eSM & ELGA
Welche Informationen bzw. Daten werden unter dem Begriff eSM über ELGA oder andere Schnittstellen für Behörden (wenn ja, welche?) einsehbar zusammengefasst? Gibt es Kontrollmöglichkeiten wann konkret von welchem öffentlichem Organ oder anderen ein Abruf auf eine persönliche eSM getätigt wurde? Wie und wo kann man diese beantragen wenn man der Meinung ist, dass es hier zu schweren Ungereimtheiten gekommen ist mitsamt persönliche Auswirkungen in jedem einzelnem konkreten Fall?
Wer alles kann konkret eSM einsehen? Wer kann alles Einträge tätigen?
In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur SMG-Novelle BGBl. I Nr. 112/2015 steht, dass insbesondere dann, wenn in der kriminalpolizeilichen Mitteilung (in eSM) das Feld
„Konsumverdacht“ bejaht wurde, bei Mitteilungen nach § 13 SMG bezüglich Konsumverdachtes einer Person durch die
Schule, Militärbehörde, Kriminalpolizei oder sonstigen Behörde oder öffentlichen
Dienststelle ist vom Vorliegen „bestimmter Tatsachen“ auszugehen.
Was sind konkret "bestimmte Tatsachen?" Reicht es aus, wenn ein Organ einer Behörde der Meinung ist, jemand sei unter "Konsumverdacht"?
Welche internen Kontrollmechanismen wurden hier eingebaut im Umgang mit Meldungen konkret für Schule, Militärbehörde, Kriminalpolizei oder sonstigen Behörde oder öffentlichen
Dienststelle?
Wer ist alles unter "öffentlichen Dienststelle" zusammengefasst?
Warum ist es für Schule, Militärbehörde, Kriminalpolizei oder sonstigen Behörde oder öffentlichen
Dienststelle möglich, trotz ELGA Abmeldung und jemals von einer Staatsanwaltschaft angeklagt worden zu sein, als "Drogenjunkie" qualvolle Jahre des Leides erleben muss?
Inwiefern ist dies zu rechtfertigen?
Die Staatsanwaltschaft muss den Beschuldigten unverzüglich über den Rücktritt informieren und ihn entsprechend belehren (sinngemäß § 207 StPO) aber da in diesen oft sehr speziellen Fällen oft nie eine Staatsanwaltschaft involviert war bzw. ist, wer informiert alternativ in diesen speziellen Fällen?
Aufgrund der Änderung der StPO 2015 gab es bereits im Vorfeld sehr viele warnende Stimmen vieler anerkannter Experten auf diesem Gebiet in parlamentarische Anfragen etc nachzulesen-
Wie oft wurde ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens bei Vergehen nach §35smg seit 2015 gestellt? Wie viele ärztliche Stellungnahmen wurden eingeholt und liegen davon vor seit 2015?
Wie oft gab es die Setzung eines Eintrages seit 2015 im Feld eSM "Konsumverdacht" und wie viele dieser Einräge sind heute, 19.2.2026 noch davon im System?
Bei Datenschutzanfragen wird konsequent die Auskunft bez. Inhalt der pers. eSM missachtet, gibt es hier eine Weisung des Ministers oder anderen Stellen?
Seit wann gibt es diese?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum19. Februar 2026
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19. März 2026
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