Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Auf der Homepage des BMSGPK war vor und während der Corona-Pandemie folgende Information zu Gesundheitsfolgenabschätzung veröffentlicht:

„Die Gesundheitsfolgenabschätzung erkennt frühzeitig positive und negative gesundheitliche Auswirkungen von Projekten und politischen Maßnahmen. Sie erstellt konkrete Handlungsempfehlungen für die bestmögliche Umsetzung und Akzeptanz des Projektziels.

Die Gesundheitsfolgenabschätzung (GFA) ist ein hilfreiches Instrument zur frühzeitigen Abschätzung der positiven wie auch negativen gesundheitlichen Auswirkungen von politischen Maßnahmen in verschiedensten Sektoren. International ist die Gesundheitsfolgenabschätzung als Health Impact Assessment (HIA) bekannt. Die Gesundheitsfolgenabschätzung erfolgt in Österreich auf freiwilliger Basis. Sie erarbeitet unter Einbeziehung von Fachleuten und Betroffenen konkrete Empfehlungen. Damit bereits in der Planungsphase von politischen Vorhaben Rücksicht auf deren potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung genommen werden kann.“

Aktuelle ist diese Information auf der Homepage des BMASGPK unter folgendem Link abrufbar - www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesu…

Frage 1: Wie viele Gesundheitsfolgenabschätzungen wurden in Österreich während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) durchgeführt und damit sichergestellt, dass frühzeitig positive und negative gesundheitliche Auswirkungen von politischen Maßnahmen erkannt werden?

Frage 2: Zu welchen Fragestellungen wurden diese Gesundheitsfolgenabschätzungen durchgeführt?

Frage 3: Welche Institutionen, Berufsgruppen, Fachleute und Betroffene waren an diesen Gesundheitsfolgenabschätzungen beteiligt?

Frage 4: Wurden in Österreich Gesundheitsfolgenabschätzungen zu den positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Schulschließungen durchgeführt? Wenn nicht, bitte präzise anführen wie die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) von Schulschließungen abgeschätzt wurden.

Frage 5: Wurden in Österreich Gesundheitsfolgenabschätzungen zu den positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von anderen nicht-pharmazeutischen Maßnahmen, wie Grenzkontrollen, Regionale Absperrungen, Masken im öffentlichen Bereich, Maskenpflicht für Kinder, Massentests, „Grüner Pass“, 1G, 2G, 2G+, 3G, Betriebsschließungen, Isolation von Risikogruppen, Zutrittsverbote, Einschränkung von Freizeit- und Bewegungsangeboten, Temperaturmessungen, etc. durchgeführt? Wenn nicht, bitte präzise anführen wie die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) dieser Maßnahmen abgeschätzt wurden.

Frage 6: Wie bewertet das BMASGPK rückblickend den Einsatz von Gesundheitsfolgenabschätzungen während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023)?

Frage 7: Hat das BMASGPK, im Sinne einer Evaluierung bzw. Aufarbeitung, rückblickend eine Abschätzung der positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) aller nicht-pharmazeutischen Maßnahme während der Pandemie durchgeführt? Wenn nicht bitte begründen.

Frage 8: Wie bewertet das BMASGPK den Einsatz von Gesundheitsfolgenabschätzungen in zukünftigen Pandemien und wie sind Gesundheitsfolgenabschätzungen im österreichischen Pandemieplan verankert?

