Empfängerüberprüfung (ab 9. Okt. 2025) - Überweisung
Anfrage an:
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Ist der Überweisungsempfänger verpflichtet den korrekten Kontowortlaut an den Überweiser bekanntzugeben?
Wenn nicht, oder der Empfänger die korrekte Bekanntgabe des Kontowortlautes verweigert, hat der Überweiser das volle Risiko einer Fehlüberweisung zu tragen, da die Banken eine Haftung, durch den verpflichteten Hinweis auf Nichtübereinstimming, ausschließen. Der vorgesehene Schutz vor Fehlüberweisung und (Finanz-) Betrug ist damit nicht gegeben.
Warte auf Antwort
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Datum5. Februar 2026
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5. März 2026
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