Einkommenssteuer-Absetzung nach § 18 (1)
Ich bitte um eine Aufstellung der Beträge, die nach § 18. (1) (Sonderausgaben) EStG in den Jahren 2020 bis 2024 von der Einkommenssteuer abgesetzt wurden, nach folgender Gliederung:
- § 18 (1) 5. Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften
Gruppierung nach: Jahr, Religionsgesellschaft oder übermittelnde Stelle
Kennzahlen: Anzahl der Steuerzahler:innen, Summe der abgesetzten Beiträge, Minimum, Maximum und Median des abgesetzten Beitrags
- § 18 (1) 7. Freigebige Geldzuwendungen an spendenbegünstigte Einrichtungen
Gruppierung nach: Jahr
Kennzahlen: Anzahl der Steuerzahler:innen, Summe der abgesetzten Beiträge, Minimum, Maximum und Median des abgesetzten Beitrags
Für "5. verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften" folgende Zusatzfragen:
- Wird überprüft, dass es sich um **verpflichtende** Beiträge und nicht etwa um freiwillige Spenden handelt?
- Wenn ja, wie findet diese Überprüfung statt?
Ergebnis der Anfrage
Keine inhaltliche Antwort, nur ein Verweis aufs Anfrageformular des Ministeriums.
Warte auf Antwort
-
Datum15. Oktober 2025
-
12. November 2025
-
Ein:e Follower:in