Beschwerden hinsichtlich Straftaten des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009)

Anfrage an: Volksanwaltschaft
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden hinsichtlich Straftaten (von Mitarbeitern) des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) wirft grundlegende Fragen auf.

Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt.
1) Wieviele Beschwerden hinsichtlich Straftaten (von Mitarbeitern) des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) wurden seit 2020 bei der Volksanwaltschaft eingebracht?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind!
2) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden ist die Volksanwaltschaft eingeschritten?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft eingeschritten ist!
3) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden hat die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert, dass sie eingeschritten ist?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert hat, dass sie eingeschritten ist!
4) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden hat die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert, warum sie nicht eingeschritten ist?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert hat, warum sie nicht eingeschritten ist!

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei der Volksanwaltschaft Beschwerden hinsichtlich Straftaten (von Mitarbeitern) des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) einbringen bzw. einbringen wollen.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    31. Januar 2026
  • Frist
    28. Februar 2026
  • 4 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden hinsichtlich Straftaten (von Mitarb…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Beschwerden hinsichtlich Straftaten des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) [#4384]
Datum
31. Januar 2026 14:57
An
Volksanwaltschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden hinsichtlich Straftaten (von Mitarbeitern) des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) wirft grundlegende Fragen auf. Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt. 1) Wieviele Beschwerden hinsichtlich Straftaten (von Mitarbeitern) des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) wurden seit 2020 bei der Volksanwaltschaft eingebracht? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind! 2) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden ist die Volksanwaltschaft eingeschritten? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft eingeschritten ist! 3) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden hat die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert, dass sie eingeschritten ist? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert hat, dass sie eingeschritten ist! 4) In wievielen der in Frage 1 beschriebenen Beschwerden hat die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert, warum sie nicht eingeschritten ist? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der Beschwerden bei pro Jahr gegliedert nach Straftatbeständen (Paragraphen des StGB) aufgelistet sind, bei denen die Volksanwaltschaft die Beschwerdeführer darüber informiert hat, warum sie nicht eingeschritten ist! Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei der Volksanwaltschaft Beschwerden hinsichtlich Straftaten (von Mitarbeitern) des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) einbringen bzw. einbringen wollen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4384/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>