Sehr geehrtAntragsteller/in
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Folgendes mit:
Die Bewilligung zu den wahrgenommenen Baumentfernungen wurde - nach Einholung gutächtlicher Stellungnahmen der MA 37-Baupolizei und der MA 42-Referat Baumschutz sowie auch Abhaltung eines gemeinsamen Ortsaugenscheins - mit Bescheid des MBA 9/17 zur GZ 1014685-2018 vom 04.03.2020 erteilt und eine entsprechende Ersatzpflanzung vorgeschrieben.
Die bereits ziemlich desolate Einfriedungsmauer an beiden Seiten der Zufahrt zur Spitalsgasse soll samt Fundament im Sommerhalbjahr 2020 gänzlich entfernt und in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt originalgetreu neu errichtet werden.
Nahezu alle Bäume stockten zu knapp an dieser Mauer und hätten bei deren Entfernung samt Fundament infolge des Wurzelverlustes und der kurzen Kippkante - nach beiden Seiten sowohl zu innenseitigen Baulichkeiten als auch zur außenseitigen Straße - eine zu geringe Standfestigkeit aufgewiesen, womit der Entfernungsgrund gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 des Wr. Baumschutzgesetzes gegeben war.
Einer der Bäume, ein Zürgelbaum, wurde überdies gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 Wr. Baumschutzgesetz als nicht mehr erhaltenswert angesehen.
Für 2 Bäume (eine Pappel und ein Zürgelbaum) hätte zwar eine reelle Chance der Erhaltung bestanden, aber im Hinblick auf die Entfernungsbedürftigkeit des übrigen Bestandes, die Unsicherheit über deren künftige Entwicklung wegen des baulichen Eingriffes in unmittelbarer Nähe und auch das Bedürfnis nach Schaffung eines zusammenhängend einheitlichen Jungbaumensembles war ebenfalls deren Entfernung geboten.
Um unter größtmöglicher Schonung der Baumsubstanz vorzugehen, wurde von dem dort vorhandenen Jungbaumbestand (Ersatzpflanzungsverpflichtung aus früherem Bescheid) für 2 Bäume eine Umpflanzung an anderen Standorten im Spitalsareal bewilligt, für einen dritten sehr knapp an der Mauer stockenden Jungbaum wäre jedoch diese Maßnahme im Hinblick auf die zu erwartenden Schäden nicht nur am groben, sondern auch feineren Wurzelwerk und der damit verbundenen schlechteren Entwicklungsmöglichkeit auf einem neuen Standort (z. B. wegen vorzeitiger Erreichung der physiologischen Altersgrenze) aus gärtnerischer Sicht nicht sinnvoll gewesen.
Nach Fertigstellung der neuen Einfriedungsmauer ist beabsichtigt, noch im Herbst dieses Jahres die entsprechenden Ersatzpflanzungen (Ginkos, Zürgelbaum) durchzuführen.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen,