Bezahlkarte für asylwerbende Personen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Im September 2024 wurde in Niederösterreich flächendeckend die Sachleistungs- bzw. Bezahlkarte (in der Folge BK) für asylwerbende Personen in Grundversorgung ausgerollt (https://www.noe.gv.at/noe/Asyl-_Ausroll…) Zur Administration, dem aktuellen Stand der Ding und dem Sinn und Zweck dieser Maßnahme, wird die Erteilung folgender Information beantragt:

Allgemein
• Wie vielen Personen wurde in Niederösterreich eine BK ausgestellt? Bitte um Auflistung nach Monaten von September 2024 bis zum Beantwortungszeitpunkt (jedenfalls bis inkl November 2025).
• Sind ausschließlich asylwerbende Personen von dieser Maßnahme betroffen? Wenn ja: Weshalb ist nur diese Personengruppe von dieser (einschränkenden) Maßnahme (im Kontext der Grundversorgung) betroffen?
• Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Maßnahme?
• Weshalb bekommen die betroffenen Personen das Verpflegungsgeld im Rahmen der Grundversorgung täglich auf die BK geladen und nicht (wie zu Beginn der Maßnahme) wöchentlich ausbezahlt? Wann wurde das System auf eine tägliche Auszahlung umgestellt?
• Wie setzt sich der täglich ausgezahlte Betrag von 5,71€ zusammen? Weshalb ist dieser Betrag geringer als jener, den asylwerbende Personen bei einer Barauszahlung erhalten (täglich 6€)?

Finanzielles
• Wie hoch war das Volumen des an Pluxee vergebenen Auftrags zur Einrichtung einer BK in Niederösterreich?
• Wie hoch waren die Kosten für die Einführung des BK-Systems?
• Wie hoch waren die administrativen Kosten des Systems der Leistungszahlung an asylwerbende Menschen für das Land NÖ vor Einführung der BK? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte.
• Wie hoch sind die administrativen Kosten des Systems der Leistungszahlung an asylwerbende Menschen für das Land NÖ nach Einführung der BK? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte.
• Wie hoch sind die administrativen Kosten des BK-Systems für das Land NÖ? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte wie Transaktionskosten, Gebühren an Pluxee, Lohnkosten für abgestellte Mitarbeiter*innen, Ersatz kaputt gegangener oder verlorener Karten etc.
• Wie viele Arbeitsstunden beim Land NÖ angestellter Menschen werden monatlich für die Aufrechterhaltung des BK-Systems in NÖ aufgewendet?
• Weshalb hat Pluxee den Zuschlag für die Durchführung des BK-Systems erhalten? Gab es ein vergaberechtliches Verfahren? Wenn nein: Warum nicht? Wurden andere Angebotevon weiteren Anbietern eingeholt?
• Weshalb hat sich das Land NÖ nicht an der Ausschreibung des BMI und 7 weiteren Bundesländern beteiligt? (https://www.derstandard.at/story/300000…)

Auswirkungen
• Auswirkungen durch Einschränkung der Mobilität (Hintergrund: mit der BK können keine Tickets für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) gekauft werden) auf Deutschkurse, Sportangebote, "Integrationsangebote" - Inwiefern hat sich die Einführung der BK auf die Inanspruchnahme dieser Angebote durch die von der BK betroffenen Personen ausgewirkt? Bitte um Übermittlung sämtlicher Informationen, aus denen die Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 durch den von der BK betroffenen Personenkreis hervorgeht.
• Mit der BK kann weder öffentlicher Nahverkehr genutzt, noch in Apotheken oder Geschäften/Supermärkten, die bestimmten religiösen Vorschriften entsprechen, eingekauft werden. Warum wurde Pluxee als Partner gewählt, wenn dieses Unternehmen nur solch eingeschränkte Möglichkeiten des Einkaufs bietet? Warum wurde nicht sichergestellt, dass Pluxee auch mit Apotheken,Betreibern von öffentlichem Nahverkehr und bestimmten Geschäften Verträge abschließt, so dass eine Bezahlung mittels BK auch dort möglich ist?
Werden die Rechte auf Freizügigkeit (Art. 2 4. ZPEMRK), auf freie Religionsausübung (EMRK Art. 9), auf ein "menschenwürdiges Leben" (GVS Gesetz Land NÖ §1 (1)), sowie auf "angemessene soziale und kulturelle Teilhabe" (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz §2 (2)) trotz dieser faktischen Einschränkungen dennoch gewährleistet? Wenn ja, wie?
