Empfehlung des Amts der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 2022

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Im Zuge des Stmk. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetzes erfolgte eine "Kategorisierung" laut einer Empfehlung der Abteilung 7 (Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau) im Amt der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 2022. Diese Empfehlung ist im Zuge der Einführung der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe in der Steiermark als Hilfestellung für die Gemeinden hinsichtlich der Festlegung der Abgabenhöhe auf Basis vorangegangener Erhebungen erstellt worden.

Es wird um Übermittlung dieser Empfehlung sowie der "Kategorisierung" ersucht.

Welche Erhebungen wurden für diese Empfehlung vorgenommen?
Gibt es eine Empfehlung für die Folgejahre (2023, 2024, 2025, 2026)?
Wie hoch sind die einzelnen durchschnittlichen Verkehrswerte der Gemeinden?
Wie hoch ist der durchschnittliche Verkehrswert aller Gemeinden der Steiermark?

Wie hoch ist der durchschnittliche Verkehrswert der Marktgemeinde Ehrenhause an der Weinstraße?
Wurden innerhalb der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße für die einzelnen Ortsteile weitere Erhebungen vorgenommen bzw. weitere Verkehrswerte ermittelt?
Wie verhält sich der durchschnittliche Verkehrswert der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße (bzw. der einzelnen Ortsteile dieser Marktgemeinde) zum durchschnittlichen Verkehrswert aller Gemeinden der Steiermark?

Warte auf Antwort

  • Datum
    19. Mai 2026
  • Frist
    16. Juni 2026
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Sebastian Krumpel
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Sebastian Krumpel
Betreff
Empfehlung des Amts der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 2022 [#4883]
Datum
19. Mai 2026 18:09
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Im Zuge des Stmk. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetzes erfolgte eine "Kategorisierung" laut einer Empfehlung der Abteilung 7 (Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau) im Amt der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 2022. Diese Empfehlung ist im Zuge der Einführung der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe in der Steiermark als Hilfestellung für die Gemeinden hinsichtlich der Festlegung der Abgabenhöhe auf Basis vorangegangener Erhebungen erstellt worden. Es wird um Übermittlung dieser Empfehlung sowie der "Kategorisierung" ersucht. Welche Erhebungen wurden für diese Empfehlung vorgenommen? Gibt es eine Empfehlung für die Folgejahre (2023, 2024, 2025, 2026)? Wie hoch sind die einzelnen durchschnittlichen Verkehrswerte der Gemeinden? Wie hoch ist der durchschnittliche Verkehrswert aller Gemeinden der Steiermark? Wie hoch ist der durchschnittliche Verkehrswert der Marktgemeinde Ehrenhause an der Weinstraße? Wurden innerhalb der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße für die einzelnen Ortsteile weitere Erhebungen vorgenommen bzw. weitere Verkehrswerte ermittelt? Wie verhält sich der durchschnittliche Verkehrswert der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße (bzw. der einzelnen Ortsteile dieser Marktgemeinde) zum durchschnittlichen Verkehrswert aller Gemeinden der Steiermark?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Krumpel Anfragenr: 4883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4883/ Postanschrift Sebastian Krumpel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Krumpel