Fernwärme Einnahmen Ausgaben Buchhaltung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

An die Heimatgemeinde Altheim

Sehr geehrteAntragsteller/in

die Fernwärmeversorgung in Altheim, gespeist aus Geothermie, wurde vor mehr als 30 Jahren eingerichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern eine kostengünstige und klimafreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten. In den letzten zehn Jahren sind die Kosten für die Nutzerinnen und Nutzer jedoch sprunghaft gestiegen. Änderungen in der Abrechnungsmodalität, jährliche Anpassungen an die Inflation sowie neue Kosten für die Fernwärmeleitungen haben die Belastung erheblich erhöht.

Ursprünglich war die Antragsteller/in Altheim nicht dazu gedacht, Gewinne auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger zu generieren. Heute trägt eine kleine Gruppe von Fernwärmekundinnen und -kunden einen unverhältnismäßig großen Teil des allgemeinen Budgets der Gemeinde.

Unser Anliegen:

Wir erwarten eine transparente und nachvollziehbare Offenlegung aller wirtschaftlichen Aspekte der Fernwärmeversorgung in Altheim. Dies umfasst:

Finanzübersicht:

- Gewinn- und Verlustrechnung
- Bilanz
- Einnahmen- und Ausgabenrechnung

Kostenstruktur und Investitionen:
- Detaillierte Aufstellung aller Kostenstellen
- Auflistung sämtlicher Investitionen und deren Finanzierung
- Separate Aufgliederung für Pumpenstation, Energieerzeugung und Netzbereitstellung

Jährliche Betriebskosten:
- Technische Instandhaltung der Fernwärmegewinnung
- Betriebskosten des Netzes
- Kosten für Zukauf
- Stromverbrauch der Pumpen

Personalkosten:
- Personal für die technische Bereitstellung der Antragsteller/in (Monteure)
- Personal für Abrechnung und weitere indirekte Personalkosten inklusive genauer Aufgabenbeschreibung

Einnahmenaufstellung:
- Nach Kalenderjahren gegliedert
- Einnahmen aus Wärmelieferung
- Netzbereitstellung
- Bereitstellung von Anlagentechnik in Haushalten

Historische Entwicklung (20 Jahre):
- Kosten- und Einnahmenentwicklung von 2005 bis heute
- Verbrauch und Abrechnung öffentlicher Gebäude (Schule, Kindergärten, Schwimmbad)
- Verbrauch und Abrechnung privater Haushalte

Wir erwarten, dass die Zahlen übersichtlich und verständlich aufbereitet werden, sodass jede Bürgerin und jeder Bürger nachvollziehen kann, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Beträge für öffentliche und private Wärmeversorgung aufgewendet werden.

Wir, die Bürgerinnen und Bürger Altheims, sehen uns nicht als „Cash Cow“ der Gemeinde. Das heiße Wasser stammt aus der Altheimer Erde und sollte den Altheimerinnen und Altheimern zu Selbstkosten ohne Gewinnaufschlag zur Verfügung gestellt werden.

Wir fordern eine vollständige und zeitnahe Bereitstellung aller oben genannten Daten.
Als Dateiformate wäre ein pdf als auch eine Excel Datei sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Gruppe der Altheimer Fernwärmekundinnen und -kunden