• Wo in Niederösterreich befinden sich die Sprachinstitute, die staatlich finanzierte Sprachkurse für Asylwerbende anbieten? Sind jene Institute für Asylwerbende mit Bezahlkarte ohne öffentlichen Nahverkehr erreichbar?
• Unter welchen Umständen erhalten Asylwerbende Zugang zu staatlich finanzierten Sprachkursen?

Unterbringung und Erreichbarkeit
• Welche verschiedenen Arten der Unterbringung gibt es aktuell im Land NÖ? Wie viele Unterkünfte basieren auf Teilselbstversorgung und fallen damit in den Anwendungsbereich der BK?

• Befinden sich alle dieseUnterkünfte in Laufnähe (nicht weiter als 20 Gehminuten entfernt) von Versorgungsmöglichkeiten, in welchen mit der Bezahlkarte eingekauft werden kann?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    4. Januar 2026
  • Frist
    1. Februar 2026
  • 4 Follower:innen
Sebastian Sperner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Sebastian Sperner
Betreff
Bezahlkarte für asylwerbende Personen [#4249]
Datum
4. Januar 2026 20:49
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Im September 2024 wurde in Niederösterreich flächendeckend die Sachleistungs- bzw. Bezahlkarte (in der Folge BK) für asylwerbende Personen in Grundversorgung ausgerollt (https://www.noe.gv.at/noe/Asyl-_Ausroll…) Zur Administration, dem aktuellen Stand der Ding und dem Sinn und Zweck dieser Maßnahme, wird die Erteilung folgender Information beantragt: Allgemein • Wie vielen Personen wurde in Niederösterreich eine BK ausgestellt? Bitte um Auflistung nach Monaten von September 2024 bis zum Beantwortungszeitpunkt (jedenfalls bis inkl November 2025). • Sind ausschließlich asylwerbende Personen von dieser Maßnahme betroffen? Wenn ja: Weshalb ist nur diese Personengruppe von dieser (einschränkenden) Maßnahme (im Kontext der Grundversorgung) betroffen? • Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Maßnahme? • Weshalb bekommen die betroffenen Personen das Verpflegungsgeld im Rahmen der Grundversorgung täglich auf die BK geladen und nicht (wie zu Beginn der Maßnahme) wöchentlich ausbezahlt? Wann wurde das System auf eine tägliche Auszahlung umgestellt? • Wie setzt sich der täglich ausgezahlte Betrag von 5,71€ zusammen? Weshalb ist dieser Betrag geringer als jener, den asylwerbende Personen bei einer Barauszahlung erhalten (täglich 6€)? Finanzielles • Wie hoch war das Volumen des an Pluxee vergebenen Auftrags zur Einrichtung einer BK in Niederösterreich? • Wie hoch waren die Kosten für die Einführung des BK-Systems? • Wie hoch waren die administrativen Kosten des Systems der Leistungszahlung an asylwerbende Menschen für das Land NÖ vor Einführung der BK? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte. • Wie hoch sind die administrativen Kosten des Systems der Leistungszahlung an asylwerbende Menschen für das Land NÖ nach Einführung der BK? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte. • Wie hoch sind die administrativen Kosten des BK-Systems für das Land NÖ? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte wie Transaktionskosten, Gebühren an Pluxee, Lohnkosten für abgestellte Mitarbeiter*innen, Ersatz kaputt gegangener oder verlorener Karten etc. • Wie viele Arbeitsstunden beim Land NÖ angestellter Menschen werden monatlich für die Aufrechterhaltung des BK-Systems in NÖ aufgewendet? • Weshalb hat Pluxee den Zuschlag für die Durchführung des BK-Systems erhalten? Gab es ein vergaberechtliches Verfahren? Wenn nein: Warum nicht? Wurden andere Angebotevon weiteren Anbietern eingeholt? • Weshalb hat sich das Land NÖ nicht an der Ausschreibung des BMI und 7 weiteren Bundesländern beteiligt? (https://www.derstandard.at/story/300000…) Auswirkungen • Auswirkungen durch Einschränkung der Mobilität (Hintergrund: mit der BK können keine Tickets für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) gekauft werden) auf Deutschkurse, Sportangebote, "Integrationsangebote" - Inwiefern hat sich die Einführung der BK auf die Inanspruchnahme dieser Angebote durch die von der BK