Betrifft: Informationsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Rosa-Fischer-Gasse 2
1030 Wien
Wien, 06.11.2025
Daher werden im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG nachfolgende Informationen begehrt:
1.) Vertrag der Stadt Wien mit dem zur Pflege der Grünanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragten Unternehmen
2.) Aufzeichnung über den Verlauf des Wasserverbrauchs der Wohnhausanlage
19.Krottenbachstraße 39-41 aufgegliedert nach Verwendungszweck: Wasserverbrauch für Bewässerung der Grünanlage, Wasserverbrauch der beiden Waschküchen und der Wasserverbrauch der dortigen Bewohner in 19.Krottenbachstraße 39-41
3.) Warum gibt es nur eine einzige Wasserentnahmestelle in der gesamten Grünanlage mit einem extra angebrachten Wasserzähler für die Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41?
4.) Ist nur diese Wasserentnahmestelle zur Bewässerung der Grünanlage dieser Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen?
5.) Falls Frage 4 bejaht wird: Ist diese Wasserentnahmestelle AUSSCHLIESSLICH zur Bewässerung der Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen?
6.) Falls Frage 4 bejaht wird: Warum wird diese Wasserentnahmestelle allem Anschein nach nicht genutzt?
7.) Warum wurde der bezeichnete Wasserzähler an einen Ort verlegt, welcher absolut ungeeignet ist, die gesamte Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 mit Wasser zu versorgen?
8.) Ist dasselbe Unternehmen, welches für die Bewässerung der Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragt ist, auch für die Pflege der Bäume (schneiden, pflanzen) in der Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragt?
9.) Falls Frage verneint wird: Welches Unternehmen ist für die Pflege der Bäume (schneiden, pflanzen) in der Grünlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragt?
Es wird Zugang zum Vertrag mit diesem Unternehmen begehrt, ebenso der Zugang zu einer aufgeschlüsselten Liste der einzelnen Posten über die Kosten für die Baumpflegearbeiten.
Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche in der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 wohnen und dort Miete und Betriebskosten bezahlen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Warte auf Antwort
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Datum6. November 2025
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5. Dezember 2025
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