Direktvergaben seit 2020
Laut den Bundesvergabegesetzen kann ein Auftrag bis zu einer bestimmten Auftragssumme direkt vergeben werden. Es gilt: „Die bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholten Angebote oder unverbindlichen Preisauskünfte sind entsprechend zu dokumentieren.“ (BVergG 46 §4)
Folgende Fragen betreffen ausschließlich nach der „Direktvergabe“ vergebene Aufträge.
* Wie viele Aufträge sind von der Stadt Graz seit 2020 in den einzelnen Jahren vergeben worden?
* Welche Gesamtsumme ist in den einzelnen Jahren vergeben worden?
* Welche Aufträge (Unternehmen und Auftragssumme) waren die zehn größten in den einzelnen Jahren?
Ergebnis der Anfrage
Eine Auskunftserteilung zum Antragsgegenstand ist nicht möglich, da beim Magistrat Graz keine Datenquelle verfügbar ist, in welcher alle Direktvergaben zentral verarbeitet werden. Dem Auskunftsbegehren kann daher nicht entsprochen werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum26. November 2024
-
21. Januar 2025
-
0 Follower:innen