Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs

Anfrage an: Kufstein, Tirol
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 5 TIWG die Erteilung folgender Auskunft:

1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte.

2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen.

3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen?

Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 13 TIWG.

Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2016
  • Frist
    7. März 2016
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 5 TIWG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können S…
An Kufstein, Tirol Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#504]
Datum
11. Januar 2016 18:39
An
Kufstein, Tirol
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 5 TIWG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte. 2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen? Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 13 TIWG. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe im Jänner Auskunft zu ausbezahlten Förderungen an Parteien und deren Fra…
An Kufstein, Tirol Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#504]
Datum
20. März 2016 08:16
An
Kufstein, Tirol
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe im Jänner Auskunft zu ausbezahlten Förderungen an Parteien und deren Fraktionen beantragt. Die gesetzliche Antwortfrist ist vor knapp zwei Wochen verstrichen, ich habe jedoch keine Antwort erhalten. Bitte informieren sich mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls die von mir beantragte Auskunft nicht gewehrt wird, beantrage ich hiermit einen entsprechenden Bescheid. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Kufstein, Tirol
Sehr geehrter Herr Huter, zu Ihrer Anfrage vom 11.01.2016 samt Urgenz vom 20.03.2016 wird mitgeteilt, dass in den…
Von
Kufstein, Tirol
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
Datum
7. April 2016 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, zu Ihrer Anfrage vom 11.01.2016 samt Urgenz vom 20.03.2016 wird mitgeteilt, dass in den Jahren 2005 bis 2015 Beiträge zur Schulung von Gemeindefunktionären in der Höhe von € 9.200,00 pro Jahr – aufgeteilt auf die im Gemeinderat vertretenen Parteien – zur Auszahlung gelangt sind. Die betreffende Haushaltstelle 1/000000-757000 lautet „Bildungsbeiträge für politische Fraktionen“ und ist auch auf www.offenerhaushalt.at<http://www.offenerhaushalt.at> ersichtlich. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 04.04.2016 ab 2016 als Beitrag an die politischen Parteien zur Schulung von Gemeindefunktionären einen Betrag von € 500,00 pro Gemeinderatsmandat festgesetzt (insgesamt € 10.500,00/Jahr). Der diesbezügliche Beschluss ist auf www.kufstein.gv.at<http://www.kufstein.gv.at> unter Amtstafel veröffentlicht. Für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage wird aufgrund der vor kurzem abgehaltenen Gemeinderatswahl um Nachsicht gebeten. Mit freundlichen Grüßen