Austria Center Vienna unzulässige Grundstücksteilung um Parteienstellung der Anrainer zu verhindern

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wann wird die rechtlich unzulässige Grundstücksteilung des Austria Center Vienna die den Anrainern ihre Parteinstellung versagt wieder aufgehoben. Diese Teilungen die im Zuge des EU Vorsitzes Österreichs 2018 provisorisch umgesetzt wurden, wurden nie rückgängig gemacht. Weiters die an sich nicht vorgesehene permanente Aufstellung der Veranstaltungshalle auf dem Parkdeck die aufgrund der statischen Belastung zur Aufstellung von zusätzlichen Stützmauern führte, wann wird diese beendet ? Aufgrund des LKW Verkehrs über die Abfahrt in Richtung Leonard Bernsteinstraße über fremden Grund kommt es aufgrund überladener LKWs zu Schäden an den unter der Fahrbahn liegenden Bauwerken und Beschädigungen durch LKWs an der Bausubstanz.

Warte auf Antwort

  • Datum
    16. September 2025
  • Frist
    14. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Andreas Gold
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Wien Details
Von
Andreas Gold
Betreff
Austria Center Vienna unzulässige Grundstücksteilung um Parteienstellung der Anrainer zu verhindern [#3740]
Datum
16. September 2025 19:35
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wann wird die rechtlich unzulässige Grundstücksteilung des Austria Center Vienna die den Anrainern ihre Parteinstellung versagt wieder aufgehoben. Diese Teilungen die im Zuge des EU Vorsitzes Österreichs 2018 provisorisch umgesetzt wurden, wurden nie rückgängig gemacht. Weiters die an sich nicht vorgesehene permanente Aufstellung der Veranstaltungshalle auf dem Parkdeck die aufgrund der statischen Belastung zur Aufstellung von zusätzlichen Stützmauern führte, wann wird diese beendet ? Aufgrund des LKW Verkehrs über die Abfahrt in Richtung Leonard Bernsteinstraße über fremden Grund kommt es aufgrund überladener LKWs zu Schäden an den unter der Fahrbahn liegenden Bauwerken und Beschädigungen durch LKWs an der Bausubstanz.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Andreas Gold Anfragenr: 3740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3740/ Postanschrift Andreas Gold << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Gold