Freistellung aufgrund von Schwangerschaft (MA10)

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie ich mitbekommen habe, werden Mitarbeiterinnen in MA10-Kindergarten sofort nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft vom Dienst freigestellt, also nicht wie sonst üblich gemäß Mutterschutzgesetz. Diese Maßnahme wurde anscheinend während der Coronapandemie eingeführt und nicht mehr aufgehoben.

Grundsätzlich gönne ich das den werdenden Müttern. Da aber alle anderen Maßnahmen aufgehoben wurden, ist das doch etwas eigenartig. Zumal es bei der MA 10 ohnehin permanent einen Mitarbeitermangel gibt und die Mitarbeiterinnen über Überlastung klagen. Einige von ihnen wollen diese Freistellung gar nicht, da sie damit auch aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden.

Auf welcher Grundlage erfolgt diese Freistellung weiterhin?

Vielen Dank!

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. Oktober 2025
  • Frist
    1. November 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Freistellung aufgrund von Schwangerschaft (MA10) [#3862]
Datum
4. Oktober 2025 22:00
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie ich mitbekommen habe, werden Mitarbeiterinnen in MA10-Kindergarten sofort nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft vom Dienst freigestellt, also nicht wie sonst üblich gemäß Mutterschutzgesetz. Diese Maßnahme wurde anscheinend während der Coronapandemie eingeführt und nicht mehr aufgehoben. Grundsätzlich gönne ich das den werdenden Müttern. Da aber alle anderen Maßnahmen aufgehoben wurden, ist das doch etwas eigenartig. Zumal es bei der MA 10 ohnehin permanent einen Mitarbeitermangel gibt und die Mitarbeiterinnen über Überlastung klagen. Einige von ihnen wollen diese Freistellung gar nicht, da sie damit auch aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden. Auf welcher Grundlage erfolgt diese Freistellung weiterhin? Vielen Dank!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3862/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in