Frage 9: Wie sollen gemäß BMASGPK in zukünftigen Pandemien die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) aller nicht-pharmazeutischen Maßnahme abgeschätzt werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2025
  • Frist
    1. November 2025
  • 2 Follower:innen
Martin Sprenger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Martin Sprenger
Betreff
Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie [#3853]
Datum
4. Oktober 2025 10:24
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Auf der Homepage des BMSGPK war vor und während der Corona-Pandemie folgende Information zu Gesundheitsfolgenabschätzung veröffentlicht: „Die Gesundheitsfolgenabschätzung erkennt frühzeitig positive und negative gesundheitliche Auswirkungen von Projekten und politischen Maßnahmen. Sie erstellt konkrete Handlungsempfehlungen für die bestmögliche Umsetzung und Akzeptanz des Projektziels. Die Gesundheitsfolgenabschätzung (GFA) ist ein hilfreiches Instrument zur frühzeitigen Abschätzung der positiven wie auch negativen gesundheitlichen Auswirkungen von politischen Maßnahmen in verschiedensten Sektoren. International ist die Gesundheitsfolgenabschätzung als Health Impact Assessment (HIA) bekannt. Die Gesundheitsfolgenabschätzung erfolgt in Österreich auf freiwilliger Basis. Sie erarbeitet unter Einbeziehung von Fachleuten und Betroffenen konkrete Empfehlungen. Damit bereits in der Planungsphase von politischen Vorhaben Rücksicht auf deren potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung genommen werden kann.“ Aktuelle ist diese Information auf der Homepage des BMASGPK unter folgendem Link abrufbar - www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesu… Frage 1: Wie viele Gesundheitsfolgenabschätzungen wurden in Österreich während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) durchgeführt und damit sichergestellt, dass frühzeitig positive und negative gesundheitliche Auswirkungen von politischen Maßnahmen erkannt werden? Frage 2: Zu welchen Fragestellungen wurden diese Gesundheitsfolgenabschätzungen durchgeführt? Frage 3: Welche Institutionen, Berufsgruppen, Fachleute und Betroffene waren an diesen Gesundheitsfolgenabschätzungen beteiligt? Frage 4: Wurden in Österreich Gesundheitsfolgenabschätzungen zu den positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Schulschließungen durchgeführt? Wenn nicht, bitte präzise anführen wie die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) von Schulschließungen abgeschätzt wurden. Frage 5: Wurden in Österreich Gesundheitsfolgenabschätzungen zu den positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von anderen nicht-pharmazeutischen Maßnahmen, wie Grenzkontrollen, Regionale Absperrungen, Masken im öffentlichen Bereich, Maskenpflicht für Kinder, Massentests, „Grüner Pass“, 1G, 2G, 2G+, 3G, Betriebsschließungen, Isolation von Risikogruppen, Zutrittsverbote, Einschränkung von Freizeit- und Bewegungsangeboten, Temperaturmessungen, etc. durchgeführt? Wenn nicht, bitte präzise anführen wie die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) dieser Maßnahmen abgeschätzt wurden. Frage 6: Wie bewertet das BMASGPK rückblickend den Einsatz von Gesundheitsfolgenabschätzungen während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023)? Frage 7: Hat das BMASGPK, im Sinne einer Evaluierung bzw. Aufarbeitung, rückblickend eine Abschätzung der positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) aller nicht-pharmazeutischen Maßnahme während der Pandemie durchgeführt? Wenn nicht bitte begründen. Frage 8: Wie bewertet das BMASGPK den Einsatz von Gesundheitsfolgenabschätzungen in zukünftigen Pandemien und wie sind Gesundheitsfolgenabschätzungen im österreichischen Pandemieplan verankert? Frage 9: Wie sollen gemäß BMASGPK in zukünftigen Pandemien die positiven und negativen gesundheitlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Verhältnismäßigkeit) aller nicht-pharmazeutischen Maßnahme abgeschätzt werden?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger Anfragenr: 3853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3853/ Postanschrift Martin Sprenger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie [1846908]
Datum
6. Oktober 2025 09:46
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.
Martin Sprenger
Guten Tag, meine Anfrage "Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie" vom 04.10…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Martin Sprenger
Betreff
AW: WG: Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie [1846908] [#3853]
Datum
4. November 2025 11:37
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie" vom 04.10.2025 (#3853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Martin Sprenger
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: Betreff: Anfrage zu den bestellten, bezahlten und entsorgten Corona-Impfstoffen, sowie bestellten, bezahlten u…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Betreff: Anfrage zu den bestellten, bezahlten und entsorgten Corona-Impfstoffen, sowie bestellten, bezahlten und entsorgten antiviralen Medikamenten zur Behandlung von COVID-19 [1845551]
Datum
4. November 2025 18:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie [1846908]
Datum
4. November 2025 18:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
S.g. Herr Sprenger, im Anhang übermittle ich Ihnen die Beantwortung zu Ihrer Anfrage betr. „Durchführung von Gesu…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie [1846908]
Datum
6. November 2025 11:50
Status
S.g. Herr Sprenger, im Anhang übermittle ich Ihnen die Beantwortung zu Ihrer Anfrage betr. „Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen während der Corona-Pandemie“. MfG Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Sektion VII – Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem +43 1 71100 Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Österreich www.sozialministerium.gv.at<https://… [cid:image001.png@01DC4F13.97EBACD0] Von: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>> Gesendet: Dienstag, 4. November 2025 18:07 An: * IFG SLVII <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>> Betreff: WG: Durchführung von Gesundheitsfolgenabschätzungen währende der Corona-Pandemie [1846908] Guten Tag! Wir ersuchen um Prüfung der ggst. Anfrage. Leider wurde die Nachricht zunächst an die Sektion VI gesendet, daher die späte Weiterleitung. Mit freundlichen Grüßen