Energiekostenausgleich mein Status?
Anfrage an:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
ich wollte wissen, wann und wie ich Informationen zu dem von mir beantragten Energiekostenausgleich bekomme.?
MfG
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Anfrage erfolgreich
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Datum11. August 2022
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6. Oktober 2022
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