Fragen 03.12./Antwort ihres Hauses vom 04.12.

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Nach meinen Fragen vom 03.12. haben sie mir am 04.12. eine Antwort geschickt, in der Sie auf verschiedene Webseiten der Bundesregierung verwiesen haben. Ich habe mir nun die Zeit genommen, diese Webseiten angesehen und festgestellt, dass ich auf meine konkreten Fragen KEINE Antwort bekomme. Aus diesem Grund stelle ich Ihnen diese Fragen erneut und bitte Sie, mich nicht mehr auf Webseiten, die keinerlei Aussagekraft haben zu verweisen, sondern diese konkret zu beantworten.

Am 11.11.2020 ein portugiesisches Berufungsgericht die völlige Ungeeignetheit von PCR Tests zur Feststellung von Infektionen mit Covid 19 festgestellt hat und damit diese von der WHO weltweit empfohlenen und vermarkteten "Drosten-PCR-Tests die, entgegen anderslautenden Behauptungen, weder für diagnotische Zwecke zugelassen sind, noch auch nur ansatzweise in der Lage sind, irgendwelche Aussagen über Infektionen zu treffen; vielmehr sind mindestens 97% aller positiven Ergebnisse aus diesen Tests falsch-positiv, wie zuletzt Dr. Mike Yeadon, früherer Pfizer Vize Präsident und Chief Science Officer, öffentlich erklärte.

Frage 1: Warum wird in Östrreich nach wie vor und troz des Wissen um diesen m.M. "Betrugstest" dieser als diagnotisches Mittel eingesetzt?

Selbst die WHO hat in der Zwischenzeit in Übereinstimmung mit einer von Professor Ioannidis durchgeführten Studie festgestellt, dass die Gefährlichkeit der durch das Coronavirus ausgelösten Covid 19 Erkrankung mit einer Mortalität von 0,14% derjenigen einer normalen Grippe entspricht. Selbst die UN Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet hat angesichts von Einschränkungen demokratischer Rechte wegen der Corona "Pandemie" vor einer Menschenrechtskatastrophe gewarnt. Sie fordert die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.

Frage 2: Warum werden auf Grund dieses Tests und dem Wissen um die niedrige Mortalität, Grund- und Freiheitsrechte der Bürger eingeschränkt, die zudem nicht der in der Verfassung implementierten EU-Menschrechte entsprechen, bzw. diesen nicht gerecht werden?

Selbst die WHO sieht dies in der Zwischenzeit - nachdem das katatrophale Ausmaß der Maßnahme-induzierten Schäden immer offensichtlicher geworden ist - so wie unter anderem eine Veröffentlichung vom 14.10.2020 belegt, mit dem Titel "Coronavirus: WHO joins the grat Barrington Declaration by condemning lockdowns" von Dr. David Nabarro.

Frage 3: Warum wird trotz dieses Wissens nach wie vor darauf beharrt, die Gastronomie und Übernachtungsbetriebe, die zu keiner Zeit als sogenannte "Cluster" fungierten, auch in diesem von der Regierung propagierten "weichen Lockdown" geschlossen gehalten?

Frage 4): Warum wurden trotz des Wissens während des sog. "harten Lockdown" Geschäfte (Modehäuser. u.a.) geschlossen, bei denen es durchaus möglich gewesen wäre, mittels Abstand einen normalen Einkauf zu tätigen?

Allgemein:

Frage 5: Warum werden noch immer positive (wohlgemerkt Getestete mit diesem dafür nicht geeigneten Test) Gestestete als "Infizierte" angegeben, obwohl nach bisherigen Erkenntnissen bis zu 97% der positiv Gestesteten keinerlei Symptome auftreten und bis dato nicht bekannt ist, ob diese überhaupt jemand anderen "anstecken" können?

Frage 6: Warum werden noch, obwohl an anderen Krankheiten gestorben, Todesfälle, bei denen irgendwann einmal ein postiver Coronaabstrich gemacht wurde, als "Coronatote" in der Statistik aufgenommen?

Frage 7: Warum werden bei diesen Toten nach wie vor keine Obduktionen (so ist mein derzeitiger Stand) vorgenommen, um zu erfahren, an was diese Menschen gestorben sind?

Frege 8: Wer übernimmt die persönliche Haftung (nicht Amtshaftung) für alle Schäden, die sowohl im Firmenbereich, als auch im privaten Bereich entstehen (z.B. verschobene Operationen, Suizide aufgrund nicht eingehaltener Grund- und Menschenrechte u.m.)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2020
  • Frist
    17. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
Wolfgang Pestl
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Fragen 03.12./Antwort ihres Hauses vom 04.12. [#2153]
Datum
23. Dezember 2020 10:28
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Nach meinen Fragen vom 03.12. haben sie mir am 04.12. eine Antwort geschickt, in der Sie auf verschiedene Webseiten der Bundesregierung verwiesen haben. Ich habe mir nun die Zeit genommen, diese Webseiten angesehen und festgestellt, dass ich auf meine konkreten Fragen KEINE Antwort bekomme. Aus diesem Grund stelle ich Ihnen diese Fragen erneut und bitte Sie, mich nicht mehr auf Webseiten, die keinerlei Aussagekraft haben zu verweisen, sondern diese konkret zu beantworten. Am 11.11.2020 ein portugiesisches Berufungsgericht die völlige Ungeeignetheit von PCR Tests zur Feststellung von Infektionen mit Covid 19 festgestellt hat und damit diese von der WHO weltweit empfohlenen und vermarkteten "Drosten-PCR-Tests die, entgegen anderslautenden Behauptungen, weder für diagnotische Zwecke zugelassen sind, noch auch nur ansatzweise in der Lage sind, irgendwelche Aussagen über Infektionen zu treffen; vielmehr sind mindestens 97% aller positiven Ergebnisse aus diesen Tests falsch-positiv, wie zuletzt Dr. Mike Yeadon, früherer Pfizer Vize Präsident und Chief Science Officer, öffentlich erklärte. Frage 1: Warum wird in Östrreich nach wie vor und troz des Wissen um diesen m.M. "Betrugstest" dieser als diagnotisches Mittel eingesetzt? Selbst die WHO hat in der Zwischenzeit in Übereinstimmung mit einer von Professor Ioannidis durchgeführten Studie festgestellt, dass die Gefährlichkeit der durch das Coronavirus ausgelösten Covid 19 Erkrankung mit einer Mortalität von 0,14% derjenigen einer normalen Grippe entspricht. Selbst die UN Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet hat angesichts von Einschränkungen demokratischer Rechte wegen der Corona "Pandemie" vor einer Menschenrechtskatastrophe gewarnt. Sie fordert die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Frage 2: Warum werden auf Grund dieses Tests und dem Wissen um die niedrige Mortalität, Grund- und Freiheitsrechte der Bürger eingeschränkt, die zudem nicht der in der Verfassung implementierten EU-Menschrechte entsprechen, bzw. diesen nicht gerecht werden? Selbst die WHO sieht dies in der Zwischenzeit - nachdem das katatrophale Ausmaß der Maßnahme-induzierten Schäden immer offensichtlicher geworden ist - so wie unter anderem eine Veröffentlichung vom 14.10.2020 belegt, mit dem Titel "Coronavirus: WHO joins the grat Barrington Declaration by condemning lockdowns" von Dr. David Nabarro. Frage 3: Warum wird trotz dieses Wissens nach wie vor darauf beharrt, die Gastronomie und Übernachtungsbetriebe, die zu keiner Zeit als sogenannte "Cluster" fungierten, auch in diesem von der Regierung propagierten "weichen Lockdown" geschlossen gehalten? Frage 4): Warum wurden trotz des Wissens während des sog. "harten Lockdown" Geschäfte (Modehäuser. u.a.) geschlossen, bei denen es durchaus möglich gewesen wäre, mittels Abstand einen normalen Einkauf zu tätigen? Allgemein: Frage 5: Warum werden noch immer positive (wohlgemerkt Getestete mit diesem dafür nicht geeigneten Test) Gestestete als "Infizierte" angegeben, obwohl nach bisherigen Erkenntnissen bis zu 97% der positiv Gestesteten keinerlei Symptome auftreten und bis dato nicht bekannt ist, ob diese überhaupt jemand anderen "anstecken" können? Frage 6: Warum werden noch, obwohl an anderen Krankheiten gestorben, Todesfälle, bei denen irgendwann einmal ein postiver Coronaabstrich gemacht wurde, als "Coronatote" in der Statistik aufgenommen? Frage 7: Warum werden bei diesen Toten nach wie vor keine Obduktionen (so ist mein derzeitiger Stand) vorgenommen, um zu erfahren, an was diese Menschen gestorben sind? Frege 8: Wer übernimmt die persönliche Haftung (nicht Amtshaftung) für alle Schäden, die sowohl im Firmenbereich, als auch im privaten Bereich entstehen (z.B. verschobene Operationen, Suizide aufgrund nicht eingehaltener Grund- und Menschenrechte u.m.)?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl