Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs

Anfrage an: Rankweil
Verwendetes Gesetz: Vorarlberger Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem DokWG die Erteilung folgender Auskunft:

1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte.

2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen.

3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen?

Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 11 DokWg. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2016
  • Frist
    7. März 2016
  • 0 Follower:innen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem DokWG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie …
An Rankweil Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#501]
Datum
11. Januar 2016 18:33
An
Rankweil
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem DokWG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte. 2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen? Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 11 DokWg. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Sehr geehrter Herr Huter! Ihr Hinweis auf das "DokWG" bei ihrem Antrag ist nicht korrekt. Dieses Gesetz ist auf i…
Von
Rankweil
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#501]
Datum
13. Januar 2016 19:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
LGBL_VO_19890628_17.pdf
10,3 KB
Sehr geehrter Herr Huter! Ihr Hinweis auf das "DokWG" bei ihrem Antrag ist nicht korrekt. Dieses Gesetz ist auf ihre Anfrage nicht anzuwenden, da keine Dokumente dazu vorhanden sind. Sie müssen eine Auskunft gemäß "Auskunftsgesetz" einbringen. Ich habe ihnen das Landesgesetzblatt als Anlage da zugefügt. Die gewünschten Informationen: Zu 1) Es wurden und werden keine Förderungen ausbezahlt. Zu 2) Es gibt keine Unterstützungen irgendwelcher Art. Räumlichkeiten können gegen Verrechnung der üblichen Tarife gebucht werden. Zu 3) Es gibt keine Kostenübernahmen. Zu 4) Es gibt keine Förderungen. Zu 5) Nein. Mit besten Grüßen
Sehr geehrter Herr Huter! Ihr Hinweis auf das "DokWG" bei ihrem Antrag ist nicht korrekt. Dieses Gesetz ist auf i…
Von
Rankweil
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#501]
Datum
13. Januar 2016 19:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
LGBL_VO_19890628_17.pdf
10,3 KB
Sehr geehrter Herr Huter! Ihr Hinweis auf das "DokWG" bei ihrem Antrag ist nicht korrekt. Dieses Gesetz ist auf ihre Anfrage nicht anzuwenden, da keine Dokumente dazu vorhanden sind. Sie müssen eine Auskunft gemäß "Auskunftsgesetz" einbringen. Ich habe ihnen das Landesgesetzblatt als Anlage da zugefügt. Die gewünschten Informationen: Zu 1) Es wurden und werden keine Förderungen ausbezahlt. Zu 2) Es gibt keine Unterstützungen irgendwelcher Art. Räumlichkeiten können gegen Verrechnung der üblichen Tarife gebucht werden. Zu 3) Es gibt keine Kostenübernahmen. Zu 4) Es gibt keine Förderungen. Zu 5) Nein. Mit besten Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Guten Tag, Vielen Dank für die rasche Beantwortung meiner Anfrage und den Hinweis auf das AuskunftspflichtG! Mi…
An Rankweil Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
RE: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#501]
Datum
14. Januar 2016 09:43
An
Rankweil
Status
Guten Tag, Vielen Dank für die rasche Beantwortung meiner Anfrage und den Hinweis auf das AuskunftspflichtG! Mit freundlichen Grüßen Mathias Huter Anfragenr: 501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>