Empfehlung des Amts der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 2022
Im Zuge des Stmk. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetzes erfolgte eine "Kategorisierung" laut einer Empfehlung der Abteilung 7 (Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau) im Amt der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 2022. Diese Empfehlung ist im Zuge der Einführung der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe in der Steiermark als Hilfestellung für die Gemeinden hinsichtlich der Festlegung der Abgabenhöhe auf Basis vorangegangener Erhebungen erstellt worden.
Es wird um Übermittlung dieser Empfehlung sowie der "Kategorisierung" ersucht.
Welche Erhebungen wurden für diese Empfehlung vorgenommen?
Gibt es eine Empfehlung für die Folgejahre (2023, 2024, 2025, 2026)?
Wie hoch sind die einzelnen durchschnittlichen Verkehrswerte der Gemeinden?
Wie hoch ist der durchschnittliche Verkehrswert aller Gemeinden der Steiermark?
Wie hoch ist der durchschnittliche Verkehrswert der Marktgemeinde Ehrenhause an der Weinstraße?
Wurden innerhalb der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße für die einzelnen Ortsteile weitere Erhebungen vorgenommen bzw. weitere Verkehrswerte ermittelt?
Wie verhält sich der durchschnittliche Verkehrswert der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße (bzw. der einzelnen Ortsteile dieser Marktgemeinde) zum durchschnittlichen Verkehrswert aller Gemeinden der Steiermark?
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Datum19. Mai 2026
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16. Juni 2026
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