Bedenken in der deutschen Strafjustiz gegen das Cannabisverbot.

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In Deutschland wachsen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Cannabisverbots.

Amtsgerichte legen deshalb die Strafvorschriften zum Konsum, Besitz und Handel mit Cannabis dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Prüfung vor. Strafrechtsprofessoren insistieren schon lange gegen die als gescheitert kritisierte Drogenpolitik.
(AG Münster, Beschluss vom 12.11.2020 - 50 Cs-260 Js 1073/20-184/20)

1. Welche Auswirkung auf die österreichische Gesetzgebung hätte eine positive Prüfung des BVerfG in Deutschland.

2. Ist eine verfassungsrechtliche Prüfung des Suchtmittelgesetzes auch in Österreich nötig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2021
  • Frist
    2. Oktober 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bedenken in der deutschen Strafjustiz gegen das Cannabisverbot. [#2347]
Datum
7. August 2021 00:30
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In Deutschland wachsen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Cannabisverbots. Amtsgerichte legen deshalb die Strafvorschriften zum Konsum, Besitz und Handel mit Cannabis dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Prüfung vor. Strafrechtsprofessoren insistieren schon lange gegen die als gescheitert kritisierte Drogenpolitik. (AG Münster, Beschluss vom 12.11.2020 - 50 Cs-260 Js 1073/20-184/20) 1. Welche Auswirkung auf die österreichische Gesetzgebung hätte eine positive Prüfung des BVerfG in Deutschland. 2. Ist eine verfassungsrechtliche Prüfung des Suchtmittelgesetzes auch in Österreich nötig?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage. Zu 1) Welche Auswirkungen eine positive Prüfung des BVerfG i…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Bedenken in der deutschen Strafjustiz gegen das Cannabisverbot. [#2347]
Datum
12. August 2021 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage. Zu 1) Welche Auswirkungen eine positive Prüfung des BVerfG in Deutschland auf die österreichische Gesetzgebung hätte, ist eine hypothetische, rechtspolitische Frage, die sich dem Auskunftsrecht entzieht. Das Auskunftsrecht soll der Partei bereits vorhandene Informationen der Behörde, nicht aber eine erst vorzunehmende Bewertung zugänglich machen (VwGH 25.3.2010, 2010/04/0019). Wenn eine Entscheidung des BVerfG ergehen sollte, wird diese von der zuständigen Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz eingehend geprüft und bewertet werden. Zu 2) Es gibt in Österreich umfassende Möglichkeiten, den VfGH wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit von Gesetzen anzurufen (siehe Art. 140 B-VG), wobei jedoch ein*e Bundesminister*in nicht unter den Antragsberechtigten ist; daher stellt sich diese Frage für den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Justiz nicht. Nach dem Informationsstand der zuständigen Fachabteilung hat es aber bisher auch von Seiten Antragsberechtigter (insb. Gerichte, betroffene Einzelpersonen) keine Anrufung des VfGH in dem angesprochenen Zusammenhang gegeben. Mit freundlichen Grüßen