Fortbildungen bei Gutachter und beeidete Sachverständige betreffende postvirale Erkrankungen
Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sehr geehrte Damen und Herren
Es besteht nach wie vor eine erhebliche Diskrepanz zwischen erstellten Gutachten von Sozialversicherungsträgern sowie beeideten Sachverständigen vor Gerichten und dem Leiden von Patienten.
Die Sozialversicherungsträger schreiben hierzu:
Gemäß § 49 Ärztegesetz müssen sich Ärzt*innen laufend im Rahmen des Fortbildungsprogramms der österreichischen Ärztekammer selbstständig fortbilden und nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften und der fachspezifischen Qualitätsstandards das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden wahren. Diese Fortbildungsverpflichtung der Ärztinnen variiert je Fachrichtung.
Im Bereich der Begutachtungen werden nirgendwo Fortbildungen zu spezifischen oder seltenen Erkrankungen verlangt oder darauf hingewiesen.
So erstellen Gutachter oder beeidete Sachverständige Gutachten, wo das spezifische Wissen und das Wissen zum aktuellen Forschungsstand der Wissenschaft fehlt.
1.Welche Funktion, nebst der Aufsichtspflicht hat das Ministerium?
2. Was ist geplant um sicher zu stellen, dass Gutachter und beeidete Sachverständige zur speziellen Erkrankungen auch weitreichend ausgebildet und am aktuellsten Stand der Wissenschaft agieren?
3. Die WHO hat die Erkrankung Me/Cfs der Neurologie zugeschrieben. Die Österreichische Gesellschaft der Neurologie befasst sich nur oberflächlich mit dieser Erkrankung. Fortbildungen findet man auf der Webseite der ÖGN bis 2027 keine.
Was unternimmt das Ministerium um diesen Missstand auf zu heben?
4. Welche Kontrollfunktionen unterhält das Ministerium zu Fortbildungen speziell bei Gutachter und beeidete Sachverständige
Warte auf Antwort
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Datum9. Dezember 2025
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6. Januar 2026
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