Daten zu Schubhaft

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Wie viele Personen, die in im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 in Schubhaft festgehalten wurden, wurden entlassen?
a. In wie vielen Fällen wurde der Vermerk „Abschiebung“ bei Entlassung festgehalten? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.
i. Beinhaltet der Vermerk „Abschiebung“ auch Fälle von Dublin-Abschiebungen?
b. Welche sonstigen Vermerke gibt es als Entlassungsgründe?
c. Wie viele Personen wurden aufgrund von mangelnder gesundheitlicher Verfassung aus der Schubhaft entlassen?
2. Abschiebungen: Wie viele Abschiebungen gab es im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Monat der Abschiebung und Destination. Bitte um Auflistung explizite aller Länder.
a. Wie viele der abgeschobenen Personen sind EU- oder EFTA- Bürger:innen? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Abschiebung und Destination.
b. Wie viele der abgeschobenen Personen sind Bürger:innen aus Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro oder dem Kosovo? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Abschiebung und Destination.
c. Wie viele der abgeschobenen Personen sind aus anderen als den oben genannten Drittstaaten? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Abschiebung und Destination.
d. Wie vielen Abschiebungen ging ein Aberkennungsverfahren nach dem AsylG voraus?
e. Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der Abschiebung minderjährig? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Abschiebung und Destination.
f. Wie viele der abgeschobenen Personen wurden als vulnerabel (Art 21 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) identifiziert? Werden dazu Daten erhoben?
h. Bitte um Aufschlüsselung der Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit Afghanistan, Somalia, Ukraine, Iran, Syrien, Türkei, Indien, Tunesien, Marokko, Ägypten, Bangladesch seit 2022 (Auflistung pro Jahr), ausgenommen Dublin-Überstellungen.
i. Bezüglich Staatsangehörigkeit Afghanistan: Gab es hier 2023 und 2024 Abschiebungen mit der Destination Afghanistan? Wenn ja, wie viele und bitte um Auflistung der angefallenen Kosten. Gab es dazu Kontakt mit der de facto Regierung Afghanistans? Wenn ja, in welcher Form und wie oft.
i. Falls Zieldestination nicht Afghanistan ist: In welche Länder wurden diese Personen afghanischer StA abgeschoben? Hatten die Personen Aufenthaltstitel in diesen Ländern? Bitte um Schilderung.
3. In PA vom 23.05.2023 mit dem Titel „Karner: Asylsystem muss glaubwürdig bleiben“ sind die Zahlen der Außerlandesbringungen angeführt.
„Das entschlossene Vorgehen gegen jede Form von Asylmissbrauch und Schlepperkriminalität brauche neben Grenzkontrollen, internationaler kriminalpolizeilicher Zusammenarbeit auch die konsequente Umsetzung von gerichtlichen Entscheidungen, sagte Innenminister Gerhard Karner.
Sie werden zitiert: "Damit jene, die Schutz suchen, Schutz bekommen, müssen wir gegen Missbrauch vorgehen. Das System ist nur dann glaubwürdig, wenn wir jene, die keinen Schutz brauchen, auch wieder außer Landes bringen", ergänzte Karner.
Gleichzeitig haben Sie in 15846/AB zu Fragen 25-27, nämlich wie viele Personen, die ein rechtskräftig abgeschlossenes Asylverfahren haben tatsächlich außer Landes gebracht wurden – zwangsweise oder freiwillig – geantwortet, dass dazu gar keine Statistiken geführt werden.
• Liegen Ihnen dazu Informationen vor, wie viele abgelehnte Asylwerber:innen im Jahr 2022 und/oder 2023 und/oder im 1. Halbjahr 2024 außer Landes gebraucht worden sind, vor oder nicht?
o Wenn ja, welche? Bitte um Angabe der Zahlen?
o Haben Sie sich die Zahlen in Ihrem Ministerium ausheben lassen? Bitte um Angabe der Zahlen
o Wie groß ist der Anteil der zwangsweisen Außerlandesbringungen von Staatsangehörigkeiten der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2023?
o Wie groß ist der Anteil von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten bezogen auf alle Anträge auf internationalen Schutz im Jahr 2023?
• In 13976/AB führen Sie zur Frage „Wie viele dieser Personen, die 2022 eine rechtskräftige Entscheidung, mit der die Rückkehr als zulässig befunden wurde, sind 2022 freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden?“ aus wie wie folgt: „Entsprechende Statistiken werden nicht geführt, zumal keine technische Verknüpfung zwischen Entscheidungen und Außerlandesbringungen besteht.“
o Bedeutet das, dass das Ministerium gar nicht weiß oder wissen kann, wie viele Personen, die 2022 und/oder 2023 und oder im 1. Halbjahr eine zulässige Rückkehrentscheidung erhalten haben, das Land freiwillig oder zwangsweise verlassen haben?“
o Ist es für das Ministerium möglich, diese Zahlen ausheben zu lassen? Wenn ja, bitte um Angabe dieser Zahlen für 2022 und 2023 und 1. Halbjahr 2024.
o Warum gibt es keine technische Verknüpfung?
o Falls es diese schon gibt, seit wann gibt es diese technische Verknüpfung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2024
  • Frist
    4. September 2024
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Lukas Gahleitner-Gertz
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Lukas Gahleitner-Gertz
Betreff
Daten zu Schubhaft [#3155]
Datum
10. Juli 2024 16:19
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Wie viele Personen, die in im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 in Schubhaft festgehalten wurden, wurden entlassen? a. In wie vielen Fällen wurde der Vermerk „Abschiebung“ bei Entlassung festgehalten? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit. i. Beinhaltet der Vermerk „Abschiebung“ auch Fälle von Dublin-Abschiebungen? b. Welche sonstigen Vermerke gibt es als Entlassungsgründe? c. Wie viele Personen wurden aufgrund von mangelnder gesundheitlicher Verfassung aus der Schubhaft entlassen? 2. Abschiebungen: Wie viele Abschiebungen gab es im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Monat der Abschiebung und Destination. Bitte um Auflistung explizite aller Länder. a. Wie viele der abgeschobenen Personen sind EU- oder EFTA- Bürger:innen? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Abschiebung und Destination. b. Wie viele der abgeschobenen Personen sind Bürger:innen aus Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro oder dem Kosovo? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Abschiebung und Destination. c. Wie viele der abgeschobenen Personen sind aus anderen als den oben genannten Drittstaaten? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Abschiebung und Destination. d. Wie vielen Abschiebungen ging ein Aberkennungsverfahren nach dem AsylG voraus? e. Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der Abschiebung minderjährig? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Abschiebung und Destination. f. Wie viele der abgeschobenen Personen wurden als vulnerabel (Art 21 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) identifiziert? Werden dazu Daten erhoben? h. Bitte um Aufschlüsselung der Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit Afghanistan, Somalia, Ukraine, Iran, Syrien, Türkei, Indien, Tunesien, Marokko, Ägypten, Bangladesch seit 2022 (Auflistung pro Jahr), ausgenommen Dublin-Überstellungen. i. Bezüglich Staatsangehörigkeit Afghanistan: Gab es hier 2023 und 2024 Abschiebungen mit der Destination Afghanistan? Wenn ja, wie viele und bitte um Auflistung der angefallenen Kosten. Gab es dazu Kontakt mit der de facto Regierung Afghanistans? Wenn ja, in welcher Form und wie oft. i. Falls Zieldestination nicht Afghanistan ist: In welche Länder wurden diese Personen afghanischer StA abgeschoben? Hatten die Personen Aufenthaltstitel in diesen Ländern? Bitte um Schilderung. 3. In PA vom 23.05.2023 mit dem Titel „Karner: Asylsystem muss glaubwürdig bleiben“ sind die Zahlen der Außerlandesbringungen angeführt. „Das entschlossene Vorgehen gegen jede Form von Asylmissbrauch und Schlepperkriminalität brauche neben Grenzkontrollen, internationaler kriminalpolizeilicher Zusammenarbeit auch die konsequente Umsetzung von gerichtlichen Entscheidungen, sagte Innenminister Gerhard Karner. Sie werden zitiert: "Damit jene, die Schutz suchen, Schutz bekommen, müssen wir gegen Missbrauch vorgehen. Das System ist nur dann glaubwürdig, wenn wir jene, die keinen Schutz brauchen, auch wieder außer Landes bringen", ergänzte Karner. Gleichzeitig haben Sie in 15846/AB zu Fragen 25-27, nämlich wie viele Personen, die ein rechtskräftig abgeschlossenes Asylverfahren haben tatsächlich außer Landes gebracht wurden – zwangsweise oder freiwillig – geantwortet, dass dazu gar keine Statistiken geführt werden. • Liegen Ihnen dazu Informationen vor, wie viele abgelehnte Asylwerber:innen im Jahr 2022 und/oder 2023 und/oder im 1. Halbjahr 2024 außer Landes gebraucht worden sind, vor oder nicht? o Wenn ja, welche? Bitte um Angabe der Zahlen? o Haben Sie sich die Zahlen in Ihrem Ministerium ausheben lassen? Bitte um Angabe der Zahlen o Wie groß ist der Anteil der zwangsweisen Außerlandesbringungen von Staatsangehörigkeiten der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2023? o Wie groß ist der Anteil von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten bezogen auf alle Anträge auf internationalen Schutz im Jahr 2023? • In 13976/AB führen Sie zur Frage „Wie viele dieser Personen, die 2022 eine rechtskräftige Entscheidung, mit der die Rückkehr als zulässig befunden wurde, sind 2022 freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden?“ aus wie wie folgt: „Entsprechende Statistiken werden nicht geführt, zumal keine technische Verknüpfung zwischen Entscheidungen und Außerlandesbringungen besteht.“ o Bedeutet das, dass das Ministerium gar nicht weiß oder wissen kann, wie viele Personen, die 2022 und/oder 2023 und oder im 1. Halbjahr eine zulässige Rückkehrentscheidung erhalten haben, das Land freiwillig oder zwangsweise verlassen haben?“ o Ist es für das Ministerium möglich, diese Zahlen ausheben zu lassen? Wenn ja, bitte um Angabe dieser Zahlen für 2022 und 2023 und 1. Halbjahr 2024. o Warum gibt es keine technische Verknüpfung? o Falls es diese schon gibt, seit wann gibt es diese technische Verknüpfung?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Lukas Gahleitner-Gertz Anfragenr: 3155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3155/ Postanschrift Lukas Gahleitner-Gertz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Gahleitner-Gertz