eSM & ELGA

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Welche Informationen bzw. Daten werden unter dem Begriff eSM über ELGA oder andere Schnittstellen für Behörden (wenn ja, welche?) einsehbar zusammengefasst? Gibt es Kontrollmöglichkeiten wann konkret von welchem öffentlichem Organ oder anderen ein Abruf auf eine persönliche eSM getätigt wurde? Wie und wo kann man diese beantragen wenn man der Meinung ist, dass es hier zu schweren Ungereimtheiten gekommen ist mitsamt persönliche Auswirkungen in jedem einzelnem konkreten Fall?
Wer alles kann konkret eSM einsehen? Wer kann alles Einträge tätigen?
In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur SMG-Novelle BGBl. I Nr. 112/2015 steht, dass insbesondere dann, wenn in der kriminalpolizeilichen Mitteilung (in eSM) das Feld
„Konsumverdacht“ bejaht wurde, bei Mitteilungen nach § 13 SMG bezüglich Konsumverdachtes einer Person durch die
Schule, Militärbehörde, Kriminalpolizei oder sonstigen Behörde oder öffentlichen
Dienststelle ist vom Vorliegen „bestimmter Tatsachen“ auszugehen.
Was sind konkret "bestimmte Tatsachen?" Reicht es aus, wenn ein Organ einer Behörde der Meinung ist, jemand sei unter "Konsumverdacht"?
Welche internen Kontrollmechanismen wurden hier eingebaut im Umgang mit Meldungen konkret für Schule, Militärbehörde, Kriminalpolizei oder sonstigen Behörde oder öffentlichen
Dienststelle?
Wer ist alles unter "öffentlichen Dienststelle" zusammengefasst?
Warum ist es für Schule, Militärbehörde, Kriminalpolizei oder sonstigen Behörde oder öffentlichen
Dienststelle möglich, trotz ELGA Abmeldung und jemals von einer Staatsanwaltschaft angeklagt worden zu sein, als "Drogenjunkie" qualvolle Jahre des Leides erleben muss?
Inwiefern ist dies zu rechtfertigen?
Die Staatsanwaltschaft muss den Beschuldigten unverzüglich über den Rücktritt informieren und ihn entsprechend belehren (sinngemäß § 207 StPO) aber da in diesen oft sehr speziellen Fällen oft nie eine Staatsanwaltschaft involviert war bzw. ist, wer informiert alternativ in diesen speziellen Fällen?
Aufgrund der Änderung der StPO 2015 gab es bereits im Vorfeld sehr viele warnende Stimmen vieler anerkannter Experten auf diesem Gebiet in parlamentarische Anfragen etc nachzulesen-
Wie oft wurde ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens bei Vergehen nach §35smg seit 2015 gestellt? Wie viele ärztliche Stellungnahmen wurden eingeholt und liegen davon vor seit 2015?
Wie oft gab es die Setzung eines Eintrages seit 2015 im Feld eSM "Konsumverdacht" und wie viele dieser Einräge sind heute, 19.2.2026 noch davon im System?
Bei Datenschutzanfragen wird konsequent die Auskunft bez. Inhalt der pers. eSM missachtet, gibt es hier eine Weisung des Ministers oder anderen Stellen?
Seit wann gibt es diese?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. Februar 2026
  • Frist
    19. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
eSM & ELGA [#4475]
Datum
19. Februar 2026 10:20
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Welche Informationen bzw. Daten werden unter dem Begriff eSM über ELGA oder andere Schnittstellen für Behörden (wenn ja, welche?) einsehbar zusammengefasst? Gibt es Kontrollmöglichkeiten wann konkret von welchem öffentlichem Organ oder anderen ein Abruf auf eine persönliche eSM getätigt wurde? Wie und wo kann man diese beantragen wenn man der Meinung ist, dass es hier zu schweren Ungereimtheiten gekommen ist mitsamt persönliche Auswirkungen in jedem einzelnem konkreten Fall? Wer alles kann konkret eSM einsehen? Wer kann alles Einträge tätigen? In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur SMG-Novelle BGBl. I Nr. 112/2015 steht, dass insbesondere dann, wenn in der kriminalpolizeilichen Mitteilung (in eSM) das Feld „Konsumverdacht“ bejaht wurde, bei Mitteilungen nach § 13 SMG bezüglich Konsumverdachtes einer Person durch die Schule, Militärbehörde, Kriminalpolizei oder sonstigen Behörde oder öffentlichen Dienststelle ist vom Vorliegen „bestimmter Tatsachen“ auszugehen. Was sind konkret "bestimmte Tatsachen?" Reicht es aus, wenn ein Organ einer Behörde der Meinung ist, jemand sei unter "Konsumverdacht"? Welche internen Kontrollmechanismen wurden hier eingebaut im Umgang mit Meldungen konkret für Schule, Militärbehörde, Kriminalpolizei oder sonstigen Behörde oder öffentlichen Dienststelle? Wer ist alles unter "öffentlichen Dienststelle" zusammengefasst? Warum