Fortbildungen bei Gutachter und beeidete Sachverständige betreffende postvirale Erkrankungen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sehr geehrte Damen und Herren

Es besteht nach wie vor eine erhebliche Diskrepanz zwischen erstellten Gutachten von Sozialversicherungsträgern sowie beeideten Sachverständigen vor Gerichten und dem Leiden von Patienten.

Die Sozialversicherungsträger schreiben hierzu:

Gemäß § 49 Ärztegesetz müssen sich Ärzt*innen laufend im Rahmen des Fortbildungsprogramms der österreichischen Ärztekammer selbstständig fortbilden und nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften und der fachspezifischen Qualitätsstandards das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden wahren. Diese Fortbildungsverpflichtung der Ärztinnen variiert je Fachrichtung.

Im Bereich der Begutachtungen werden nirgendwo Fortbildungen zu spezifischen oder seltenen Erkrankungen verlangt oder darauf hingewiesen.

So erstellen Gutachter oder beeidete Sachverständige Gutachten, wo das spezifische Wissen und das Wissen zum aktuellen Forschungsstand der Wissenschaft fehlt.

1.Welche Funktion, nebst der Aufsichtspflicht hat das Ministerium?

2. Was ist geplant um sicher zu stellen, dass Gutachter und beeidete Sachverständige zur speziellen Erkrankungen auch weitreichend ausgebildet und am aktuellsten Stand der Wissenschaft agieren?

3. Die WHO hat die Erkrankung Me/Cfs der Neurologie zugeschrieben. Die Österreichische Gesellschaft der Neurologie befasst sich nur oberflächlich mit dieser Erkrankung. Fortbildungen findet man auf der Webseite der ÖGN bis 2027 keine.
Was unternimmt das Ministerium um diesen Missstand auf zu heben?

4. Welche Kontrollfunktionen unterhält das Ministerium zu Fortbildungen speziell bei Gutachter und beeidete Sachverständige

Warte auf Antwort

  • Datum
    9. Dezember 2025
  • Frist
    6. Januar 2026
  • 3 Follower:innen
Markus Feiertag (IG SAfE)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Markus Feiertag (IG SAfE)
Betreff
Fortbildungen bei Gutachter und beeidete Sachverständige betreffende postvirale Erkrankungen [#4171]
Datum
9. Dezember 2025 02:14
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sehr geehrte Damen und Herren Es besteht nach wie vor eine erhebliche Diskrepanz zwischen erstellten Gutachten von Sozialversicherungsträgern sowie beeideten Sachverständigen vor Gerichten und dem Leiden von Patienten. Die Sozialversicherungsträger schreiben hierzu: Gemäß § 49 Ärztegesetz müssen sich Ärzt*innen laufend im Rahmen des Fortbildungsprogramms der österreichischen Ärztekammer selbstständig fortbilden und nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften und der fachspezifischen Qualitätsstandards das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden wahren. Diese Fortbildungsverpflichtung der Ärztinnen variiert je Fachrichtung. Im Bereich der Begutachtungen werden nirgendwo Fortbildungen zu spezifischen oder seltenen Erkrankungen verlangt oder darauf hingewiesen. So erstellen Gutachter oder beeidete Sachverständige Gutachten, wo das spezifische Wissen und das Wissen zum aktuellen Forschungsstand der Wissenschaft fehlt. 1.Welche Funktion, nebst der Aufsichtspflicht hat das Ministerium? 2. Was ist geplant um sicher zu stellen, dass Gutachter und beeidete Sachverständige zur speziellen Erkrankungen auch weitreichend ausgebildet und am aktuellsten Stand der Wissenschaft agieren? 3. Die WHO hat die Erkrankung Me/Cfs der Neurologie zugeschrieben. Die Österreichische Gesellschaft der Neurologie befasst sich nur oberflächlich mit dieser Erkrankung. Fortbildungen findet man auf der Webseite der ÖGN bis 2027 keine. Was unternimmt das Ministerium um diesen Missstand auf zu heben? 4. Welche Kontrollfunktionen unterhält das Ministerium zu Fortbildungen speziell bei Gutachter und beeidete Sachverständige
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Markus Feiertag Anfragenr: 4171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4171/ Postanschrift Markus Feiertag << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Feiertag (IG SAfE)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Fortbildungen bei Gutachter und beeidete Sachverständige betreffende postvirale Erkrankungen [2726129]
Datum
9. Dezember 2025 14:42
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.