Frystehende Sachen

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

1. Gab es in Wien bereits Eigentumsverzichte an Grundstücken oder Immobilien? Solche die nach §444 ABGB im Grundbuch eingetragen wurden?

2. Wie wird bei solchen Flächen oder Gebäude die Verkehrssicherung sichergestellt und fallen dadurch Mehrkosten für den Staat an? Insbesondere da diese Verzichte i.d.R. nicht ohne Grund passieren.

3. Wird eine Liste über diese Flächen geführt? Wenn ja bitte beifügen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2021
  • Frist
    25. August 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgend…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Frystehende Sachen [#2319]
Datum
30. Juni 2021 16:06
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
1. Gab es in Wien bereits Eigentumsverzichte an Grundstücken oder Immobilien? Solche die nach §444 ABGB im Grundbuch eingetragen wurden? 2. Wie wird bei solchen Flächen oder Gebäude die Verkehrssicherung sichergestellt und fallen dadurch Mehrkosten für den Staat an? Insbesondere da diese Verzichte i.d.R. nicht ohne Grund passieren. 3. Wird eine Liste über diese Flächen geführt? Wenn ja bitte beifügen
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail ist in der Stadtinformation im Rathaus eingelangt. Mir ist nicht gan…
Von
Wien
Betreff
AW: Frystehende Sachen [#2319]
Datum
1. Juli 2021 17:56
Status
Warte auf Antwort
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3,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail ist in der Stadtinformation im Rathaus eingelangt. Mir ist nicht ganz klar, was Sie möchten oder was der Hintergrund Ihrer Fragen ist. Sollte es um Flächenwidmungsverfahren gehen, können Sie unter dem folgenden Link eine Stellungnahme abgeben: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/ Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die MA 21 Stadtteilplanung und Flächenwidmung https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/servicestelle/ <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Frage beschäftigt sich mit der Frage, ob der Stad…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: Frystehende Sachen [#2319]
Datum
13. Juli 2021 11:18
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Frage beschäftigt sich mit der Frage, ob der Stadt Wien Informationen bzw. Fälle bekannt sind, bei deinen eine Preisgabe an Grundstücken bzw. unbeweglichen Sachen durch 3te stattgefunden hat (§444 ABGB). Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>hristian Antragsteller/in Anfragenr: 2319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >>hristian Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Sehr geehrtAntragsteller/in Bitte sagen Sie, um was es konkret geht und wenden Sie sich an die zuständige Stell…
Von
Wien
Betreff
AW: AW: Frystehende Sachen [#2319]
Datum
13. Juli 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Bitte sagen Sie, um was es konkret geht und wenden Sie sich an die zuständige Stelle oder Geschäftsgruppe. Die Geschäftsgruppen finden Sie unter dem Link: https://www.wien.gv.at/verwaltung/organisation/koerperschaft/gemeinde/magistrat/einteilung.html Mit freundlichen Grüßen