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2025
  • Frist
    26. November 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Altheim, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antragsteller/in Einnahmen Ausgaben Buchhaltung [#4002]
Datum
29. Oktober 2025 12:53
An
Altheim, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
An die Heimatgemeinde Altheim Sehr geehrteAntragsteller/in die Fernwärmeversorgung in Altheim, gespeist aus Geothermie, wurde vor mehr als 30 Jahren eingerichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern eine kostengünstige und klimafreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten. In den letzten zehn Jahren sind die Kosten für die Nutzerinnen und Nutzer jedoch sprunghaft gestiegen. Änderungen in der Abrechnungsmodalität, jährliche Anpassungen an die Inflation sowie neue Kosten für die Fernwärmeleitungen haben die Belastung erheblich erhöht. Ursprünglich war die Antragsteller/in Altheim nicht dazu gedacht, Gewinne auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger zu generieren. Heute trägt eine kleine Gruppe von Fernwärmekundinnen und -kunden einen unverhältnismäßig großen Teil des allgemeinen Budgets der Gemeinde. Unser Anliegen: Wir erwarten eine transparente und nachvollziehbare Offenlegung aller wirtschaftlichen Aspekte der Fernwärmeversorgung in Altheim. Dies umfasst: Finanzübersicht: - Gewinn- und Verlustrechnung - Bilanz - Einnahmen- und Ausgabenrechnung Kostenstruktur und Investitionen: - Detaillierte Aufstellung aller Kostenstellen - Auflistung sämtlicher Investitionen und deren Finanzierung - Separate Aufgliederung für Pumpenstation, Energieerzeugung und Netzbereitstellung Jährliche Betriebskosten: - Technische Instandhaltung der Fernwärmegewinnung - Betriebskosten des Netzes - Kosten für Zukauf - Stromverbrauch der Pumpen Personalkosten: - Personal für die technische Bereitstellung der Antragsteller/in (Monteure) - Personal für Abrechnung und weitere indirekte Personalkosten inklusive genauer Aufgabenbeschreibung Einnahmenaufstellung: - Nach Kalenderjahren gegliedert - Einnahmen aus Wärmelieferung - Netzbereitstellung - Bereitstellung von Anlagentechnik in Haushalten Historische Entwicklung (20 Jahre): - Kosten- und Einnahmenentwicklung von 2005 bis heute - Verbrauch und Abrechnung öffentlicher Gebäude (Schule, Kindergärten, Schwimmbad) - Verbrauch und Abrechnung privater Haushalte Wir erwarten, dass die Zahlen übersichtlich und verständlich aufbereitet werden, sodass jede Bürgerin und jeder Bürger nachvollziehen kann, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Beträge für öffentliche und private Wärmeversorgung aufgewendet werden. Wir, die Bürgerinnen und Bürger Altheims, sehen uns nicht als „Cash Cow“ der Gemeinde. Das heiße Wasser stammt aus der Altheimer Erde und sollte den Altheimerinnen und Altheimern zu Selbstkosten ohne Gewinnaufschlag zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern eine vollständige und zeitnahe Bereitstellung aller oben genannten Daten. Als Dateiformate wäre ein pdf als auch eine Excel Datei sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen Gruppe der Altheimer Fernwärmekundinnen und -kunden
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Altheim, Oberösterreich
Antrag auf Informationszugang gem. §§ 7 ff IFG - Verbesserungsauftrag Sehr geehrteAntragsteller/in Sehen Sie bitt…
Von
Altheim, Oberösterreich
Betreff
Antrag auf Informationszugang gem. §§ 7 ff IFG - Verbesserungsauftrag
Datum
12. November 2025 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehen Sie bitte das Schreiben in der Anlage. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
AW: Antrag auf Informationszugang gem. §§ 7 ff IFG - Verbesserungsauftrag [#4002]
