Bundeseinheitlicher digitaler Gesundheitsausweis und Datenerfassungssystem für Sexdienstleister:innen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

Personen, die in Österreich sexuelle Dienstleistungen erbringen, müssen sich regelmäßig amtsärztlichen Untersuchungen unterziehen. Die Durchführung wird derzeit in einem von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellten Lichtbildausweis – häufig als „Gesundheitsbuch“ oder „Deckel“ bezeichnet – dokumentiert.

Die Gesundheit Österreich GmbH empfahl bereits in ihrer Gesundheitsfolgenabschätzung aus dem Jahr 2019 die Einführung eines bundeseinheitlichen Ausweisdokuments sowie eines datenschutzgerechten, bundeseinheitlichen Datenerfassungssystems. Damit sollten unter anderem unterschiedliche Ausweisformate, Mehrfachausstellungen bei einem Wechsel des Bundeslandes und die nur örtlich verfügbare Speicherung der Untersuchungsdaten vermieden werden.

Der Bericht der Arbeitsgruppe „Sexuelle Dienstleistungen“ vom Jänner 2024 hält weiterhin fest, dass die Erfassung der im Rahmen der Pflichtuntersuchungen erhobenen Daten weder vereinheitlicht und zentral noch durchgehend elektronisch erfolgt. Inzwischen steht mit ID Austria und „eAusweise“ eine staatliche Infrastruktur für digitale amtliche Nachweise zur Verfügung. Ein digitaler Nachweis könnte gegenüber Kontrollorganen auf die Identität und die Gültigkeit des vorgeschriebenen Untersuchungsstatus beschränkt werden, ohne medizinische Detaildaten offenzulegen.

Ich ersuche daher um Zugang zu sämtlichen vorhandenen Informationen und Dokumenten aus dem Zeitraum vom 1. Jänner 2019 bis zum Einlangen dieses Antrags, die folgende Gegenstände betreffen:

*) die Prüfung, Vorbereitung oder Umsetzung der Empfehlungen zur Einführung eines bundeseinheitlichen Ausweisdokuments und eines bundeseinheitlichen oder zentralen Datenerfassungssystems für die vorgeschriebenen Untersuchungen;
*) den bisherigen Bearbeitungs- und Entscheidungsverlauf, insbesondere vorhandene Konzepte, Stellungnahmen, Aktenvermerke, Entscheidungsvorlagen, Besprechungsunterlagen und Korrespondenzen, aus denen hervorgeht, weshalb diese Empfehlungen bislang nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden;
*) fachliche, rechtliche, datenschutzrechtliche, technische, organisatorische oder finanzielle Bewertungen eines bundesweiten elektronischen Registers beziehungsweise Datenerfassungssystems;
*) Überlegungen oder Prüfungen zur Digitalisierung des bestehenden Gesundheitsausweises, insbesondere unter Nutzung von ID Austria, „eAusweise“ oder einer vergleichbaren elektronischen Nachweislösung;
*) die Behandlung dieser Fragen durch die Arbeitsgruppe „Sexuelle Dienstleistungen“ und die Arbeitsgruppe „Verpflichtende Untersuchungen von Sexdienstleister:innen“ sowie diesbezügliche Abstimmungen mit dem Gesundheitsressort, dem Bundesministerium für Inneres, den Bundesländern, der Gesundheit Österreich GmbH und den für ID Austria beziehungsweise „eAusweise“ zuständigen Stellen;
*) den gegenwärtigen Stand allfälliger Arbeiten sowie vorhandene Informationen über eine beabsichtigte Umsetzung, Weiterverfolgung, Zurückstellung oder Aufgabe dieser Empfehlungen.

Da die Fragestellung frauen- und gleichstellungspolitische, gesundheitsrechtliche, sicherheitsbehördliche und digitalisierungsbezogene Zuständigkeiten mehrerer Stellen berührt, ersuche ich nach Möglichkeit um eine ressortübergreifend abgestimmte Beantwortung. Soweit einschlägige Informationen ausschließlich bei anderen informationspflichtigen Stellen vorhanden sind, ersuche ich um Weiterleitung des jeweils betroffenen Teils des Antrags beziehungsweise um Bekanntgabe der konkret zuständigen Stelle.

