausbreitung des Feuers zeitlich gut nachvollziehen, da der Stream durchgehend mit Zeitstempeln versehen ist. Nach den öffentlich einsehbaren Aufzeichnungen vergingen vom erkennbaren Beginn des Brandes bis zum ersten Erkundungsflug des Hubschraubers „Libelle Tirol“ etwa 40 Minuten. Die ersten luftgestützten Löschmaßnahmen erfolgten dementsprechend zu einem noch späteren Zeitpunkt. Zu diesem Zeitpunkt waren die freiwilligen Feuerwehren des Umlandes sowie die Berufsfeuerwehr bereits alarmiert und soweit es die örtlichen Gegebenheiten zuließen auch mit Löscharbeiten beschäftigt. Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Auskunft zu folgenden Fragen: In welchem zeitlichen Rahmen sind bei vergleichbaren Ereignissen grundsätzlich luftgestützte Erkundungs- bzw. Löschmaßnahmen vorgesehen? Gab es im konkreten Fall besondere Umstände oder außertourliche Ereignisse, die zu der genannten zeitlichen Verzögerung geführt haben? Existieren für Hubschraubereinsätze definierte Eintreff- oder Reaktionszeiten, insbesondere bei Wald- oder Vegetationsbränden? Abschließend möchte ich ausdrücklich festhalten, dass es sich bei diesem Schreiben nicht um einen Vorwurf gegenüber den eingesetzten Behörden, Einsatzorganisationen oder Entscheidungsträgern handelt. Vielmehr besteht ein sachliches Interesse am konkreten Ablauf des Einsatzes sowie an der Frage, ob ein früherer Einsatz luftgestützter Mittel potenziell Einfluss auf die rasche Ausbreitung des Brandes hätte haben können. Entsprechend nach IFG § 9 beantrage ich eine Beantwortung über Email. Mit besten Dank im Voraus.
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Daniel Kam Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4234/ Postanschrift Daniel Kam << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Kam
Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH
s.g. herr kam, nach internem check haben wir ihre anfrage an die zuständige abteilung (cc) im amt der tiroler land…
Von
Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH
Betreff
WG: Auskunftsersuchen zum Waldbrand oberhalb Innsbruck-Hötting am 27.12.2025 [#4234]
Datum
29. Dezember 2025 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
s.g. herr kam, nach internem check haben wir ihre anfrage an die zuständige abteilung (cc) im amt der tiroler landesregierung zur weiteren bearbeitung weitergeleitet. ich bitte sie alle weiteren anfragen/infos zu dieser anfrage an die zuständige bateilung zu übermitteln. mfg, bernd noggler Mag. Bernd Noggler Geschäftsführer LEITSTELLE TIROL gemeinnützige GmbH A-6020 Innsbruck, Hunoldstrasse 17a + 43 512 3313 - 1001 <<E-Mail-Adresse>> www.leitstelle.tirol
Daniel Kam
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgen…
Von
Daniel Kam
Betreff
AW: WG: Auskunftsersuchen zum Waldbrand oberhalb Innsbruck-Hötting am 27.12.2025 [#4234]
Datum
30. Dezember 2025 00:50
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: siehe EMail-Verlauf und Beantwortung durch Geschäftsführung Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4234/
Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH
Sehr geehrter Herr Kam! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen nachstehend den zeitlichen Ablauf des Einsat…
Von
Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH
Betreff
Auskunftsersuchen zum Waldbrand oberhalb Innsbruck-Hötting am 27.12.2025 [#4234]
Datum
8. Januar 2026 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,4 KB


Sehr geehrter Herr Kam! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen nachstehend den zeitlichen Ablauf des Einsatzes von Luftfahrzeugen im Zuge des Waldbrandes am 27.12.2025 in Innsbruck übermitteln. 27.12.2025, 12:51 Eingang Notruf bei Leitstelle Tirol 27.12.2025, 12:52 Alarmierung Feuerwehr durch Leitstelle Tirol 27.12.2025, 13:09 Rückmeldung Einsatzleiter Berufsfeuerwehr Innsbruck und Anforderung Hubschrauber 27.12.2025, 13:10 Alarmierung "LIBELLE Tirol" durch Landes Warn- und Lagezentrum, Rückmeldung, dass sich Abflug des Hubschraubers aufgrund einer laufenden Wartung etwas verzögern wird 27.12.2025, 13:12 Alarmierung "LIBELLE Vorarlberg" durch Landes Warn- und Lagezentrum 27.12.2025, 13:17 Verfügbarkeitsanfrage von privaten Luftfahrzeugen durch Landes Warn- und Lagezentrum 27.12.2025, 13:31 Start "LIBELLE Vorarlberg" von der Flugeinsatzstelle Hohenems 27.12.2025, 13:35 Start "LIBELLE Tirol" von der Flugeinsatzstelle Innsbruck 27.12.2025, 13:40 Nachforderung "LIBELLE Salzburg" durch Landes Warn- und Lagezentrum 27.12.2025, 14:00 Start "LIBELLE Salzburg" von Flugeinsatzstelle Salzburg 27.12.2025; 14:11 Anfrage Verfügbarkeit von Hubschrauber des ÖBH durch Landes Warn- und Lagezentrum 27.12.2025, 14:14 Anfrage betreffend weiterer Hubschrauber durch Einsatzleiter Feuerwehr bei Landes Warn- und Lagezentrum 27.12.2025, 14:20 Rückmeldung durch ÖAMTC, dass eine Maschine verfügbar ist 27.12.2025, 14:22 Start Hubschrauber ÖAMTC vom Heliport Innsbruck 27.12.2025, 14:35 Eintreffen "LIBELLE Vorarlberg" 27.12.2025, 15:51 Rückmeldung ÖBH, dass ab 28.12.2025, 07.30 Uhr (ab Linz-Hörsching bzw. Langenlebarn) insgesamt drei Hubschrauber verfügbar sind Hinsichtlich der Frage des zeitlichen Rahmens darf festgehalten werden, dass es hiezu keine gesetzlichen Vorgaben gibt. In Nordtirol erfolgt die Alarmierung von Hubschraubern auf Anforderung des jeweiligen Einsatzleiters. Von dieser Regel ausgenommen ist hier der Bezirk Lienz, in welchem aufgrund der längeren Anflugzeit aus Nordtirol bereits mit dem Einsatzstichwort "Waldbrand" eine Alarmierung der "LIBELLE Tirol" erfolgt Um Löschmaßnahmen mit Hubschraubern beginnen zu können, ist seitens der Feuerwehr der Aufbau von umfangreicher Infrastruktur erforderlich. Es müssen ein oder mehrere Löschwasserbehälter aufgebaut und diese dann in der Regel mit 10.000 l Wasser gefüllt werden. Dazu ist der Aufbau von Löschwasserleitungen erforderlich. Die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Waldbränden finden sich in §§ 41a und 42 Forstgesetz 1975, BGBl. 440/1975 in der Fassung BGBl 144/2023, §§ 46 bis 52 Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. 55/2005 in der Fassung LGBl 4/2026 sowie hinsichtlich allgemeiner Bestimmungen im Tiroler Krisen- und Katastrophenmanagementgesetz 2025, LGBl. 22/2025. Mit freundlichen Grüßen