Bonitätsrating aus Firmenbuchdaten zugänglicher machen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Wir sind mit https://www.firmenmonitor.com (FM Daten GmbH) Vertragspartner des BMJ und übersetzen Bilanzdaten von Unternehmen aus dem Firmenbuch in verständliche Bonitätsratings. Weshalb werden wir als Vertragspartner des BMJ nicht wie andere kostenpflichtige Verrechnungsstellen auf der Website des BMJ angeführt, um interessierten Bürgern einen Hinweis auf dieses Service zu geben?

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2026
  • Frist
    19. August 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir sind mit https://www.firmenmonitor.com (FM Daten GmbH) Vertragspartner des BMJ u…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bonitätsrating aus Firmenbuchdaten zugänglicher machen [#5114]
Datum
22. Juli 2026 21:01
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir sind mit https://www.firmenmonitor.com (FM Daten GmbH) Vertragspartner des BMJ und übersetzen Bilanzdaten von Unternehmen aus dem Firmenbuch in verständliche Bonitätsratings. Weshalb werden wir als Vertragspartner des BMJ nicht wie andere kostenpflichtige Verrechnungsstellen auf der Website des BMJ angeführt, um interessierten Bürgern einen Hinweis auf dieses Service zu geben? Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5114/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir führen auf unserer Homepage lediglich jene Unternehmen als Verrechnungsstellen an,…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Bonitätsrating aus Firmenbuchdaten zugänglicher machen [#5114]
Datum
29. Juli 2026 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir führen auf unserer Homepage lediglich jene Unternehmen als Verrechnungsstellen an, die sich and der Ausschreibung "Verrechnungs-/Übermittlungsstellen und Service Provider 2024" beteiligt haben oder ein Subunternehmer einer Verrechnungsstelle sind. Die Verrechnungsstellen haben eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung mit uns bzw. dem BMF zur Abgabe ausschließlich authentischer (=unveränderter) Produkte samt Gebühreneinhebung und Kundenbetreuung abgeschlossen. Für die Richtigkeit dieser Daten haften wir gem. § 89e GOG. Hingegen sind die IWG-Lizenznehmer, zu denen Sie gehören, Unternehmen, die aus den Justizprodukten (=Rohdaten) Mehrwertprodukte erzeugen, die sie im eigenen Namen vertreiben. Für die Richtigkeit dieser Mehrwertprodukte haften wir naturgemäß nicht und bewerben sie auch nicht. Einzelne Verrechnungsstellen sind auch Lizenznehmer und bieten neben den authentischen Daten Mehrwertprodukte an, für letzteres gilt ebenso der Haftungsausschluss. Mit freundlichen Grüßen