Beschneiungsteich der Loser Bergbahnen auf Grdst. 1257/1 bzw. 1409 KG 67001

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Mit Schreiben GZ 2024-0.754.692 vom 28.10.2024 hat die Abteilung I/4 des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft ein Schreiben hinsichtlich des Beschneiungsteiches an das Amt der Stmk. Landesregierung Abt. 13 Umwelt und Raumordnung, Abt. 14 Wasserwirtschaft , Ressourcen und Nachhaltigkeit und Abt. 15, Energie Wohnbau und Technik übermittelt.

Auf meine diesbezüglichen Anfragen wurde mir am 11.7.2025 (GZ ABT13-670/2025-127) mitgeteilt, dass es sich um ein offenes Verfahren handelt.
Da diese Auskunft mehr als 6 Monate zurückliegt und sich die gesetzlichen Grundlagen mit dem Informationsfreiheitsgesetz geändert haben, darf ich um Information ersuchen, ob

1) es ein Gutachten eines geotechnischen Sachverständigen des Landes Steiermark gibt, welches das augenscheinlich progressive Böschungsversagen der Südböschung beurteilt.
2) Die im Gutachten von Dr. Sven Jakobs beschriebenen Baumängel einer Beurteilung durch die fachliche zuständigen Behörden Abt. 13 Umwelt und Raumordnung, Abt. 14 Wasserwirtschaft , Ressourcen und Nachhaltigkeit und Abt. 15, Energie Wohnbau und Technik unterzogen wurden und zu welchem Ergebnis die Behörden gekommen sind.
3) ob es aufgrund der Begutachtungen gemäß Punkt 2 nunmehr zu einem Genehmigungsbescheid oder einem Beseitigungsbescheid gekommen ist und welche Fristen dafür vorgegeben wurden.

Ich bedanke mich für ihre Bemühungen und verbleibe

Warte auf Antwort

  • Datum
    26. Januar 2026
  • Frist
    23. Februar 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Beschneiungsteich der Loser Bergbahnen auf Grdst. 1257/1 bzw. 1409 KG 67001 [#4362]
Datum
26. Januar 2026 16:29
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Mit Schreiben GZ 2024-0.754.692 vom 28.10.2024 hat die Abteilung I/4 des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft ein Schreiben hinsichtlich des Beschneiungsteiches an das Amt der Stmk. Landesregierung Abt. 13 Umwelt und Raumordnung, Abt. 14 Wasserwirtschaft , Ressourcen und Nachhaltigkeit und Abt. 15, Energie Wohnbau und Technik übermittelt. Auf meine diesbezüglichen Anfragen wurde mir am 11.7.2025 (GZ ABT13-670/2025-127) mitgeteilt, dass es sich um ein offenes Verfahren handelt. Da diese Auskunft mehr als 6 Monate zurückliegt und sich die gesetzlichen Grundlagen mit dem Informationsfreiheitsgesetz geändert haben, darf ich um Information ersuchen, ob 1) es ein Gutachten eines geotechnischen Sachverständigen des Landes Steiermark gibt, welches das augenscheinlich progressive Böschungsversagen der Südböschung beurteilt. 2) Die im Gutachten von Dr. Sven Jakobs beschriebenen Baumängel einer Beurteilung durch die fachliche zuständigen Behörden Abt. 13 Umwelt und Raumordnung, Abt. 14 Wasserwirtschaft , Ressourcen und Nachhaltigkeit und Abt. 15, Energie Wohnbau und Technik unterzogen wurden und zu welchem Ergebnis die Behörden gekommen sind. 3) ob es aufgrund der Begutachtungen gemäß Punkt 2 nunmehr zu einem Genehmigungsbescheid oder einem Beseitigungsbescheid gekommen ist und welche Fristen dafür vorgegeben wurden. Ich bedanke mich für ihre Bemühungen und verbleibe
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4362/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in