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Sehr geehrtAntragsteller/in
mittlerweile hat uns folgende Antwort auf Ihren Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz für Sie erreicht:
"Sehr geehrteAntragsteller/in
Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 22.04.2026.
Der von Ihnen angeforderte Untersuchungsbericht enthält in vielfältiger Weise Informationen, hinsichtlich derer überwiegende Geheimhaltungsinteressen bestehen. Dies betrifft insbesondere die Identität derjenigen Mitarbeiterin, die Vorwürfe eines Fehlverhaltens geäußert hat, den Inhalt der von der Compliance-Stelle protokollierten Aussagen, aber auch die Persönlichkeitsrechte von Roland Weißmann selbst.
Eine Weitergabe solcher Informationen würde in rechtlich geschützte Positionen der genannten Personen massiv eingreifen. Der Bericht enthält personenbezogenen Daten gem. Art 9 DSGVO sowie Informationen, die von den Auskunftspersonen unter Zusicherung der Vertraulichkeit abgegeben wurden. Interne Stellen, wie die Compliance-Stelle, die behauptete Missstände untersuchen, unterliegen zum Schutz der Beteiligten sowie zum ordnungsgemäßen Funktionieren solcher Anlaufstellen strengen Verschwiegenheitspflichten. Die Weitergabe der Berichte würde die Funktionsfähigkeit der Compliance-Stelle nachhaltig beschädigen. Dadurch könnten künftige Hinweisgeber:innen davon abgehalten werden, sich an die Compliance-Stelle zu wenden. Daraus folgt, dass vertrauliche Informationen selbst innerhalb des Unternehmens nicht verbreitet werden dürfen. Eine anonymisierte Weitergabe der Dokumente scheidet aus, da einerseits auch die Inhalte der protokollierten Aussagen selbst – und nicht nur der Name der Auskunftsperson – rechtlich geschützt sind und andererseits aufgrund konkreter Äußerungen der Auskunftsperson Rückschlüsse auf deren Identität gezogen werden können.
Dies vorausgeschickt können wir zu der von Ihnen angesprochenen internen Untersuchung Folgendes mitteilen:
Ingrid Thurner, die vom Stiftungsrat im März 2026 mit der interimistischen ORF-Geschäftsführung betraut worden ist, hat sofort nach ihrem Amtsantritt die Prüfung der gegen Roland Weißmann erhobenen Vorwürfe durch die Compliance-Stelle sowie externe Compliance-Expertinnen und -Experten veranlasst.
Sowohl Roland Weißmann als auch die betroffene Mitarbeiterin haben sich der Befragung durch die Compliance-Stelle freiwillig gestellt. Außerdem haben beide Seiten Unterlagen vorgelegt, um ihren jeweiligen Standpunkt zu untermauern.
Auf Basis der Befragungen und der Unterlagen hat die Compliance-Stelle im April 2026 festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorliegt. Der ORF verlangt von seinen Führungskräften allerdings nicht bloß die Einhaltung zwingenden Rechts, sondern ein sehr hohes Maß an Integrität und Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden. Jeder Anschein eines unangemessenen Verhaltens einer Führungskraft ist daher zu vermeiden. Daher löst der ORF das Angestellten-Dienstverhältnis mit Roland Weißmann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen Kündigungsfrist auf.
Mit freundlichen Grüßen