Sollten einzelne Informationen nicht vorhanden sein, ersuche ich um entsprechende Mitteilung zum jeweiligen Punkt. Sofern Teile der angeforderten Informationen einem gesetzlichen Ausnahmegrund unterliegen, ersuche ich um Zugang zu den übrigen Informationen unter Schwärzung lediglich jener Teile, deren Geheimhaltung erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    29. Juli 2026
  • Frist
    26. August 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bundeseinheitlicher digitaler Gesundheitsausweis und Datenerfassungssystem für Sexdienstleister:innen [#5135]
Datum
29. Juli 2026 09:38
An
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Personen, die in Österreich sexuelle Dienstleistungen erbringen, müssen sich regelmäßig amtsärztlichen Untersuchungen unterziehen. Die Durchführung wird derzeit in einem von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellten Lichtbildausweis – häufig als „Gesundheitsbuch“ oder „Deckel“ bezeichnet – dokumentiert. Die Gesundheit Österreich GmbH empfahl bereits in ihrer Gesundheitsfolgenabschätzung aus dem Jahr 2019 die Einführung eines bundeseinheitlichen Ausweisdokuments sowie eines datenschutzgerechten, bundeseinheitlichen Datenerfassungssystems. Damit sollten unter anderem unterschiedliche Ausweisformate, Mehrfachausstellungen bei einem Wechsel des Bundeslandes und die nur örtlich verfügbare Speicherung der Untersuchungsdaten vermieden werden. Der Bericht der Arbeitsgruppe „Sexuelle Dienstleistungen“ vom Jänner 2024 hält weiterhin fest, dass die Erfassung der im Rahmen der Pflichtuntersuchungen erhobenen Daten weder vereinheitlicht und zentral noch durchgehend elektronisch erfolgt. Inzwischen steht mit ID Austria und „eAusweise“ eine staatliche Infrastruktur für digitale amtliche Nachweise zur Verfügung. Ein digitaler Nachweis könnte gegenüber Kontrollorganen auf die Identität und die Gültigkeit des vorgeschriebenen Untersuchungsstatus beschränkt werden, ohne medizinische Detaildaten offenzulegen. Ich ersuche daher um Zugang zu sämtlichen vorhandenen Informationen und Dokumenten aus dem Zeitraum vom 1. Jänner 2019 bis zum Einlangen dieses Antrags, die folgende Gegenstände betreffen: *) die Prüfung, Vorbereitung oder Umsetzung der Empfehlungen zur Einführung eines bundeseinheitlichen Ausweisdokuments und eines bundeseinheitlichen oder zentralen Datenerfassungssystems für die vorgeschriebenen Untersuchungen; *) den bisherigen Bearbeitungs- und Entscheidungsverlauf, insbesondere vorhandene Konzepte, Stellungnahmen, Aktenvermerke, Entscheidungsvorlagen, Besprechungsunterlagen und Korrespondenzen, aus denen hervorgeht, weshalb diese Empfehlungen bislang nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden; *) fachliche, rechtliche, datenschutzrechtliche, technische, organisatorische oder finanzielle Bewertungen eines bundesweiten elektronischen Registers beziehungsweise Datenerfassungssystems; *) Überlegungen oder Prüfungen zur Digitalisierung des bestehenden Gesundheitsausweises, insbesondere unter Nutzung von ID Austria, „eAusweise“ oder einer vergleichbaren elektronischen Nachweislösung; *) die Behandlung dieser Fragen durch die Arbeitsgruppe „Sexuelle Dienstleistungen“ und die Arbeitsgruppe „Verpflichtende Untersuchungen von Sexdienstleister:innen“ sowie diesbezügliche Abstimmungen mit dem Gesundheitsressort, dem Bundesministerium für Inneres, den Bundesländern, der Gesundheit Österreich GmbH und den für ID Austria beziehungsweise „eAusweise“ zuständigen Stellen; *) den gegenwärtigen Stand allfälliger Arbeiten sowie vorhandene Informationen über eine beabsichtigte Umsetzung, Weiterverfolgung, Zurückstellung oder Aufgabe dieser Empfehlungen. Da die Fragestellung frauen- und gleichstellungspolitische, gesundheitsrechtliche, sicherheitsbehördliche und digitalisierungsbezogene Zuständigkeiten mehrerer Stellen berührt, ersuche ich nach Möglichkeit um eine ressortübergreifend abgestimmte Beantwortung. Soweit einschlägige Informationen ausschließlich bei anderen informationspflichtigen Stellen vorhanden sind, ersuche ich um Weiterleitung des jeweils betroffenen Teils des Antrags beziehungsweise um Bekanntgabe der konkret zuständigen Stelle. Sollten einzelne Informationen nicht vorhanden sein, ersuche ich um entsprechende Mitteilung zum jeweiligen Punkt. Sofern Teile der angeforderten Informationen einem gesetzlichen Ausnahmegrund unterliegen, ersuche ich um Zugang zu den übrigen Informationen unter Schwärzung lediglich jener Teile, deren Geheimhaltung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5135/