betroffenen Personen ausgewirkt? Bitte um Übermittlung sämtlicher Informationen, aus denen die Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 durch den von der BK betroffenen Personenkreis hervorgeht. • Mit der BK kann weder öffentlicher Nahverkehr genutzt, noch in Apotheken oder Geschäften/Supermärkten, die bestimmten religiösen Vorschriften entsprechen, eingekauft werden. Warum wurde Pluxee als Partner gewählt, wenn dieses Unternehmen nur solch eingeschränkte Möglichkeiten des Einkaufs bietet? Warum wurde nicht sichergestellt, dass Pluxee auch mit Apotheken,Betreibern von öffentlichem Nahverkehr und bestimmten Geschäften Verträge abschließt, so dass eine Bezahlung mittels BK auch dort möglich ist? Werden die Rechte auf Freizügigkeit (Art. 2 4. ZPEMRK), auf freie Religionsausübung (EMRK Art. 9), auf ein "menschenwürdiges Leben" (GVS Gesetz Land NÖ §1 (1)), sowie auf "angemessene soziale und kulturelle Teilhabe" (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz §2 (2)) trotz dieser faktischen Einschränkungen dennoch gewährleistet? Wenn ja, wie? • Wo in Niederösterreich befinden sich die Sprachinstitute, die staatlich finanzierte Sprachkurse für Asylwerbende anbieten? Sind jene Institute für Asylwerbende mit Bezahlkarte ohne öffentlichen Nahverkehr erreichbar? • Unter welchen Umständen erhalten Asylwerbende Zugang zu staatlich finanzierten Sprachkursen? Unterbringung und Erreichbarkeit • Welche verschiedenen Arten der Unterbringung gibt es aktuell im Land NÖ? Wie viele Unterkünfte basieren auf Teilselbstversorgung und fallen damit in den Anwendungsbereich der BK? • Befinden sich alle dieseUnterkünfte in Laufnähe (nicht weiter als 20 Gehminuten entfernt) von Versorgungsmöglichkeiten, in welchen mit der Bezahlkarte eingekauft werden kann?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Sperner Anfragenr: 4249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4249/ Postanschrift Sebastian Sperner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Sperner
Landesregierung Niederösterreich
LAD1-SE-1042/349-2026, Bezahlkarte für asylwerbende Personen, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-SE-1042/349-2026, Bezahlkarte für asylwerbende Personen, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. Januar 2026 09:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
391,7 KB
smime.p7s
6,0 KB


Sebastian Sperner
Guten Tag, meine Anfrage "Bezahlkarte für asylwerbende Personen" vom 04.01.2026 (#4249) wurde von Ihnen nicht in …
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Sebastian Sperner
Betreff
AW: LAD1-SE-1042/349-2026, Bezahlkarte für asylwerbende Personen, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz [#4249]
Datum
2. Februar 2026 08:01
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Bezahlkarte für asylwerbende Personen" vom 04.01.2026 (#4249) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Sperner
Landesregierung Niederösterreich
**Bitte beachten Sie das Schreiben der NÖ Landesverwaltung im Anhang.** Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schr…
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-SE-1042/349-2026, Bezahlkarte für asylwerbende Personen, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz; Urgenz
Datum
2. Februar 2026 10:32
Status
geschwärzt
400,4 KB
smime.p7s
6,0 KB


**Bitte beachten Sie das Schreiben der NÖ Landesverwaltung im Anhang.** Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schreibens können Sie der Betreffzeile entnehmen. **Sie haben Fragen zum Schreiben?** Alle Kontaktdaten finden Sie direkt im Briefkopf des Dokuments. ​​​​​ ------------------------- Bei allgemeinen Fragen finden Sie sämtliche Kontaktmöglichkeiten zur NÖ Landesverwaltung unter https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt.html ( https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt.html ). Hinweise zur Amtssignatur finden Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/E-Government/… ( https://www.noe.gv.at/noe/E-Government/… ).
