Betrifft: Informationsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Stadt Wien - Wiener Wohnen
Rosa-Fischer-Gasse 2
1030 Wien
Wien, 06.11.2025

Daher werden im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG nachfolgende Informationen begehrt:

1.) Vertrag der Stadt Wien mit dem zur Pflege der Grünanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragten Unternehmen
2.) Aufzeichnung über den Verlauf des Wasserverbrauchs der Wohnhausanlage
19.Krottenbachstraße 39-41 aufgegliedert nach Verwendungszweck: Wasserverbrauch für Bewässerung der Grünanlage, Wasserverbrauch der beiden Waschküchen und der Wasserverbrauch der dortigen Bewohner in 19.Krottenbachstraße 39-41
3.) Warum gibt es nur eine einzige Wasserentnahmestelle in der gesamten Grünanlage mit einem extra angebrachten Wasserzähler für die Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41?
4.) Ist nur diese Wasserentnahmestelle zur Bewässerung der Grünanlage dieser Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen?
5.) Falls Frage 4 bejaht wird: Ist diese Wasserentnahmestelle AUSSCHLIESSLICH zur Bewässerung der Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen?
6.) Falls Frage 4 bejaht wird: Warum wird diese Wasserentnahmestelle allem Anschein nach nicht genutzt?
7.) Warum wurde der bezeichnete Wasserzähler an einen Ort verlegt, welcher absolut ungeeignet ist, die gesamte Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 mit Wasser zu versorgen?
8.) Ist dasselbe Unternehmen, welches für die Bewässerung der Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragt ist, auch für die Pflege der Bäume (schneiden, pflanzen) in der Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragt?
9.) Falls Frage verneint wird: Welches Unternehmen ist für die Pflege der Bäume (schneiden, pflanzen) in der Grünlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragt?
Es wird Zugang zum Vertrag mit diesem Unternehmen begehrt, ebenso der Zugang zu einer aufgeschlüsselten Liste der einzelnen Posten über die Kosten für die Baumpflegearbeiten.

Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche in der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 wohnen und dort Miete und Betriebskosten bezahlen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Warte auf Antwort

  • Datum
    6. November 2025
  • Frist
    5. Dezember 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Betrifft: Informationsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#4042]
Datum
7. November 2025 10:31
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Stadt Wien - Wiener Wohnen Rosa-Fischer-Gasse 2 1030 Wien Wien, 06.11.2025 Daher werden im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG nachfolgende Informationen begehrt: 1.) Vertrag der Stadt Wien mit dem zur Pflege der Grünanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragten Unternehmen 2.) Aufzeichnung über den Verlauf des Wasserverbrauchs der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 aufgegliedert nach Verwendungszweck: Wasserverbrauch für Bewässerung der Grünanlage, Wasserverbrauch der beiden Waschküchen und der Wasserverbrauch der dortigen Bewohner in 19.Krottenbachstraße 39-41 3.) Warum gibt es nur eine einzige Wasserentnahmestelle in der gesamten Grünanlage mit einem extra angebrachten Wasserzähler für die Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41? 4.) Ist nur diese Wasserentnahmestelle zur Bewässerung der Grünanlage dieser Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen? 5.) Falls Frage 4 bejaht wird: Ist diese Wasserentnahmestelle AUSSCHLIESSLICH zur Bewässerung der Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen? 6.) Falls Frage 4 bejaht wird: Warum wird diese Wasserentnahmestelle allem Anschein nach nicht genutzt? 7.) Warum wurde der bezeichnete Wasserzähler an einen Ort verlegt, welcher absolut ungeeignet ist, die gesamte Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 mit Wasser zu versorgen? 8.) Ist dasselbe Unternehmen, welches für die Bewässerung der Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragt ist, auch für die Pflege der Bäume (schneiden, pflanzen) in der Grünanlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragt? 9.) Falls Frage verneint wird: Welches Unternehmen ist für die Pflege der Bäume (schneiden, pflanzen) in der Grünlage der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 beauftragt? Es wird Zugang zum Vertrag mit diesem Unternehmen begehrt, ebenso der Zugang zu einer aufgeschlüsselten Liste der einzelnen Posten über die Kosten für die Baumpflegearbeiten. Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche in der Wohnhausanlage 19.Krottenbachstraße 39-41 wohnen und dort Miete und Betriebskosten bezahlen. Mit vorzüglicher Hochachtung
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4042/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in