Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich

Anfrage an: Volksanwaltschaft
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich wirft grundlegende Fragen auf.

Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt.
1) Wieviele Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich wurden seit 2020 bei der Volksanwaltschaft eingebracht?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind!
2) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden ist die Volksanwaltschaft eingeschritten?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft eingeschritten ist!
3) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden hat die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert, dass sie eingeschritten ist?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert hat, dass sie eingeschritten ist!
4) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden hat die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert, warum sie nicht eingeschritten ist?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert hat, warum sie nicht eingeschritten ist!

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei der Volksanwaltschaft Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich einbringen bzw. einbringen wollen.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2026
  • Frist
    1. März 2026
  • 5 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesb…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich [#4387]
Datum
1. Februar 2026 00:26
An
Volksanwaltschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich wirft grundlegende Fragen auf. Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt. 1) Wieviele Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich wurden seit 2020 bei der Volksanwaltschaft eingebracht? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind! 2) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden ist die Volksanwaltschaft eingeschritten? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft eingeschritten ist! 3) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden hat die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert, dass sie eingeschritten ist? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert hat, dass sie eingeschritten ist! 4) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden hat die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert, warum sie nicht eingeschritten ist? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert hat, warum sie nicht eingeschritten ist! Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei der Volksanwaltschaft Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich einbringen bzw. einbringen wollen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4387/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Informationsbegehren #4387 "Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörd…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich [#4387]
Datum
1. März 2026 10:36
An
Volksanwaltschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Informationsbegehren #4387 "Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich" vom 01.02.2026 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den begehrten Informationen wird auf den Antrag zur Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG vom 01.02.2026 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in