formale Anforderungen betreffend Erteilung von Zahlungsanweisungen

Anfrage an: Datenschutzbehörde
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

In allfälligen Schreiben betreffend der Entrichtung von (Eingabe-) Gebühren bedient sich die Datenschutzbehörde (DSB) regelmäßig dieser Formulierung: „Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen Zahlungsbeleg oder einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung nachzuweisen;“ Diese Formulierung wirft grundlegende Fragen auf.

Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Welche konkreten formalen Anforderungen stellt die DSB an „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser ganz konkreten formalen Merkmale ersucht!
2) Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die konkreten formalen Anforderungen der DSB für „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlagen ersucht!
3) Gibt es spezielle, konkrete formale Anforderungen an „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“, wenn die Entrichtung der Gebühr ohne Benutzung eines Bankkontos – also wenn die Entrichtung der Gebühr in Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln (Bargeld) – erfolgt?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser speziellen, konkreten formalen Merkmale ersucht!

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche der DSB die Entrichtung einer Gebühr durch „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“ nachweisen wollen bzw. müssen.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    12. November 2025
  • Frist
    10. Dezember 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in In allfälligen Schreiben betreffend der Entrichtung von (Eingabe-) Gebühren bedient …
An Datenschutzbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
formale Anforderungen betreffend Erteilung von Zahlungsanweisungen [#4064]
Datum
12. November 2025 16:03
An
Datenschutzbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In allfälligen Schreiben betreffend der Entrichtung von (Eingabe-) Gebühren bedient sich die Datenschutzbehörde (DSB) regelmäßig dieser Formulierung: „Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen Zahlungsbeleg oder einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung nachzuweisen;“ Diese Formulierung wirft grundlegende Fragen auf. Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Welche konkreten formalen Anforderungen stellt die DSB an „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser ganz konkreten formalen Merkmale ersucht! 2) Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die konkreten formalen Anforderungen der DSB für „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“? Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlagen ersucht! 3) Gibt es spezielle, konkrete formale Anforderungen an „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“, wenn die Entrichtung der Gebühr ohne Benutzung eines Bankkontos – also wenn die Entrichtung der Gebühr in Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln (Bargeld) – erfolgt? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser speziellen, konkreten formalen Merkmale ersucht! Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche der DSB die Entrichtung einer Gebühr durch „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“ nachweisen wollen bzw. müssen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4064/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Datenschutzbehörde
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Datenschutzbehörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. November 2025 16:03
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.