Förderungsantrag C440025, öffentliches Gebäude in Holzbauweise - Kindergarten - Ablehnng

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Die Zusendung einer Liste mit allen positiv und negativ erledigten Förderprojekte mit den jeweiligen Förderbeträgen.
(Ausschreibung "Gebäude in Holzbauweise" des Österreichischen Waldfonds)

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    6. September 2025
  • Frist
    4. Oktober 2025
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Franz Peer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Franz Peer
Betreff
Förderungsantrag C440025, öffentliches Gebäude in Holzbauweise - Kindergarten - Ablehnng [#3637]
Datum
6. September 2025 11:30
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Die Zusendung einer Liste mit allen positiv und negativ erledigten Förderprojekte mit den jeweiligen Förderbeträgen. (Ausschreibung "Gebäude in Holzbauweise" des Österreichischen Waldfonds)
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Franz Peer Anfragenr: 3637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3637/ Postanschrift Franz Peer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz Peer
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Sehr geehrter Herr Peer, zu Ihrer Anfrage gem. § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundesministerium für…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
Förderungsantrag C440025, öffentliches Gebäude in Holzbauweise - Kindergarten - Ablehnng [#3637]
Datum
30. September 2025 14:57
Status
Sehr geehrter Herr Peer, zu Ihrer Anfrage gem. § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) eingelangt per E-Mail am 6.9.2025 betreffend Förderungsantrag C440025, öffentliche Gebäude in Holzbauweise - Kindergarten - Ablehnung wird folgende Information erteilt: Nach der positiven Überprüfung der formellen Anforderungen der Förderansuchen durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) werden die Projekte, in einem zweiten Schritt von einer unabhängigen Jury aus Expert:innen hinsichtlich der qualitativen Kriterien laut Ausschreibungsunterlagen bewertet und gereiht. Aufgrund der hohen Anzahl an eingereichten Projekten und der nur limitiert vorhandenen Fördermittel konnten nicht alle eingereichten Projekte gefördert werden. Bei der Vergabe der Fördermittel war ausschließlich die Reihung (Punktevergabe) der Expert:innen ausschlaggebend. Von den insgesamt 410 eingelangten Projektanträgen wurden 194 genehmigt. Das von Ihnen genannte Projekt konnte aufgrund der zu geringen Punkteanzahl nicht berücksichtigt werden. Der CO2 Bonus ist integraler Bestandteil der Maßnahme 9 des Österreichischen Waldfonds. Die ausgezahlten Fördersummen der gesamten Maßnahme 9 können in der Transparenzdatenbank abgerufen werden: Transparenzportal - Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz<https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054220.html>. Personenbezogene Veröffentlichungen von Leistungen im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit können ebenfalls in der Transparenzdatenbank abgerufen werden : Transparenzportal - Personenbezogene Veröffentlichung von Leistungen im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit<https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/menu_veroeffentlichungInformationsfreiheitsgesetz>. Zu der von Ihnen gleichzeitig beantragten Information der Zusendung einer Liste aller negativ erledigten Förderprojekte mit den jeweiligen Beträgen wird mitgeteilt, dass darüber keine Auskünfte erteilt werden. Dies deshalb, weil es sich zum einen um Dokumente handelt, die nicht von allgemeinem Interesse sind, da dafür keine öffentlichen Mittel verwendet wurden. Zum anderen enthalten diese Informationen personenbezogene Daten. Insofern besteht gem. § 6 Abs. 1 Z 7 lit. a IFG kein Informationsrecht, da ein überwiegendes berechtigtes Interesse eines anderen zur Wahrung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten existiert. Auch müssten alle betroffenen Personen entweder nach Möglichkeit vor Erteilung der Informationen angehört werden bzw. wären sie im Nachhinein über eine erfolgte Informationserteilung zu verständigen, was aufgrund der Anzahl der abgelehnten Anträge ein unverhältnismäßig hoher Aufwand für die Behörde darstellt. Selbst Schwärzungen dieser Daten brächten für Sie als Antragsteller keinen Mehrwert an Information, außer der Möglichkeit, die Gesamtzahl der abgelehnten Fälle zu eruieren. Über den in diesem Informationsschreiben ablehnenden Teil wird binnen zwei Monaten antragsgemäß ein Bescheid gem. § 11 Abs. 1 IFG erlassen werden, es sei denn Sie ziehen Ihren Antrag binnen zwei Wochen ab Erhalt der Information förmlich mit Schreiben an das BMLUK zurück. Mit freundlichen Grüßen,