Donauinselfest

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie hoch sind die Subventionen für das Donauinselfest 2025, wer ist der Veranstalter und wie hoch werden die Subventionen 2026 sein, nachdem Einsparungen im Budget der Stadt Wien getroffen wurden. Gibt es Kontrollen was mit den Geld gemacht wird, bzw. einen Vertrag mit dem
Veranstalter. Diese Unterlagen hätte ich gerne.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    16. April 2026
  • Frist
    14. Mai 2026
  • 2 Follower:innen
Alfred Pichler Dr.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Wien Details
Von
Alfred Pichler Dr.
Betreff
Donauinselfest [#4719]
Datum
16. April 2026 14:00
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie hoch sind die Subventionen für das Donauinselfest 2025, wer ist der Veranstalter und wie hoch werden die Subventionen 2026 sein, nachdem Einsparungen im Budget der Stadt Wien getroffen wurden. Gibt es Kontrollen was mit den Geld gemacht wird, bzw. einen Vertrag mit dem Veranstalter. Diese Unterlagen hätte ich gerne.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Alfred Pichler Dr. Anfragenr: 4719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4719/ Postanschrift Alfred Pichler Dr. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alfred Pichler Dr.
INC000006148212: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Dr. Pichler, hiermit möchten…
Von
Wien
Betreff
INC000006148212: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. April 2026 11:42
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email17400011272434258792.eml
6,3 KB
e10-16167604690117539536.png
3,7 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Pichler, hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihre Urgenz zum am 08.09.2025 gestellten Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die zuständige Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Dr. Pichler, Sie haben mit einem Schreiben vom 16. April 2026 an die Stadtinformation ein Auskunft…
Von
Wien
Betreff
Antwortschreiben: Donauinselfest [#4719]; MA5-586765-2026
Datum
12. Mai 2026 08:40
Status
image001.png
5,6 KB


Sehr geehrter Dr. Pichler, Sie haben mit einem Schreiben vom 16. April 2026 an die Stadtinformation ein Auskunftsbegehren gemäß dem Wiener Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingebracht und um Informationen zum Donauinselfest 2025 und 2026 ersucht. Dazu dürfen wir Ihnen wie folgt Auskunft erteilen: Der operative Veranstalter des Donauinselfests ist der Verein Wiener Kulturservice in Zusammenarbeit mit der Eventagentur Pro Event Team für Wien GmbH. Seitens der MA 7 - Kultur werden Fördermittel ausschließlich an den Verein Wiener Kulturservice vergeben. Für das Jahr 2025 wurde dem Verein Wiener Kulturservice von der Stadt Wien durch die MA 7 - Kultur eine Gesamtförderung gewährt. Laut Förderansuchen waren davon 2.000.000 EUR für die Durchführung des Donauinselfests inkl. Pop-Up Zelt vorgesehen. Die Endabrechnung für das Donauinselfest 2025 liegt der MA 7 derzeit noch nicht vor, da die entsprechende Abrechnungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Für das Jahr 2026 wurde dem Verein Wiener Kulturservice von der Stadt Wien durch die MA 7 - Kultur eine Gesamtförderung gewährt. Laut Förderansuchen sind davon 1.835.000 EUR für die Durchführung des Donauinselfests vorgesehen. Die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel wird durch die MA 7 umfassend kontrolliert. Dies umfasst eine Prüfung der eingereichten Unterlagen bereits im Zuge der Antragstellung, Besuche der Veranstaltung durch Mitarbeiter*innen der MA 7 sowie eine detaillierte Abrechnungsprüfung nach Abschluss der Projekte. Diese erfolgt sowohl durch ein eigenes Abrechnungsreferat (rechnerische Prüfung) als auch durch das zuständige Fachreferat (inhaltliche Prüfung). Darüber hinaus finden in regelmäßigen Abständen vertiefte Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Vereinsführung gemäß Vereinsgesetz statt. Das jeweilige Zusage-Schreiben der MA 7 stellt die Fördervereinbarung mit dem/der Antragsteller*in dar. Mit Übermittlung des unterzeichneten Antragsformulars erklärt sich der Förderwerber mit den Förderrichtlinien der MA 7 sowie den damit verbundenen Auflagen einverstanden. Mit freundlichen Grüßen