Extern beauftragte Studien und Gutachten
1) Eine Aufstellung sämtlicher seit 1.1.2015 an externe Dritte vergebenen Studien-, Gutachten-, Evaluierungs- und Beratungsaufträge, je Auftrag mit Auftragnehmer, Vergabedatum, Auftragswert, Titel beziehungsweise Gegenstand, Vergabeart sowie der Angabe, ob das Ergebnis veröffentlicht wurde (mit Fundstelle) oder nicht.
2) Für die nicht veröffentlichten Ergebnisse: Übermittlung der jeweiligen Studie, des Gutachtens oder des Berichts im Volltext.
3) Ich weise darauf hin, dass Verträge über einen Wert von mindestens 100.000 Euro nach § 2 Abs. 2 zweiter Satz IFG jedenfalls Informationen von allgemeinem Interesse sind und der proaktiven Veröffentlichungspflicht nach § 4 Abs. 1 IFG unterliegen. Soweit solche Aufträge oder ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht wurden, ersuche ich zusätzlich um Mitteilung der Gründe.
Sämtliche begehrten Informationen liegen als Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG vor. Soweit ein Zusammenstellungsaufwand entsteht, verweise ich auf EGMR 28.11.2013, 39534/07, wonach eine durch die eigene Praxis der Stelle verursachte Beschaffungsschwierigkeit keinen Verweigerungsgrund darstellt.
Treffen Geheimhaltungsgründe nur auf Teile zu, beantrage ich gemäß § 6 Abs. 2 iVm § 9 Abs. 2 IFG Zugang zum verbleibenden Teil, erforderlichenfalls aggregiert oder geschwärzt, und ersuche um positionsweise Begründung jeder Nichterteilung.
Sollte eine Information nicht vorliegen, ersuche ich um ausdrückliche Feststellung dieses Umstands unter Angabe der Position sowie um Mitteilung, ob und in welcher Form entsprechende Aufzeichnungen geführt werden.
Dieses Begehren betrifft nicht Privatinteressen; ich mache das Recht nach Art. 10 EMRK und Art. 11 GRC geltend und beantrage gemäß § 10 Abs. 2 IFG, von einer Anhörung und Verständigung Betroffener abzusehen, soweit dies nach diesen Bestimmungen geboten ist.
Um elektronische Übermittlung in maschinenlesbarem Format (Tabellen als XLSX oder CSV, Dokumente als durchsuchbares PDF) wird ersucht.
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Datum7. August 2026
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4. September 2026
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