ist es für Schule, Militärbehörde, Kriminalpolizei oder sonstigen Behörde oder öffentlichen Dienststelle möglich, trotz ELGA Abmeldung und jemals von einer Staatsanwaltschaft angeklagt worden zu sein, als "Drogenjunkie" qualvolle Jahre des Leides erleben muss? Inwiefern ist dies zu rechtfertigen? Die Staatsanwaltschaft muss den Beschuldigten unverzüglich über den Rücktritt informieren und ihn entsprechend belehren (sinngemäß § 207 StPO) aber da in diesen oft sehr speziellen Fällen oft nie eine Staatsanwaltschaft involviert war bzw. ist, wer informiert alternativ in diesen speziellen Fällen? Aufgrund der Änderung der StPO 2015 gab es bereits im Vorfeld sehr viele warnende Stimmen vieler anerkannter Experten auf diesem Gebiet in parlamentarische Anfragen etc nachzulesen- Wie oft wurde ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens bei Vergehen nach §35smg seit 2015 gestellt? Wie viele ärztliche Stellungnahmen wurden eingeholt und liegen davon vor seit 2015? Wie oft gab es die Setzung eines Eintrages seit 2015 im Feld eSM "Konsumverdacht" und wie viele dieser Einräge sind heute, 19.2.2026 noch davon im System? Bei Datenschutzanfragen wird konsequent die Auskunft bez. Inhalt der pers. eSM missachtet, gibt es hier eine Weisung des Ministers oder anderen Stellen? Seit wann gibt es diese?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - reisepass.jpg Anfragenr: 4475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4475/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, ich meinte natürlich die Änderungen der StPO von 2014 samt dazugehörigen Hinweisen und Anfragen (https:…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: eSM & ELGA [#4475]
Datum
19. Februar 2026 11:10
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich meinte natürlich die Änderungen der StPO von 2014 samt dazugehörigen Hinweisen und Anfragen (https://www.parlament.gv.at/dokument/XX…) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4475/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Guten Tag, ich versuche natürlich mich auf das nötigste zu beschränken, jedoch habe ich noch mehrere Seiten an Fra…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: eSM & ELGA [#4475]
Datum
19. Februar 2026 14:19
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich versuche natürlich mich auf das nötigste zu beschränken, jedoch habe ich noch mehrere Seiten an Fragen aber sämtliche weitere Anfragen sende ich erst nach Beantwortung der offenen zu;) Lt. Handbuch für die Vollziehung des §12 SMG "kann aus Sicht des Gesundheitsministeriums kann aber davon ausgegangen werden, dass die über eSM abrufbaren Meldungen jene Daten beinhalten, die für die Vollziehung des § 12 SMG erforderlich sind". Wie kommt das Gesundheitsministerium zu dieser Sicht und wie begründet es diese konkret? Welche anderen Sichtweisen wurden in der Beurteilung des Ministeriums welche Sicht es hat, konkret berücksichtigt und welche wurde jeweils wie bewertet? Bez. der Weitergabe von Begutachtungsergebnissen an andere Behörde (siehe Rubriken „Meldung gemäß § 24 Abs. 3 SMG“ bzw. „Datenschutz“) an das AMS - welche Sichtweise vertritt das Ministerium konkret in Bezug auf Missbrauch eSM der Behörden wie dem AMS in Bezug auf ihnen vl unbequeme Menschen? Welche Möglichkeit gab das Ministerium ihren zur Gesundheit verpflichtenden Wählern rechtlich um gegen das Schikanieren in Bezug auf Suchtgiftmittelkonsum rechtlich vorgehen zu können im Zusammenhang mit der Eintragung eSM und Schadensersatzforderungen oder sogar Schmerzensgeldforderungen wie zB bei der illegalen deaktivierung der Gesundheitsversorgung (ecard) bei medizinischen Akutnotfällen um die Möglichkeit einer anders als die Behörde vorgehsene nicht möglich ist? Es ist notorisch und Bedarf keiner weiteren Begründung, dass Menschen Suchtgiftmittel konsumieren daher wie Rechtfertigt das Ministerium eSM samt die Einsicht der Behörden überhaupt? Ich danke vorab für Ihre Antworten und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4475/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales…
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMASGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMASGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales…
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMASGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMASGPK zur Kenntnis.