An: Stadtgemeinde Altheim z. H. …
An Altheim, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang gem. §§ 7 ff IFG - Verbesserungsauftrag [#4002]
Datum
20. November 2025 13:40
An
Altheim, Oberösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An: Stadtgemeinde Altheim z. H. Frau Helga Fuhrmann-Siegesleitner Herrn Bürgermeister Harald Huber Betreff: Stellungnahme zu Ihrem Schreiben ZI. 000-01-01/2025 IFG-1 vom 10.11.2025 – Präzisierungen und Verbesserung des Informationsbegehrens Sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf Ihr Schreiben mit dem oben genannten Geschäftszeichen nehme ich wie folgt Stellung. Die Präzisierungen beziehen sich auf mein ursprüngliches Informationsbegehren vom 29.10.2025, betreffend die Offenlegung wirtschaftlicher Aspekte der Fernwärmeversorgung in Altheim. ________________________________________ 1. Zu Punkt 3 – Festgestellte Mängel 3.1 Unklare bzw. fehlende Antragslegitimation / Identität Hiermit stelle ich klar, dass ich den Antrag als natürliche Person stelle. Ich mache dabei – wie nach österreichischem Informationsfreiheitsrecht zulässig – von meinem Recht Gebrauch, den Antrag unter einem Pseudonym zu stellen. Mein verwendetes Pseudonym lautet: „Gruppe der Altheimer Fernwärmekundinnen und -kunden“ Der Antrag wurde über die Plattform FragDenStaat.at eingebracht, welche die Übermittlung von IFG-Anträgen in strukturierter Form ermöglicht. Eine Identifizierung über amtliche Dokumente ist für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht erforderlich, da kein Identitätsnachweis vorgesehen oder verpflichtend ist. 3.2 Unpräzise Adressierung Der ursprüngliche Antrag richtete sich an die „Heimatgemeinde Altheim“. Hiermit präzisiere ich: Der Antrag richtet sich an die Stadtgemeinde Altheim als zuständige Behörde. Ich ersuche, diese Klarstellung als formgerechte Korrektur des ursprünglichen Antrags zu berücksichtigen. 3.3 Unbestimmtheit des Antragsgegenstands Der ursprüngliche Antrag umfasst eine Vielzahl von Einzelbegehren (Bilanzen, Kostenaufstellungen, Personalaufwendungen, historische Daten etc.), ohne den Zeitraum eindeutig zu benennen. Hiermit präzisiere ich: • Alle angeforderten Finanzübersichten, Kostenstrukturen, Betriebskosten, Personalkosten und Einnahmenaufstellungen sollen für die letzten 20 Jahre (2005 bis einschließlich 2024) bereitgestellt werden. • Verbrauch und Abrechnung öffentlicher Gebäude (Schulen, Kindergärten, Schwimmbad) sowie privater Haushalte ebenfalls von 2005 bis 2024. • Alle Daten sollen jeweils nach Kalenderjahr getrennt aufgelistet werden, um eine transparente Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Ich gehe davon aus, dass die professionelle Kostenrechnungs-, Finanz- und Buchhaltungsabteilung der Stadtgemeinde Altheim die gewünschten Daten kennt und aufbereiten kann. Die angeforderten Zahlen der vergangenen Jahre sollten somit schnell und effizient zur Verfügung gestellt werden können. ________________________________________ 2. Zu Punkt 4 – Aufforderung zur Verbesserung Entsprechend Ihrer Aufforderung erkläre ich hiermit, dass das gesamte Auskunftsbegehren ab sofort an die Stadtgemeinde Altheim gerichtet ist und die oben genannten Präzisierungen den Antrag inhaltlich eindeutig abgrenzen. Die Struktur des ursprünglichen Antrags, insbesondere die gewünschten Aufstellungen zu Finanzübersicht, Kostenstruktur, Betriebskosten, Personalkosten, Einnahmen und historische Entwicklung, bleibt inhaltlich unverändert bestehen. Ich ersuche um fristgerechte Weiterbearbeitung meines ursprünglichen Antrags unter Berücksichtigung dieser Präzisierungen. ________________________________________ 3. Ursprüngliches Informationsbegehren (verkürzt zusammengefasst) Mein Anliegen: Transparente Offenlegung aller wirtschaftlichen Aspekte der Fernwärmeversorgung in Altheim, einschließlich: • Finanzübersicht: Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Einnahmen- und Ausgabenrechnung • Kostenstruktur und Investitionen: Detaillierte Aufstellung aller Kostenstellen, Investitionen, Finanzierung, getrennt nach Pumpenstation, Energieerzeugung und Netzbereitstellung • Jährliche Betriebskosten: Technische Instandhaltung, Netzkosten, Zukauf, Stromverbrauch Pumpen • Personalkosten: Personal für technische Bereitstellung, Abrechnung, indirekte Kosten mit Aufgabenbeschreibung • Einnahmenaufstellung: Nach Kalenderjahren gegliedert, Wärmelieferung, Netzbereitstellung, Bereitstellung von Anlagentechnik • Historische Entwicklung (2005–2024): Kosten- und Einnahmenentwicklung, Verbrauch öffentlicher und privater Haushalte Die Daten sollen übersichtlich und verständlich aufbereitet werden, sodass jede Bürgerin und jeder Bürger nachvollziehen kann, wie sich die Kosten zusammensetzen. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Gruppe der Altheimer Fernwärmekundinnen und -kunden (über FragDenStaat.at) Anfragenr: 4002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4002/
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Datum
11. Dezember 2025 18:14
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11. Dezember 2025 18:33
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Altheim, Oberösterreich
Ihr Auskunftsbegehren gem. § 7 ff IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Sehen Sie bitte die Beantwortung Ihrer gestell…
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Ihr Auskunftsbegehren gem. § 7 ff IFG
Datum
11. Dezember 2025 18:36
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sehen Sie bitte die Beantwortung Ihrer gestellten Anfragen in der Beilage. Die angeführten Unterlagen wurden auf der von Ihnen angegebenen Plattform hochgeladen. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
AW: Ihr Auskunftsbegehren gem. § 7 ff IFG [#4002]
ABSENDER: Pseudonym: Gruppe der Altheimer Fernwärmekundinnen und…
An Altheim, Oberösterreich Details
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Anfragesteller/in
Betreff
AW: Ihr Auskunftsbegehren gem. § 7 ff IFG [#4002]
Datum
22. Januar 2026 14:21
An
Altheim, Oberösterreich
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ABSENDER: Pseudonym: Gruppe der Altheimer Fernwärmekundinnen und -kunden AN: Antragsteller/in DATUM: 22. Jänner 2026 BETREFF: NACHFRAGE ZUR GEBÜHRENKALKULATION UND MITTELVERWENDUNG IM BEREICH GEOTHERMIE (ANSATZ 871) – GZ: IFG-4002/2025 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für die Übermittlung der Rechnungsabschlüsse. Nach einer strukturierten Auswertung dieser Unterlagen für den Zeitraum 2014 bis 2024 ergeben sich mehrere Punkte, die aus den vorliegenden Akten nicht eindeutig nachvollziehbar sind und daher im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie der Transparenz gegenüber den Gebührenzahlerinnen und -zahlern einer sachlichen Klärung bedürfen. Unsere nachstehenden Fragen stützen sich ausschließlich auf die von der Stadtgemeinde veröffentlichten Rechnungsabschlüsse und die darin ausgewiesenen Kosten- und Erlöspositionen: 1. KOSTENÜBERDECKUNGEN UND MITTELVERWENDUNG ZUGUNSTEN DES ALLGEMEINEN HAUSHALTS Im Jahr 2024 erwirtschaftete die Geothermie (Ansatz 871) eine rechnerisch abgeleitete Kostenüberdeckung in einer Größenordnung von rund 745.600 Euro. Über den gesamten Zeitraum 2014–2024 wurden regelmäßig Überschüsse in sechsstelliger Höhe erzielt. FRAGE: Wie rechtfertigt die Stadtgemeinde diese hohen Kostenüberdeckungen (Gewinnmargen) bei einer „betriebsähnlichen Einrichtung“, die dem Kostendeckungsprinzip unterliegen sollte? Warum werden diese Gewinne nicht zur Senkung der Arbeitspreise für die Haushalte verwendet? WIR ERSUCHEN UM AUSKUNFT: • Wie diese Kostenüberdeckungen rechnerisch zustande kommen? • Wie sie kostenstellenmäßig behandelt werden? • Ob bzw. in welchem Umfang Mittel aus der Kostenstelle 871 an den allgemeinen Haushalt abgeführt werden? 