Ergebnisse des Beschaffungsprozesses für einen Bundestrojaner basierend auf der Rechtslage 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Aus einer Anfragebeantwortung des damaligen BMI Dr. Wolfgang Peschhorn (7. Juni 2019 unter der Nr. 3676/J [https://www.parlament.gv.at/dokument/XX…]) und auch aus Medienberichten aus dem Jahr 2019 (zB. orf.at 6. Aug. 2019 [https://orf.at/stories/3132857/]) geht hervor, dass die Republik Österreich bereits nach damaliger Rechtslage ein wettbewerbliches Verfahren zur Beschaffung einer Spysoftware (Bundestrojaner) durchgeführt hat. Europäische Anbieter wurden zur Legung von Angeboten einladen. Von der Veröffentlichung der Angebotsunterlagen wurde aufgrund „erforderlicher und strikten Wahrungen der Vertraulichkeit“, da es sich „zumal die betroffene Software besonders sensiblen und klassifizierten Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Schwerkriminalität dienen soll“ damals Abstand genommen.
Da mit dem Urteil des VfGH vom 11.12.2019 (G 72-74/2019,G 181-182/2019 [https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH_V…]) die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Spionage-Software aufgehoben wurde, ist nun kein Grund mehr für die Zurückweisung der Anfrage gegeben.
Deshalb stelle ich folgende Anfragen:
1. Ich ersuche um Übermittlung aller Dokumente des damaligen Vergabeverfahrens.
2. Wie erfolgte das öffentliche europäische Auswahlverfahren?
3. Mit welchen Anbietern wurden im Zuge dieses Verfahrens Gespräche geführt und welche Dokumente oder Informationen wurden von diesen übermittelt?
4. Wo genau wurde dieses Auswahlverfahren veröffentlicht?
5. Wurde auch ein Auswahlverfahren in Drittländer eingeleitet? Wenn ja, wo?
6. Wie wurden die Anbieter ermittelt und ausgewählt?
7. Welche Anbieter wurden zur Legung von Angeboten eingeladen?
8. Welchen Sicherheitskriterien und/oder Richtlinien unterlagen die eingeladenen Anbieter?
9. Wie viele Angebote aus der Ausschreibung liegen dem Bundesministerium f. Inneres vor?
10. Welche Software, bitte um Bekanntgabe der technischen Details, wurde konkret angefragt?
11. Wie hoch waren die Kosten der einzelne Angebote für die Beschaffung der Software?
12. Wurde bereits einem Angebot der Zuschlag erteilt und vom Bundesministerium f. Inneres beauftragt?
13. Wenn ja, welcher Anbieter?
14. Wenn ja, unter welchen Richtlinien erhielt der Anbieter den Zuschlag?
15. Wenn ja, um welche Software handelte es sich im Detail (technische Angaben)
16. Wenn ja, wie hoch waren die Kosten des Auftrages?
17. Wenn ja, wurde der Auftrag zurückgezogen?
18. Wenn ja, wurde eine Pönal-Zahlung durch den Staat aufgrund der veränderten Rechtslage schlagend?
19. Wenn ja, wie hoch war diese Zahlung?
Ich stelle diese Anfrage als Geschäftsführung des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antwort verspätet
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Datum10. September 2024
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5. November 2024
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