Blackout- und Krisenvorsorge der Marktgemeinde Gössendorf – Notfallplan, Notstromkonzept und Krisenkommunikation

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BGBl. I Nr. 5/2024) den Zugang zu folgenden Informationen betreffend die Blackout- und Krisenvorsorge der Marktgemeinde Gössendorf:

1. **Notfall-/Blackout-Plan:** Der von der gemeindlichen Arbeitsgruppe erarbeitete Blackout- bzw. Notfallplan in seiner aktuellen Fassung, hilfsweise dessen aktueller Bearbeitungsstand, samt den zugehörigen Beschlüssen des Gemeinderats bzw. Gemeindevorstands.

2. **Notstromkonzept:** Das Konzept zur Notstromversorgung der Gemeinde, insbesondere zu den Einspeisemöglichkeiten in die Volksschule und die Sporthalle über die Aggregate der Feuerwehren Gössendorf und Thondorf sowie zu den stationären Anlagen der beiden Feuerwehren (Standorte, grundsätzliche Auslegung), soweit keine Geheimhaltungsgründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen.

3. **Krisenkommunikation:** Das Konzept zur Information der Bevölkerung im Krisenfall (Anlaufstellen bzw. „Leuchttürme", Informationswege bei Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen).

4. **Zusammenarbeit und Übungen:** Vereinbarungen bzw. Abstimmungen mit Einsatzorganisationen, Nachbargemeinden und der Bezirkshauptmannschaft zur Krisenvorsorge sowie Unterlagen zu bereits durchgeführten oder geplanten Übungen.

5. **Wasserversorgung:** Die der Gemeinde vorliegenden Informationen und Beschlüsse zur Notstromversorgung der Wasserversorgung durch den zuständigen Wasserverband. Soweit diese Informationen beim Wasserverband selbst liegen, ersuche ich um Weiterleitung des Antrags an diesen als informationspflichtige Stelle und um Verständigung hiervon.

Mir ist bewusst, dass einzelne sicherheitsrelevante Details einem Geheimhaltungsgrund nach § 6 IFG (öffentliche Sicherheit) unterliegen können; ich ersuche in diesem Fall ausdrücklich um teilweisen Zugang unter Schwärzung ausschließlich der betroffenen Passagen anstelle einer gänzlichen Verweigerung.

Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form über diese Plattform und verweise auf die gesetzliche Erledigungsfrist von vier Wochen. Für den Fall, dass dem Antrag ganz oder teilweise nicht entsprochen wird, beantrage ich bereits jetzt die Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    28. Juli 2026
  • Frist
    25. August 2026
  • Ein:e Follower:in
Matthias Schabhüttl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BGBl. I Nr. 5…
An Gössendorf, Steiermark Details
Von
Matthias Schabhüttl
Betreff
Blackout- und Krisenvorsorge der Marktgemeinde Gössendorf – Notfallplan, Notstromkonzept und Krisenkommunikation [#5128]
Datum
28. Juli 2026 02:58
An
Gössendorf, Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BGBl. I Nr. 5/2024) den Zugang zu folgenden Informationen betreffend die Blackout- und Krisenvorsorge der Marktgemeinde Gössendorf: 1. **Notfall-/Blackout-Plan:** Der von der gemeindlichen Arbeitsgruppe erarbeitete Blackout- bzw. Notfallplan in seiner aktuellen Fassung, hilfsweise dessen aktueller Bearbeitungsstand, samt den zugehörigen Beschlüssen des Gemeinderats bzw. Gemeindevorstands. 2. **Notstromkonzept:** Das Konzept zur Notstromversorgung der Gemeinde, insbesondere zu den Einspeisemöglichkeiten in die Volksschule und die Sporthalle über die Aggregate der Feuerwehren Gössendorf und Thondorf sowie zu den stationären Anlagen der beiden Feuerwehren (Standorte, grundsätzliche Auslegung), soweit keine Geheimhaltungsgründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen. 3. **Krisenkommunikation:** Das Konzept zur Information der Bevölkerung im Krisenfall (Anlaufstellen bzw. „Leuchttürme", Informationswege bei Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen). 4. **Zusammenarbeit und Übungen:** Vereinbarungen bzw. Abstimmungen mit Einsatzorganisationen, Nachbargemeinden und der Bezirkshauptmannschaft zur Krisenvorsorge sowie Unterlagen zu bereits durchgeführten oder geplanten Übungen. 5. **Wasserversorgung:** Die der Gemeinde vorliegenden Informationen und Beschlüsse zur Notstromversorgung der Wasserversorgung durch den zuständigen Wasserverband. Soweit diese Informationen beim Wasserverband selbst liegen, ersuche ich um Weiterleitung des Antrags an diesen als informationspflichtige Stelle und um Verständigung hiervon. Mir ist bewusst, dass einzelne sicherheitsrelevante Details einem Geheimhaltungsgrund nach § 6 IFG (öffentliche Sicherheit) unterliegen können; ich ersuche in diesem Fall ausdrücklich um teilweisen Zugang unter Schwärzung ausschließlich der betroffenen Passagen anstelle einer gänzlichen Verweigerung. Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form über diese Plattform und verweise auf die gesetzliche Erledigungsfrist von vier Wochen. Für den Fall, dass dem Antrag ganz oder teilweise nicht entsprochen wird, beantrage ich bereits jetzt die Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schabhüttl Anfragenr: 5128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5128/ Postanschrift Matthias Schabhüttl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>