Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Auf der Homepage des BMSGPK war vor und während der Corona-Pandemie folgende Information zu Gesundheitsfolgenabschätzung veröffentlicht:

„Die Gesundheitsfolgenabschätzung erkennt frühzeitig positive und negative gesundheitliche Auswirkungen von Projekten und politischen Maßnahmen. Sie erstellt konkrete Handlungsempfehlungen für die bestmögliche Umsetzung und Akzeptanz des Projektziels.

Die Gesundheitsfolgenabschätzung (GFA) ist ein hilfreiches Instrument zur frühzeitigen Abschätzung der positiven wie auch negativen gesundheitlichen Auswirkungen von politischen Maßnahmen in verschiedensten Sektoren. International ist die Gesundheitsfolgenabschätzung als Health Impact Assessment (HIA) bekannt. Die Gesundheitsfolgenabschätzung erfolgt in Österreich auf freiwilliger Basis. Sie erarbeitet unter Einbeziehung von Fachleuten und Betroffenen konkrete Empfehlungen. Damit bereits in der Planungsphase von politischen Vorhaben Rücksicht auf deren potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung genommen werden kann.“

Aktuelle ist diese Information auf der Homepage des BMASGPK unter folgendem Link abrufbar - www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesu…

Frage 1: Wie viele Gesundheitsfolgenabschätzungen wurden in Österreich während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) durchgeführt und damit sichergestellt, dass frühzeitig positive und negative gesundheitliche Auswirkungen von politischen Maßnahmen erkannt werden?

Frage 2: Zu welchen Fragestellungen wurden diese Gesundheitsfolgenabschätzungen durchgeführt?

Frage 3: Welche Institutionen, Berufsgruppen, Fachleute und Betroffene waren an diesen Gesundheitsfolgenabschätzungen beteiligt?

Frage 4: Wurden in Österreich Gesundheitsfolgenabschätzungen zu den positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Schulschließungen durchgeführt? Wenn nicht, bitte präzise anführen wie die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) von Schulschließungen abgeschätzt wurden.

Frage 5: Wurden in Österreich Gesundheitsfolgenabschätzungen zu den positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von anderen nicht-pharmazeutischen Maßnahmen, wie Grenzkontrollen, Regionale Absperrungen, Masken im öffentlichen Bereich, Maskenpflicht für Kinder, Massentests, „Grüner Pass“, 1G, 2G, 2G+, 3G, Betriebsschließungen, Isolation von Risikogruppen, Zutrittsverbote, Einschränkung von Freizeit- und Bewegungsangeboten, Temperaturmessungen, etc. durchgeführt? Wenn nicht, bitte präzise anführen wie die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) dieser Maßnahmen abgeschätzt wurden.

Frage 6: Wie bewertet das BMASGPK rückblickend den Einsatz von Gesundheitsfolgenabschätzungen während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023)?

Frage 7: Hat das BMASGPK, im Sinne einer Evaluierung bzw. Aufarbeitung, rückblickend eine Abschätzung der positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) aller nicht-pharmazeutischen Maßnahme während der Pandemie durchgeführt? Wenn nicht bitte begründen.

Frage 8: Wie bewertet das BMASGPK den Einsatz von Gesundheitsfolgenabschätzungen in zukünftigen Pandemien und wie sind Gesundheitsfolgenabschätzungen im österreichischen Pandemieplan verankert?

Frage 9: Wie sollen gemäß BMASGPK in zukünftigen Pandemien die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) aller nicht-pharmazeutischen Maßnahme abgeschätzt werden?

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. Oktober 2025
  • Frist
    1. November 2025
  • 0 Follower:innen
Martin Sprenger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Martin Sprenger
Betreff
Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie [#3853]
Datum
4. Oktober 2025 10:24
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Auf der Homepage des BMSGPK war vor und während der Corona-Pandemie folgende Information zu Gesundheitsfolgenabschätzung veröffentlicht: „Die Gesundheitsfolgenabschätzung erkennt frühzeitig positive und negative gesundheitliche Auswirkungen von Projekten und politischen Maßnahmen. Sie erstellt konkrete Handlungsempfehlungen für die bestmögliche Umsetzung und Akzeptanz des Projektziels. Die Gesundheitsfolgenabschätzung (GFA) ist ein hilfreiches Instrument zur frühzeitigen Abschätzung der positiven wie auch negativen gesundheitlichen Auswirkungen von politischen Maßnahmen in verschiedensten Sektoren. International ist die Gesundheitsfolgenabschätzung als Health Impact Assessment (HIA) bekannt. Die Gesundheitsfolgenabschätzung erfolgt in Österreich auf freiwilliger Basis. Sie erarbeitet unter Einbeziehung von Fachleuten und Betroffenen konkrete Empfehlungen. Damit bereits in der Planungsphase von politischen Vorhaben Rücksicht auf deren potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung genommen werden kann.“ Aktuelle ist diese Information auf der Homepage des BMASGPK unter folgendem Link abrufbar - www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesu… Frage 1: Wie viele Gesundheitsfolgenabschätzungen wurden in Österreich während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) durchgeführt und damit sichergestellt, dass frühzeitig positive und negative gesundheitliche Auswirkungen von politischen Maßnahmen erkannt werden? Frage 2: Zu welchen Fragestellungen wurden diese Gesundheitsfolgenabschätzungen durchgeführt? Frage 3: Welche Institutionen, Berufsgruppen, Fachleute und Betroffene waren an diesen Gesundheitsfolgenabschätzungen beteiligt? Frage 4: Wurden in Österreich Gesundheitsfolgenabschätzungen zu den positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Schulschließungen durchgeführt? Wenn nicht, bitte präzise anführen wie die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) von Schulschließungen abgeschätzt wurden. Frage 5: Wurden in Österreich Gesundheitsfolgenabschätzungen zu den positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von anderen nicht-pharmazeutischen Maßnahmen, wie Grenzkontrollen, Regionale Absperrungen, Masken im öffentlichen Bereich, Maskenpflicht für Kinder, Massentests, „Grüner Pass“, 1G, 2G, 2G+, 3G, Betriebsschließungen, Isolation von Risikogruppen, Zutrittsverbote, Einschränkung von Freizeit- und Bewegungsangeboten, Temperaturmessungen, etc. durchgeführt? Wenn nicht, bitte präzise anführen wie die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) dieser Maßnahmen abgeschätzt wurden. Frage 6: Wie bewertet das BMASGPK rückblickend den Einsatz von Gesundheitsfolgenabschätzungen während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023)? Frage 7: Hat das BMASGPK, im Sinne einer Evaluierung bzw. Aufarbeitung, rückblickend eine Abschätzung der positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) aller nicht-pharmazeutischen Maßnahme während der Pandemie durchgeführt? Wenn nicht bitte begründen. Frage 8: Wie bewertet das BMASGPK den Einsatz von Gesundheitsfolgenabschätzungen in zukünftigen Pandemien und wie sind Gesundheitsfolgenabschätzungen im österreichischen Pandemieplan verankert? Frage 9: Wie sollen gemäß BMASGPK in zukünftigen Pandemien die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) aller nicht-pharmazeutischen Maßnahme abgeschätzt werden?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger Anfragenr: 3853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3853/ Postanschrift Martin Sprenger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger