Bezahlung von Hr. Gerald Fleischmann

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

da sich Hr. Gerald Fleischmann selbstständig gemacht hat, aber weiterhin für den Kanzler arbeitet, möchte ich gerne folgendes wissen:

Wer hat ihn davor bezahlt? War das die ÖVP Bundespartei?
Wer wird ihn in Zukunft für seine Tätigkeit für den Kanzler bezahlen? Übernimmt das dann der Steuerzahler?

Danke und LG

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    2. Oktober 2025
  • Frist
    30. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bezahlung von Hr. Gerald Fleischmann [#3839]
Datum
2. Oktober 2025 13:21
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
da sich Hr. Gerald Fleischmann selbstständig gemacht hat, aber weiterhin für den Kanzler arbeitet, möchte ich gerne folgendes wissen: Wer hat ihn davor bezahlt? War das die ÖVP Bundespartei? Wer wird ihn in Zukunft für seine Tätigkeit für den Kanzler bezahlen? Übernimmt das dann der Steuerzahler? Danke und LG
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3839/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundeskanzleramt
2025-0.795.322-3-A - Antragsteller/in Anfrage IFG Kosten Beratungsleistung Gerald Fleischmann Sehr geehrtAntragste…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
2025-0.795.322-3-A - Antragsteller/in Anfrage IFG Kosten Beratungsleistung Gerald Fleischmann
Datum
6. Oktober 2025 08:28
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie ein Schreiben vom Bundeskanzleramt. Freundliche Grüße,