Landesregierung Niederösterreich
IVW2-A-114/011-2026•Anfrage Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Sperner! Untenstehend werden die Antwo…
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
IVW2-A-114/011-2026•Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
4. Februar 2026 10:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ttigkeitsbeschreibung.pdf
36,6 KB
image001.png
1,4 KB
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrter Herr Sperner! Untenstehend werden die Antworten auf Ihre Anfrage betreffend der Sachleistungskarte übermittelt. Allgemein • Wie vielen Personen wurde in Niederösterreich eine BK ausgestellt? Bitte um Auflistung nach Monaten von September 2024 bis zum Beantwortungszeitpunkt (jedenfalls bis inkl November 2025). Es liegt keine Auflistung der Anzahl der gesamten bzw. auch monatlich ausgegeben Karten auf. Es kann über den angesprochenen Zeitraum von mehreren tausend ausgestellten Karten ausgegangen werden. • Sind ausschließlich asylwerbende Personen von dieser Maßnahme betroffen? Wenn ja: Weshalb ist nur diese Personengruppe von dieser (einschränkenden) Maßnahme (im Kontext der Grundversorgung) betroffen? Es wird nicht nur an asylwerbende Personen eine Sachleistungskarte ausgegeben, sondern an alle Personen in Grundversorgung, die keinen Schutz über die Vertriebenen-Verordnung erhalten haben. • Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Maßnahme? Gemäß § 7 NÖ Grundversorgungsgesetz besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Leistungsform. • Weshalb bekommen die betroffenen Personen das Verpflegungsgeld im Rahmen der Grundversorgung täglich auf die BK geladen und nicht (wie zu Beginn der Maßnahme) wöchentlich ausbezahlt? Wann wurde das System auf eine tägliche Auszahlung umgestellt? Diese Vorgangsweise dient der Verhinderung von Missbrauch zu Lasten des Landes Niederösterreich und gleichzeitig dazu, dass neu ankommende Personen rasch mit Leistungen versorgt werden können. Es wurde auch zu Beginn der Maßnahme nicht wöchentlich ausbezahlt. • Wie setzt sich der täglich ausgezahlte Betrag von 5,71€ zusammen? Weshalb ist dieser Betrag geringer als jener, den asylwerbende Personen bei einer Barauszahlung erhalten (täglich 6€)? Insgesamt erhalten Personen in einer Unterkunft mit Selbstverpflegung € 7,- pro Person und Tag. Ein Teil erfolgt mit Bebuchung auf die Sachleistungkarte, ein weiterer Teil erfolgt durch Auszahlung eines Bargeldbetrages. Finanzielles • Wie hoch war das Volumen des an Pluxee vergebenen Auftrags zur Einrichtung einer BK in Niederösterreich? Es wurde kein Auftrag an die Firma Pluxee vergeben, sondern eine Leistung bei der Bundesbeschaffung GmbH abgerufen. • Wie hoch waren die Kosten für die Einführung des BK-Systems? Konkret für die Einführung des Systems sind keine Kosten entstanden. • Wie hoch waren die administrativen Kosten des Systems der Leistungszahlung an asylwerbende Menschen für das Land NÖ vor Einführung der BK? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte. Es ist nicht klar, welche administrativen Kosten gemeint sind. Abgesehen von Personalaufwand entstehen keine Kosten. • Wie hoch sind die administrativen Kosten des Systems der Leistungszahlung an asylwerbende Menschen für das Land NÖ nach Einführung der BK? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte. Es ist nicht klar, welche administrativen Kosten gemeint sind. Abgesehen von Personalaufwand entstehen keine Kosten. • Wie hoch sind die administrativen Kosten des BK-Systems für das Land NÖ? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte wie Transaktionskosten, Gebühren an Pluxee, Lohnkosten für abgestellte Mitarbeiter*innen, Ersatz kaputt gegangener oder verlorener Karten etc. Die Kosten für die Nutzung des Systems belaufen sich auf 0,25 % der Beladungssumme, was im Fall der Grundversorgung jährlich deutlich unter ca. € 10.000,- entspricht. • Wie viele Arbeitsstunden beim Land NÖ angestellter Menschen werden monatlich für die Aufrechterhaltung des BK-Systems in NÖ aufgewendet? Aufgrund der Mischverwendungen der Bediensteten ist eine Zeitzuordnung auf den kartenspezifischen Teil nicht sinnvoll, weshalb es dazu auch keine statistischen oder sonstigen Aufzeichnungen gibt. Eine Tätigkeitsbeschreibung im Zusammenhang mit der Sachleistungskarte ist angeschlossen. • Weshalb hat Pluxee den Zuschlag für die Durchführung des BK-Systems erhalten? Gab es ein vergaberechtliches Verfahren? Wenn nein: Warum nicht? Wurden andere Angebote von weiteren Anbietern eingeholt? Bei der Bundesbeschaffung GmbH ist kein alternativer Anbieter zum Abrufen zur Verfügung gestanden. • Weshalb hat sich das Land NÖ nicht an der Ausschreibung des BMI und 7 weiteren Bundesländern beteiligt? (https://www.derstandard.at/story/300000…) Zum Zeitpunkt der Einführung der Sachleistungskarte in Niederösterreich hat es noch keine Ausschreibung des BMI gegeben. Auswirkungen • Auswirkungen durch Einschränkung der Mobilität (Hintergrund: mit der BK können keine Tickets für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) gekauft werden) auf Deutschkurse, Sportangebote, "Integrationsangebote" - Inwiefern hat sich die Einführung der BK auf die Inanspruchnahme dieser Angebote durch die von der BK betroffenen Personen ausgewirkt? Bitte um Übermittlung sämtlicher Informationen, aus denen die Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 durch den von der BK betroffenen Personenkreis hervorgeht. Es wird darauf hingewiesen, dass das NÖ Grundversorgungsgesetz keine Aufgaben im Hinblick auf die in der Frage angeführten Angebote vorsieht. Damit liegen auch keine Informationen über die Inanspruchnahme von Deutschkursen, Sportangeboten oder Integrationsangeboten vor. Daher kann auch kein Vergleich zu den gewünschten Jahren gezogen bzw. eine Entwicklung dargestellt werden. • Mit der BK kann weder öffentlicher Nahverkehr genutzt, noch in Apotheken oder Geschäften/Supermärkten, die bestimmten religiösen Vorschriften entsprechen, eingekauft werden. Warum wurde Pluxee als Partner gewählt, wenn dieses Unternehmen nur solch eingeschränkte Möglichkeiten des Einkaufs bietet? Warum wurde nicht sichergestellt, dass Pluxee auch mit Apotheken, Betreibern von öffentlichem Nahverkehr und bestimmten Geschäften Verträge abschließt, so dass eine Bezahlung mittels BK auch dort möglich ist? Gemäß § 7 NÖ Grundversorgungsgesetz besteht kein Recht auf eine bestimmte Leistungsform. Für Schulaktivitäten und allfällige Fahrtkosten gibt es die im NÖ Grundversorgungsgesetz vorgesehenen Leistungen, die auch von Personen mit Sachleistungskarten bezogen werden. Zur Wahrung der europarechtlichen Vorgaben wird zum aufgebuchten Wert zusätzlich auch ein Bargeldbetrag ausbezahlt. Zusätzlich ist die Zielgruppe der Grundversorgung von den Rezeptgebühren befreit. Werden die Rechte auf Freizügigkeit (Art. 2 4. ZPEMRK), auf freie Religionsausübung (EMRK Art. 9), auf ein "menschenwürdiges Leben" (GVS Gesetz Land NÖ §1 (1)), sowie auf "angemessene soziale und kulturelle Teilhabe" (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz §2 (2)) trotz dieser faktischen Einschränkungen dennoch gewährleistet? Wenn ja, wie? Es ist nicht nachvollziehbar, inwieweit die Zielgruppe aufgrund der Sachleistungskarte an der freien Religionsausübung, an einem menschenwürdigen Leben und sozialer und kultureller Teilhabe eingeschränkt ist. • Wo in Niederösterreich befinden sich die Sprachinstitute, die staatlich finanzierte Sprachkurse für Asylwerbende anbieten? Sind jene Institute für Asylwerbende mit Bezahlkarte ohne öffentlichen Nahverkehr erreichbar? Diese Informationen liegen der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass das NÖ Grundversorgungsgesetz keine Aufgaben im Hinblick auf die in der Frage angeführten Angebote vorsieht. Wenn Sie sich in dieser Frage an die zuständige Bundesstelle (§ 68 AsylG) wenden, die diese Fragen zu lösen haben. • Unter welchen Umständen erhalten Asylwerbende Zugang zu staatlich finanzierten Sprachkursen? Diese Informationen liegen der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen nicht vor. Wenn Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) wenden. Unterbringung und Erreichbarkeit • Welche verschiedenen Arten der Unterbringung gibt es aktuell im Land NÖ? Wie viele Unterkünfte basieren auf Teilselbstversorgung und fallen damit in den Anwendungsbereich der BK? Es gibt die Form der privaten Unterbringung und der organisierten Unterbringung. Im Rahmen der organisierten Unterbringung wird zwischen Vollversorgung und Selbstversorgung unterschieden. Die Sachleistungskarte kommt in Quartieren mit Selbstversorgung zum Einsatz und dies betrifft ca. 240 Standorte. • Befinden sich alle diese Unterkünfte in Laufnähe (nicht weiter als 20 Gehminuten entfernt) von Versorgungsmöglichkeiten, in welchen mit der Bezahlkarte eingekauft werden kann? Weder das NÖ Grundversorgungsgesetz noch die europäischen Vorgaben sehen bei Asylwerbern im Zusammenhang mit der Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten die in der Frage angeführten Entfernungen vor. In einem Flächenbundesland wie Niederösterreich kann generell nicht sichergestellt werden, dass Versorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Unterkünfte sind. Mit freundlichen Grüßen,