Direktvergaben seit 2020
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Laut den Bundesvergabegesetzen kann ein Auftrag bis zu einer bestimmten Auftragssumme direkt vergeben werden. Es gilt: „Die bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholten Angebote oder unverbindlichen Preisauskünfte sind entsprechend zu dokumentieren.“ (BVergG 46 §4)
Folgende Fragen betreffen ausschließlich nach der „Direktvergabe“ vergebene Aufträge.
* Wie viele Aufträge sind vom Ministerium seit 2020 in den einzelnen Jahren vergeben worden?
* Welche Gesamtsumme ist in den einzelnen Jahren vergeben worden?
* Welche Aufträge (Unternehmen und Auftragssumme) waren die zehn größten in den einzelnen Jahren?
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Datum25. November 2024
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20. Januar 2025
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