Baumfällungen Spitalgasse

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Ca. Anfang April 2020 wurden im an die Spitalgasse angrenzenden Gelände des AKHs 16 große Laubbäume gefällt (Details s. https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-…). Ich ersuche um:
1) eine Kopie des Bewilligungsbescheids
2) Erläuterung, welche sachlichen Gründe (mit Bezug auf das Wiener Baumschutzgesetz) für die Genehmigung der Fällung Ausschlag gaben
3) Erläuterung, ob es eine Interessensabwägung zwischen Denkmalschutz für neben den Bäumen befindliche Mauer und den Bäumen selbst gab
4) Information, wann der Bewilligungsbescheid der zuständigen Bezirksvorstehering (Ahmad) für eine Stellungnahme zur Kenntnis gebracht wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    11. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgend…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Baumfällungen Spitalgasse [#1934]
Datum
16. April 2020 11:34
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Ca. Anfang April 2020 wurden im an die Spitalgasse angrenzenden Gelände des AKHs 16 große Laubbäume gefällt (Details s. https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/16-baeume-in-der-spitalgasse-gefaellt_a4027485). Ich ersuche um: 1) eine Kopie des Bewilligungsbescheids 2) Erläuterung, welche sachlichen Gründe (mit Bezug auf das Wiener Baumschutzgesetz) für die Genehmigung der Fällung Ausschlag gaben 3) Erläuterung, ob es eine Interessensabwägung zwischen Denkmalschutz für neben den Bäumen befindliche Mauer und den Bäumen selbst gab 4) Information, wann der Bewilligungsbescheid der zuständigen Bezirksvorstehering (Ahmad) für eine Stellungnahme zur Kenntnis gebracht wurde.
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
STS-316972-2020 / 9., Spitalgasse / Baumfällungen Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 16. April 2020 is…
Von
Wien
Betreff
STS-316972-2020 / 9., Spitalgasse / Baumfällungen
Datum
16. April 2020 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 16. April 2020 ist im Stadtservice Wien eingelangt und wurde zur Bearbeitung und direkten Beantwortung an das Magistratische Bezirksamt für den 9. und 17. Bezirk Baumschutzangelegenheiten << Adresse entfernt >>, Alserbachstraße 41 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Telefon: +43/1/4000 09561 weitergeleitet. Weiters wird Ihnen mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Situation und den verordneten Maßnahmen ein eingeschränkter Dienstbetrieb der Wiener Magistratsabteilungen erfolgt. Eingelangte Anliegen werden nach ihrer Dringlichkeit priorisiert. Darum kann es aktuell zu einem längeren Bearbeitungszeitraum kommen. Wir bitten um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen
AW: STS-316972-2020 / 9., Spitalgasse / Baumfällungen (GZ 292737-2020 Allg.) Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer…
Von
Wien
Betreff
AW: STS-316972-2020 / 9., Spitalgasse / Baumfällungen (GZ 292737-2020 Allg.)
Datum
17. April 2020 10:44
Status
image001.png
3,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage teilen wir Folgendes mit: Die Bewilligung zu den wahrgenommenen Baumentfernungen wurde - nach Einholung gutächtlicher Stellungnahmen der MA 37-Baupolizei und der MA 42-Referat Baumschutz sowie auch Abhaltung eines gemeinsamen Ortsaugenscheins - mit Bescheid des MBA 9/17 zur GZ 1014685-2018 vom 04.03.2020 erteilt und eine entsprechende Ersatzpflanzung vorgeschrieben. Die bereits ziemlich desolate Einfriedungsmauer an beiden Seiten der Zufahrt zur Spitalsgasse soll samt Fundament im Sommerhalbjahr 2020 gänzlich entfernt und in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt originalgetreu neu errichtet werden. Nahezu alle Bäume stockten zu knapp an dieser Mauer und hätten bei deren Entfernung samt Fundament infolge des Wurzelverlustes und der kurzen Kippkante - nach beiden Seiten sowohl zu innenseitigen Baulichkeiten als auch zur außenseitigen Straße - eine zu geringe Standfestigkeit aufgewiesen, womit der Entfernungsgrund gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 des Wr. Baumschutzgesetzes gegeben war. Einer der Bäume, ein Zürgelbaum, wurde überdies gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 Wr. Baumschutzgesetz als nicht mehr erhaltenswert angesehen. Für 2 Bäume (eine Pappel und ein Zürgelbaum) hätte zwar eine reelle Chance der Erhaltung bestanden, aber im Hinblick auf die Entfernungsbedürftigkeit des übrigen Bestandes, die Unsicherheit über deren künftige Entwicklung wegen des baulichen Eingriffes in unmittelbarer Nähe und auch das Bedürfnis nach Schaffung eines zusammenhängend einheitlichen Jungbaumensembles war ebenfalls deren Entfernung geboten. Um unter größtmöglicher Schonung der Baumsubstanz vorzugehen, wurde von dem dort vorhandenen Jungbaumbestand (Ersatzpflanzungsverpflichtung aus früherem Bescheid) für 2 Bäume eine Umpflanzung an anderen Standorten im Spitalsareal bewilligt, für einen dritten sehr knapp an der Mauer stockenden Jungbaum wäre jedoch diese Maßnahme im Hinblick auf die zu erwartenden Schäden nicht nur am groben, sondern auch feineren Wurzelwerk und der damit verbundenen schlechteren Entwicklungsmöglichkeit auf einem neuen Standort (z. B. wegen vorzeitiger Erreichung der physiologischen Altersgrenze) aus gärtnerischer Sicht nicht sinnvoll gewesen. Nach Fertigstellung der neuen Einfriedungsmauer ist beabsichtigt, noch im Herbst dieses Jahres die entsprechenden Ersatzpflanzungen (Ginkos, Zürgelbaum) durchzuführen. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen,