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Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Welche persönlichen Informationen von österreichischen Bürgern werden heute schon an den Verfassungsschutz, Interpol oder andere Verbände rechtmässig weitergegeben und auf Basis welcher Rechtsgrundlage. Vor dem aktuellen NSA Fall eine dringende Frage, die Komplexität der Materie und Vereinbarungen lässt hier keine klare Antwort zu. Bitte um Auskunft.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2013
  • Frist
    6. August 2013
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
11. Juni 2013 11:34
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche persönlichen Informationen von österreichischen Bürgern werden heute schon an den Verfassungsschutz, Interpol oder andere Verbände rechtmässig weitergegeben und auf Basis welcher Rechtsgrundlage. Vor dem aktuellen NSA Fall eine dringende Frage, die Komplexität der Materie und Vereinbarungen lässt hier keine klare Antwort zu. Bitte um Auskunft.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 11. Juni 2013 darf ich Ihnen mitteilen, dass …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
5. Juli 2013 15:14
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 11. Juni 2013 darf ich Ihnen mitteilen, dass der Rechtsrahmen für die internationale polizeiliche Kooperation zum einen durch das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Kooperation (Polizeikooperationsgesetz – PolKG), verlautbart StF: BGBl. I Nr. 104/1997 und zum anderen durch das Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol), (EU – Polizeikooperationsgesetz, EU-PolKG), verlautbart StF: BGBl. I Nr. 132/2009, bestimmt wird. Mit freundlichen Grüßen