Binnengrenzkontrollen im Schengenraum durch die Bundesrepublik Deutschland

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Die Bundesrepublik Deutschland führ an der Grenze zu Österreich seit der Flüchtlingswelle 2015 in unregelmäßigen Abständen, mindestens jedoch seit 2022 mehr oder weniger durchgehende Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich durch.

Gemäß "Schengener Abkommen" VO (EU) 2016/399 Art. 29 beziehungsweise VO (EU) 2024/1717 sind Grenzkontrollen an Binnengrenzen maximal für eine Dauer von 6 Monaten zulässig. Dieser Zeitraum kann maximal dreimal um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden.

In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach durch deutsche Gerichte festgestellt, dass die Grenzkontrollen durch die deutsche Bundespolizei gegen Europarecht verstoßen.

Siehe hierzu:

VGH Bayern, 17.03.2025 - 10 BV 24.700
VGH Bayern, 09.04.2026 - 10 BV 25.901
VG München, 01.07.2026 - M 23 K 25.8366 (Volltext liegt noch nicht vor)

Aus diesem Grund beantrage ich die Herausgabe folgender Informationen:

1) Wurden vom Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten oder von der Österreichischen Bundesregierung Maßnahmen getroffen um österreichische Staatsbürger:innen vor illegalen Grenzkontrollen durch deutsche Behörden zu schützen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

2) Welche der im Schengener Abkommen (VO (EU) 2016/399 bzw. VO (EU) 2024/1717) vorgesehenen Kontrollmechanismen wurden aktiviert(Stellungnahme der Kommission, Konsultationsverfahren, etc.)? Was war das Ergebnis dieser Kontrollmechanismen (Prüfberichte, Protokolle, etc.)?

3) Gibt es zwischen dem BMEIA/der Österreichischen Bundesregierung und der Bundesrepublik Deutschland/dem Freistaat Bayern einen Austausch über die Thematik der Grenzkontrollen? Wurden die deutschen Behörden auf die Problematik durch die Grenzkontrollen aufmerksam gemacht?

4) Wie ist der Standpunkt des BMEIA/der österreichischen Bundesregierung zu den Grenzkontrollen durch die deutschen Behörden?

5) Hat das BMEIA einen Überblick darüber wann, wo und wie oft an den Grenzen Kontrollen durch deutsche Behörden durchgeführt werden?

Warte auf Antwort

  • Datum
    20. August 2026
  • Frist
    17. September 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Binnengrenzkontrollen im Schengenraum durch die Bundesrepublik Deutschland [#5219]
Datum
20. August 2026 23:48
An
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Die Bundesrepublik Deutschland führ an der Grenze zu Österreich seit der Flüchtlingswelle 2015 in unregelmäßigen Abständen, mindestens jedoch seit 2022 mehr oder weniger durchgehende Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich durch. Gemäß "Schengener Abkommen" VO (EU) 2016/399 Art. 29 beziehungsweise VO (EU) 2024/1717 sind Grenzkontrollen an Binnengrenzen maximal für eine Dauer von 6 Monaten zulässig. Dieser Zeitraum kann maximal dreimal um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden. In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach durch deutsche Gerichte festgestellt, dass die Grenzkontrollen durch die deutsche Bundespolizei gegen Europarecht verstoßen. Siehe hierzu: VGH Bayern, 17.03.2025 - 10 BV 24.700 VGH Bayern, 09.04.2026 - 10 BV 25.901 VG München, 01.07.2026 - M 23 K 25.8366 (Volltext liegt noch nicht vor) Aus diesem Grund beantrage ich die Herausgabe folgender Informationen: 1) Wurden vom Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten oder von der Österreichischen Bundesregierung Maßnahmen getroffen um österreichische Staatsbürger:innen vor illegalen Grenzkontrollen durch deutsche Behörden zu schützen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 2) Welche der im Schengener Abkommen (VO (EU) 2016/399 bzw. VO (EU) 2024/1717) vorgesehenen Kontrollmechanismen wurden aktiviert(Stellungnahme der Kommission, Konsultationsverfahren, etc.)? Was war das Ergebnis dieser Kontrollmechanismen (Prüfberichte, Protokolle, etc.)? 3) Gibt es zwischen dem BMEIA/der Österreichischen Bundesregierung und der Bundesrepublik Deutschland/dem Freistaat Bayern einen Austausch über die Thematik der Grenzkontrollen? Wurden die deutschen Behörden auf die Problematik durch die Grenzkontrollen aufmerksam gemacht? 4) Wie ist der Standpunkt des BMEIA/der österreichischen Bundesregierung zu den Grenzkontrollen durch die deutschen Behörden? 5) Hat das BMEIA einen Überblick darüber wann, wo und wie oft an den Grenzen Kontrollen durch deutsche Behörden durchgeführt werden?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5219/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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