2. PERSONALKOSTEN-ENTWICKLUNG Im Rechnungsabschluss 2014 betrugen die Ausgaben für das Personal im Bereich Antragsteller/in (Ansatz 851) ca. 62.700 Euro. Im RA 2024 (Ansatz 871) sind hierfür ca. 244.600 Euro ausgewiesen. Dies entspricht fast einer Vervierfachung innerhalb von 10 Jahren. FRAGE: Welche konkreten personellen Veränderungen oder neuen Aufgabenbereiche rechtfertigen diesen massiven Anstieg? WIR ERSUCHEN UM AUSKUNFT: • Wie sich diese Personalkosten nach technischem Betrieb, Netzbetrieb und Verwaltung aufgliedern? • Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) der Kostenstelle 871 in den jeweiligen Jahren zugeordnet sind? • Welche Aufgabenbereiche seit 2014 neu hinzugekommen sind? 3. UNGLEICHBEHANDLUNG DURCH DAS „SCHWIMMBAD-PRIVILEG“ Sie bestätigten am 11.12.2025, dass das Schwimmbad über die Kühlleitung versorgt wird und kein Verbrauch gemessen wird. Da die Einnahmen aus dem Leistungspreis (Grundgebühr) in einer Größenordnung von rund 344.464 Euro (Stand 2024) überwiegend von Privatkunden getragen werden, ergibt sich nach Aktenlage die Frage einer möglichen strukturellen Kostenverlagerung. FRAGE: Auf welcher kalkulatorischen Basis wird das Schwimmbad an den Fixkosten des Netzerhalts beteiligt? WIR ERSUCHEN UM AUSKUNFT: • Auf welcher kalkulatorischen Basis das Freibad an den Fixkosten des Netzes und der Wärmebereitstellung beteiligt wird? • Wie sichergestellt wird, dass bei fehlender Messung eine verursachungsgerechte Kostenverteilung erfolgt? 4. VERWENDUNG DER EINNAHMEN FÜR WÄRMEZÄHLEINRICHTUNGEN Für die „Wiederbeschaffung der Wärmezähleinrichtungen“ werden pro Haushalt ca. 43,80 Euro jährlich eingehoben (ca. 45.000 Euro Gesamteinnahme p.a.). FRAGE: Werden diese Mittel zweckgebunden in eine Rücklage für den Zählertausch überführt? Wie hoch ist der aktuelle Stand dieser Rücklage? WIR ERSUCHEN UM AUSKUNFT: • Ob diese Einnahmen zweckgebunden einer Rücklage zugeführt werden? • Wie hoch der Stand einer solchen Rücklage ist? • Wie andernfalls die Finanzierung des zukünftigen Zählertauschs vorgesehen ist? 5. STARRE VERWALTUNGSKOSTENPAUSCHALEN Zwischen 2014 und 2019 wurde eine auf den Cent identische Verwaltungskostenumlage von 39.513,54 Euro verrechnet. Seit 2020 stieg diese auf über 52.000 Euro. FRAGE: Wie erklärt sich eine über Jahre hinweg centgenaue Pauschale ohne Bezug zum tatsächlichen Aufwand? WIR ERSUCHEN UM AUSKUNFT: • Auf welcher Berechnungsgrundlage diese Umlage erfolgt und welcher Verteilungsschlüssel angewendet wird? 6. MITTELVERWENDUNG UND INVESTITIONSFINANZIERUNG Aus den Rechnungsabschlüssen ergibt sich die Frage, in welchem Umfang operative Überschüsse der Kostenstelle zur Deckung des allgemeinen Budgets herangezogen werden, während für Instandhaltungen der Antragsteller/in gleichzeitig neue Kredite aufgenommen werden? WIR ERSUCHEN UM AUSKUNFT: • Warum vorhandene Mittel aus der Kostenstelle nicht vorrangig für diese Zwecke eingesetzt werden? • Wie die langfristige Finanzierungsstrategie der Antragsteller/in ausgestaltet ist? Wir ersuchen um eine sachliche und nachvollziehbare Beantwortung dieser Fragen im Rahmen der Auskunftspflicht binnen der gesetzlichen Frist. Mit freundlichen Grüßen, Gruppe der Altheimer Fernwärmekundinnen und -kunden Anfragenr: 4002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4002/