Feldanerkennungsflächen zur aktuellen Ernte 2025

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich interessiere mich für die
"Anerkennungsflächen von Saatgutvermehrungen ... ... ... in Österreich, gegliedert nach beantragten sowie zertifizierten Flächen in ha unter Berücksichtigung der Arten, Sorten und Kategorien."

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    20. März 2026
  • Frist
    17. April 2026
  • 0 Follower:innen
Heinrich Schrems
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Heinrich Schrems
Betreff
Feldanerkennungsflächen zur aktuellen Ernte 2025 [#4590]
Datum
20. März 2026 11:17
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich interessiere mich für die "Anerkennungsflächen von Saatgutvermehrungen ... ... ... in Österreich, gegliedert nach beantragten sowie zertifizierten Flächen in ha unter Berücksichtigung der Arten, Sorten und Kategorien."
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Heinrich Schrems Anfragenr: 4590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4590/ Postanschrift Heinrich Schrems << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Schrems
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Guten Tag Heinrich Schrems, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der AGES. Wir bitten um Ihr Verständnis,…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
IFG-Anfragen | IFGANFR-128 | Feldanerkennungsflächen zur aktuellen Ernte 2025
Datum
10. April 2026 16:19
Status
Guten Tag Heinrich Schrems, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der AGES. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) in diesem Fall keine Auskunft erteilen kann, da sie nicht die nach § 3 Abs. 2 IFG legitimierte Stelle ist. Gemäß § 3 Abs 2 IFG ist für die Bearbeitung Ihres Anliegens und gegebenenfalls zur Herausgabe der Information jenes Organ zuständig, in dessen Wirkungs- oder Geschäftsbereich die Information liegt. Daher werden wir Ihr Anliegen gemäß § 7 Abs. 3 IFG an die unserer Meinung nach zuständige Stelle, nämlich das Bundesamt für Ernährungssicherheit, weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass mit dem Einlangen Ihres Antrags beim Bundesamt für Ernährungssicherheit die Frist zur Beantwortung gemäß § 8 IFG neu beginnt. Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Schrems
Guten Tag, da ich nicht wußte, das die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH für me…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Heinrich Schrems
Betreff
AW: IFG-Anfragen | IFGANFR-128 | Feldanerkennungsflächen zur aktuellen Ernte 2025 [#4590]
Datum
10. April 2026 17:02
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da ich nicht wußte, das die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH für mein Anliegen "... nicht die nach § 3 Abs. 2 IFG legitimierte Stelle ist", bin ich mit der Weiterleitung an die "zuständige Stelle, nämlich das Bundesamt für Ernährungssicherheit" einverstanden. Dabei beachte ich auch, dass mit dem Einlangen meines Antrags beim Bundesamt für Ernährungssicherheit die Frist zur Beantwortung gemäß § 8 IFG neu beginnt. Mit freundlichen Grüßen Heinrich Schrems Anfragenr: 4590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4590/ Postanschrift Heinrich Schrems << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>