Exekution der StVo Novelle von 2022, insbesondere des Seitenabstandes beim überholen von Radfahrern.
Anfrage an:
Landespolizeidirektion Wien
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Seit der StVo Novelle von Oktopber 2022 gilt erstmal ein verpflichtender Mindestabstand beim Überholen von von Radfahrern und Rollerfahrern ducht Kraftfahrzeuge.
Wie viele Anzeigen bzw. Organstrafverfügungen wurden seit Gültigkeit dieser Regelung wegen nichteinhaltung des Seitenabstandes gestellt?
Gab es sonstige Amtshandlungen in Zusammenhang mit dieser Regelung ?
Gab es bzw. gibt es besondere Bemühungen der Polizei Wien um die Einhaltung dieser Regelung zu gewährleisten? (zum Beispiel: Schwerpunktaktionen, Anschaffung von Messinstrumenten, interne Schulungen, Sonstiges)
Vielen Dank für die die Beantwortung meiner Anfrage.
Warte auf Antwort
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Datum3. November 2025
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1. Dezember 2025
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