Ermittlung der Verkehrswerte von Liegenschaften

Anfrage an: Mariazell, Steiermark
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich bitte Sie mir das Ergebnis Ihrer Ermittlung der Verkehrswerte der Gemeinde Mariazell insgesamt und die Verkehrswerte der Liegenschaften für jede der früheren Gemeinden, d.h. Mariazell, St.Sebastian, Gußwerk und Halltal) zu übermitteln, sowie das Datum zu dem diese Erhebung durchgeführt wurde.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. September 2025
  • Frist
    27. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Mariazell, Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ermittlung der Verkehrswerte von Liegenschaften [#3802]
Datum
29. September 2025 09:45
An
Mariazell, Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich bitte Sie mir das Ergebnis Ihrer Ermittlung der Verkehrswerte der Gemeinde Mariazell insgesamt und die Verkehrswerte der Liegenschaften für jede der früheren Gemeinden, d.h. Mariazell, St.Sebastian, Gußwerk und Halltal) zu übermitteln, sowie das Datum zu dem diese Erhebung durchgeführt wurde.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3802/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Ermittlung der Verkehrswerte von Liegenschaften" vom 29.09.2025 (#3802) wurde von Ihnen…
An Mariazell, Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Ermittlung der Verkehrswerte von Liegenschaften [#3802]
Datum
4. November 2025 10:36
An
Mariazell, Steiermark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Ermittlung der Verkehrswerte von Liegenschaften" vom 29.09.2025 (#3802) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Mariazell, Steiermark
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine sehr umf…
Von
Mariazell, Steiermark
Betreff
Ermittlung der Verkehrswerte von Liegenschaften #3802
Datum
4. November 2025 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine sehr umfassende Anfrage handelt und dazu erst Unterlagen der früheren Gemeinden gesichtet werden müssen (keine vollständige elektronische Aufzeichnung), bedarf es eines höheren Zeitaufwandes. Inwieweit Unterlagen zur Verfügung stehen wird derzeit geprüft. Die Frist erstreckt sich daher gem. § 8 Abs. 2 IFG um weitere vier Wochen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Mariazell, Steiermark
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Informationsbegehren kann die im Anhang befindliche Information nach dem IFG…
Von
Mariazell, Steiermark
Betreff
Ermittlung der Verkehrswerte von Liegenschaften (#3802)
Datum
14. November 2025 10:34
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
aufstellungliegenschaftsbewertung.pdf
110,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Informationsbegehren kann die im Anhang befindliche Information nach dem IFG erteilt werden. Eine Liegenschaftsbewertung erfolgte aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz im Jahr 2018. Gegenständliche gutachterlich festgestellten Verkehrswerte können übermittelt werden. Die Gutachten liegen ho in physischer Form auf – eine elektronische Variante besteht derzeit nicht, weshalb bei Bedarf der Einsichtnahme um einen Termin vor Ort ersucht wird. Mit dem Ersuchen um Bestätigung des Erhalts der beantragten Informationen, verbleibt die Stadtgemeinde Mariazell mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist die Information nicht zielführend. Meine Anfrage bezieht si…
An Mariazell, Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Ermittlung der Verkehrswerte von Liegenschaften (#3802) [#3802]
Datum
18. November 2025 11:06
An
Mariazell, Steiermark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist die Information nicht zielführend. Meine Anfrage bezieht sich auf § 12 des Zweitwohnsitzgesetzes der in Absatz (1) bestimmt, daß bei der Festlegung des Abgabensatzes auf den Verkehrswert der Liegenschaften Bedacht zu nehmen ist, und zwar generell und nicht nur in Bezug des Wertes von Liegenschaften der Gemeinde Mariazell. Der Absatz besagt auch, daß bei wesentlichen Unterschieden innerhalb der Gemeinde verschiedene Abgabensätze angewendet werden können. Meine Annahme ist, daß die Verkehrswerte in den zur neuen Gemeinde Mariazell zusammengefassten Gemeinden Mariazell, St. Sebastian, Gußwerk und Halltal sehr verschieden waren und sind, was bei einem identischen Abgabensatz dazu führt, daß Teile der Gemeinde auf Basis der Verkehrswerte zuviel und andere zu wenig belastet werden. Ihr Bescheid mit GZ A-2025-1013-00187 besagt, daß das Fehlen eines Ermittlungsverfahrens zur Feststellung der Verkehrswerte nicht gegeben sei, führt aber nur den Anteil von Zweitwohnungen und die Belastung durch diese Zweitwohnungen konkret an. Der Bescheid besagt aber nicht, ob der Zweitwohnungsabgabe eine Erhebung der Verkehrswerte zugrunde lag und welche Daten sich bei der Erhebung ergaben. Daher die Bitte die Frage zu beantworten, (1) ob eine Erhebung durchgeführt wurde, oder nicht, und (2) Aufstellung der erhobenen Verkehrswerte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3802/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>