Bedrohung durch verfassungsgefärdende Angriffe und Spionage

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aktuell befindet sich die Überwachung von Nachrichten und Informationen, die verschlüsselt gesendet, übermittelt oder empfangen werden, durch Einbringen eines Programms in ein Computersystem in Begutachtung. Diese wird mit der Bedrohungslage bei verfassungsgefährdenden Angriffen sowie bei der Spionage begründet.

Daher beantrage ich gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung der Auskunft über die Anzahl aller begründeter Gefahrenverdachtsmomente für verfassungsgefähredende Angriffe (§ 6 Abs 3 SNG), seit Bestehen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst bis heute.
Diese Daten sollen nach Jahr und Ziffer (im § 6 SNG) aufgeschlüsselt werden.

Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle daher die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. April 2025
  • Frist
    5. Juni 2025
  • Ein:e Follower:in
Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, Aktuell befindet sich die Überwachung von Nachrichten und Informationen, die versc…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
Bedrohung durch verfassungsgefärdende Angriffe und Spionage [#3388]
Datum
10. April 2025 02:44
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Aktuell befindet sich die Überwachung von Nachrichten und Informationen, die verschlüsselt gesendet, übermittelt oder empfangen werden, durch Einbringen eines Programms in ein Computersystem in Begutachtung. Diese wird mit der Bedrohungslage bei verfassungsgefährdenden Angriffen sowie bei der Spionage begründet. Daher beantrage ich gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung der Auskunft über die Anzahl aller begründeter Gefahrenverdachtsmomente für verfassungsgefähredende Angriffe (§ 6 Abs 3 SNG), seit Bestehen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst bis heute. Diese Daten sollen nach Jahr und Ziffer (im § 6 SNG) aufgeschlüsselt werden. Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle daher die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3388/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>