Bauprojekt Weidling

Anfrage an: Klosterneuburg
Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Bezüglich des geplanten Bauprojekts in der Weidlinger Straße 45 begehre ich Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Gab es zu dem Bauprojekt ein Bieterverfahren bzw. mehrere Angebote von Bauprojekten?
2. Auf welcher Basis wurde entschieden, dass das Bauprojekt an den geplanten Bauträger geht?
3. Welche Beziehung pflegt Bürgermeister Schmuckenschlager zum Bauträger des geplanten Bauwerks?
4. Warum gibt es kein Verkehrsgutachten von einem unabhängigen Gutachter?
5. Warum hat die Stadt Klosterneuburg keinen eigenen unabhängigen Gutachter eingesetzt sondern einen Gutachter eingesetzt, der vom Immobilienentwickler beauftragt wurde?
6. Welche alternativen Bauprojekte wurden für die Weidlinger Straße 45 noch vorgeschlagen?
7. Gab es eine öffentliche Anhörung oder Diskussion zu dem Vorhaben?
8. Gibt es eine Umwidmung? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage passiert diese?
9. Wie passt das Bauvorhaben mit dem "neuen" Flächenwidmungsplan zusammen, der eigentlich so konzipiert wurde, dass solche Bauten eben nicht möglich sind?
10. Kann der Bürgermeister eine Umwidmung im Alleingang veranlassen?
11. Gab es Gespräche mit BürgerInnen zum geplanten Projekt und in welcher Form?

Ich bitte um rasche Beantwortung!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2021
  • Frist
    8. November 2021
  • Kosten dieser Information:
    23,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Iwona Laub
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Aus…
An Klosterneuburg Details
Von
Iwona Laub
Betreff
Bauprojekt Weidling [#2377]
Datum
13. September 2021 10:22
An
Klosterneuburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Bezüglich des geplanten Bauprojekts in der Weidlinger Straße 45 begehre ich Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Gab es zu dem Bauprojekt ein Bieterverfahren bzw. mehrere Angebote von Bauprojekten? 2. Auf welcher Basis wurde entschieden, dass das Bauprojekt an den geplanten Bauträger geht? 3. Welche Beziehung pflegt Bürgermeister Schmuckenschlager zum Bauträger des geplanten Bauwerks? 4. Warum gibt es kein Verkehrsgutachten von einem unabhängigen Gutachter? 5. Warum hat die Stadt Klosterneuburg keinen eigenen unabhängigen Gutachter eingesetzt sondern einen Gutachter eingesetzt, der vom Immobilienentwickler beauftragt wurde? 6. Welche alternativen Bauprojekte wurden für die Weidlinger Straße 45 noch vorgeschlagen? 7. Gab es eine öffentliche Anhörung oder Diskussion zu dem Vorhaben? 8. Gibt es eine Umwidmung? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage passiert diese? 9. Wie passt das Bauvorhaben mit dem "neuen" Flächenwidmungsplan zusammen, der eigentlich so konzipiert wurde, dass solche Bauten eben nicht möglich sind? 10. Kann der Bürgermeister eine Umwidmung im Alleingang veranlassen? 11. Gab es Gespräche mit BürgerInnen zum geplanten Projekt und in welcher Form? Ich bitte um rasche Beantwortung!
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 6 NÖ Auskunftsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Iwona Laub <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Iwona Laub << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Iwona Laub
Klosterneuburg
Automatisch generierte Eingangsbestätigung ** Sehr geehrte/r Einbringer/in! Vielen Dank, wir haben Ihre Nachrich…
Von
Klosterneuburg
Betreff
Automatisch generierte Eingangsbestätigung
Datum
13. September 2021 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
** Sehr geehrte/r Einbringer/in! Vielen Dank, wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese umgehend an die zuständige Dienststelle zur weiteren Bearbeitung weiterleiten. Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, bitte antworten Sie nicht auf diese Mail. Mit freundlichen Grüßen
Klosterneuburg
Sehr geehrte Frau Laub, Sie begehren mit E-Mail vom 13.09.2021 eine Auskunft nach dem NÖ Auskunftsgesetz. Es ist …
Von
Klosterneuburg
Betreff
Auskunftsbegehren - geplantes Bauprojekt Weidlinger Straße 45
Datum
14. September 2021 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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16,1 KB


Sehr geehrte Frau Laub, Sie begehren mit E-Mail vom 13.09.2021 eine Auskunft nach dem NÖ Auskunftsgesetz. Es ist daher gemäß § 1 NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973 idgF iVm NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2021 eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 9,50 zu entrichten. Diese Verwaltungsabgabe wird mit Zustellung der Erledigung fällig und ist sofort, spätestens aber binnen 2 Wochen ab Zustellung dieser Erledigung zur Einzahlung zu bringen. Gemäß § 14 TP 6 Abs 1 Gebührengesetz 1957 idgF haben Sie anlässlich der ergehenden Erledigung ihrer Eingabe vom 13.09.2021 eine Bundesstempelgebühr iHv € 14,30 für das Finanzamt an das Stadtamt der Stadtgemeinde Klosterneuburg zu entrichten. Diese Gebührenschuld wird mit Zustellung der Erledigung fällig und ist sofort, spätestens aber binnen 2 Wochen ab Zustellung zur Einzahlung zu bringen. Wir ersuchen um Mitteilung, ob Sie Ihr Ersuchen in Anbetracht der anfallenden Kosten weiter aufrecht halten. Mit freundlichen Grüßen
Klosterneuburg
Sehr geehrte Frau Laub, Sie haben in Ihrem E-Mail vom 13.09.2021 um vorherige Absprache ersucht, sollten Kosten f…
Von
Klosterneuburg
Betreff
Bauprojekt Weidling - Auskunftsbegehren
Datum
29. September 2021 14:49
Status
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16,1 KB


Sehr geehrte Frau Laub, Sie haben in Ihrem E-Mail vom 13.09.2021 um vorherige Absprache ersucht, sollten Kosten für die Beantwortung Ihres Auskunftsbegehrens anfallen. Nachdem wir auf unser E-Mail vom 14.09.2021 noch keine Rückmeldung erhalten haben, möchten wir nachfragen, ob Sie Ihr Auskunftsbegehren nach dem NÖ Auskunftsgesetz vom 13.09.2021 trotz der anfallenden Kosten (wie in unserem E-Mail vom 14.09.2021 mitgeteilt) weiter aufrecht halten. Mit freundlichen Grüßen
Klosterneuburg
Auskunftsersuchen gemäß NÖ Auskunftsgesetz - Auskunftserteilung Sehr geehrte Frau Laub, zu Ihrem Auskunftsersuche…
Von
Klosterneuburg
Betreff
Auskunftsersuchen gemäß NÖ Auskunftsgesetz - Auskunftserteilung
Datum
4. November 2021 11:43
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AuskunfsersuchengemNAuskunftsgesetz-Auskunftserteilung.pdf
190,5 KB
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16,1 KB


Sehr geehrte Frau Laub, zu Ihrem Auskunftsersuchen gemäß NÖ Auskunftsgesetz vom 13.09.2021 übermitteln wir in der Anlage die Auskunftserteilung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Klosterneuburg. Mit freundlichen Grüßen