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Dienstverhältnis Gerichtsvollzieher

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich bitte um Auskunft, in welchem Dienstverhältnis ein Gerichtsvollzieher zu einem Gericht steht?

Ist ein Gerichtsvollzieher Angestellter eines Gerichtes?
Warum enthält ein Erlagschein, welcher von einem Gericht versendet wird, als Empfänger den Namen eines Gerichtsvollziehers?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    11. Juni 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Dienstverhältnis Gerichtsvollzieher [#1559]
Datum
16. April 2018 20:27
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich bitte um Auskunft, in welchem Dienstverhältnis ein Gerichtsvollzieher zu einem Gericht steht? Ist ein Gerichtsvollzieher Angestellter eines Gerichtes? Warum enthält ein Erlagschein, welcher von einem Gericht versendet wird, als Empfänger den Namen eines Gerichtsvollziehers?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Anfrage an das Bundesministerium für Verfassung…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Dienstverhältnis Gerichtsvollzieher [#1559]
Datum
17. April 2018 06:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Anfrage an das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Tel. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr 0800 99 99 99 (in Österreich kostenlos), https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c94848b4b92ce25014c2c3801e61436.de.html. Mit freundlichen Grüßen
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