Direktvergaben seit 2020
                        Verwendetes Gesetz:
                        Auskunftspflichtgesetz
                    
                
                
                Laut den Bundesvergabegesetzen kann ein Auftrag bis zu einer bestimmten Auftragssumme direkt vergeben werden. Es gilt: „Die bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholten Angebote oder unverbindlichen Preisauskünfte sind entsprechend zu dokumentieren.“ (BVergG 46 §4)
Folgende Fragen betreffen ausschließlich nach der „Direktvergabe“ vergebene Aufträge.
* Wie viele Aufträge sind vom Ministerium seit 2020 in den einzelnen Jahren vergeben worden?
* Welche Gesamtsumme ist in den einzelnen Jahren vergeben worden?
* Welche Aufträge (Unternehmen und Auftragssumme) waren die zehn größten in den einzelnen Jahren?
Anfrage teilweise erfolgreich
- 
                Datum25. November 2024
- 
                
                20. Januar 2025
- 
0 Follower:innen