Führerscheinprüfungen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Aufstellung der Führerscheinprüfungen in Vorarlberg 2024 detailliert je Prüfer
Information je Prüfer
- Summe Prüfungen
- Summe Bestanden/Nicht bestanden
Name der Prüfer nicht unbedingt erforderlich (Datenschutz)

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. September 2025
  • Frist
    1. Oktober 2025
  • Ein:e Follower:in
Herbert Burtscher
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Vorarlberg Details
Von
Herbert Burtscher
Betreff
Führerscheinprüfungen [#3618]
Datum
3. September 2025 20:32
An
Landesregierung Vorarlberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Aufstellung der Führerscheinprüfungen in Vorarlberg 2024 detailliert je Prüfer Information je Prüfer - Summe Prüfungen - Summe Bestanden/Nicht bestanden Name der Prüfer nicht unbedingt erforderlich (Datenschutz)
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Herbert Burtscher Anfragenr: 3618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3618/ Postanschrift Herbert Burtscher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Burtscher
Landesregierung Vorarlberg
Anfrage nach IFG - Führerscheinprüfungsstatistik Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übermitteln wir Ih…
Von
Landesregierung Vorarlberg
Betreff
Anfrage nach IFG - Führerscheinprüfungsstatistik
Datum
4. September 2025 18:20
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
wgfhrerscheinprfungen3618.eml
3,8 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übermitteln wir Ihnen eine auf das IFG gestützte Anfrage. Eine Verpflichtung zur Beauskunftung nach dem IFG besteht nur insoweit, als die angefragte Information bereits vorhanden ist (siehe GP XXVII RV 2238, Erläuterungen zu § 2). Dem Amt der Landesregierung liegt die erbetenen Informationen in der angefragten Form nicht vor. Wir gehen davon aus, dass durch eine vollständige Auskunftserteilung einer einzigen Stelle, die über alle angefragten Informationen verfügt, bürgerfreundlicher ist und den Intentionen des Gesetzgebers entsprechend Rechnung trägt. Gemäß § 34b Abs 8 zweiter Satz FSG hat das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zur Kontrolle der Fahrprüfer jährlich eine Statistik der Fahrprüfer mit der Anzahl der von jedem Fahrprüfer durchgeführten Fahrprüfungen (aufgegliedert nach Lenkberechtigungsklassen) sowie den Prüfungsergebnissen zu erstellen. Wir gehen daher davon aus, dass dem gegenständlichen Informationsbegehren von Seiten des BMIMI entsprochen werden kann. § 7 Abs 3 IFG ordnet an, dass in jenen Fällen, in denen bei einem Organ ein Antrag einlangt, zu dessen Behandlung es nicht zuständig ist, der Antrag ohne unnötigen Aufschub an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Antragsteller an diese zu weisen hat. Beiliegende Anfrage dürfen wir Ihnen daher zuständigkeitshalber mit der Bitte um direkte Beantwortung weiterleiten. Abgabenachricht wurde erteilt. Freundliche Grüße
Herbert Burtscher
AW: Anfrage nach IFG - Führerscheinprüfungsstatistik [#3618] Guten Tag, vielen Dank für die Weiterleitung meiner…
An Landesregierung Vorarlberg Details
Von
Herbert Burtscher
Betreff
AW: Anfrage nach IFG - Führerscheinprüfungsstatistik [#3618]
Datum
4. September 2025 20:34
An
Landesregierung Vorarlberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Weiterleitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Herbert Burtscher Anfragenr: 3618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3618/