Führerscheinprüfungen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Die vorliegenden Daten zu praktischen Führerscheinprüfungen, wenn jeweils möglich aufgeschlüsselt nach individuellen Prüfer*innen (evtl. pseudonym - Datenschutz), Bundesländern und Monaten bzw. Jahren. Insbesondere die Anzahl durchgeführter Prüfungen sowie die Anzahl jeweils an bestandenen bzw nicht bestandenen Prüfungen.
Außerdem ersuche ich Sie um Übermittlung des vollständigen Fragenkatalogs für die theoretischen Führerscheinprüfungen.

Ergebnis der Anfrage

Daten zu Prüfer*innen für den Zeitraum 2015-2024 erhalten, jedoch sind die Daten zu den einzelnen Prüfer*innen nicht zu unterscheiden (leider anonym nicht pseudonym). Fragenkatalog liegt laut erster Auskunft nicht vor, sollte aber vorliegen, weshalb ich noch mal nachgehakt habe.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. Januar 2026
  • Frist
    3. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Führerscheinprüfungen [#4279]
Datum
8. Januar 2026 17:59
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Die vorliegenden Daten zu praktischen Führerscheinprüfungen, wenn jeweils möglich aufgeschlüsselt nach individuellen Prüfer*innen (evtl. pseudonym - Datenschutz), Bundesländern und Monaten bzw. Jahren. Insbesondere die Anzahl durchgeführter Prüfungen sowie die Anzahl jeweils an bestandenen bzw nicht bestandenen Prüfungen. Außerdem ersuche ich Sie um Übermittlung des vollständigen Fragenkatalogs für die theoretischen Führerscheinprüfungen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4279/
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthalt…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ: 2026-0.020.169, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Führerscheinprüfungen
Datum
22. Januar 2026 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Bereitstellung der Daten! Ich vermute jedoch leider, dass es be…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ: 2026-0.020.169, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Führerscheinprüfungen [#4279]
Datum
25. Januar 2026 23:01
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Bereitstellung der Daten! Ich vermute jedoch leider, dass es bei der Bearbeitung zu einem kleinen Missverständnis gekommen ist. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten beinhalten die Namen der Prüfer*innen in anonymisierter, nicht in pseudonymisierter Form. Ich ersuche Sie höflichst um erneute Zusendung in dementsprechender Form (beispielsweise indem die Namen durch eindeutige(!) Nummern oder Buchstabenketten ersetzt werden). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4279/
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Sehr geehrtAntragsteller/in Da eine Rückführbarkeit der Führerscheinprüfungsdaten auf einzelne Personen nicht aus…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
AW: GZ: 2026-0.020.169, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Führerscheinprüfungen [#4279]
Datum
29. Januar 2026 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Da eine Rückführbarkeit der Führerscheinprüfungsdaten auf einzelne Personen nicht ausgeschlossen werden kann, ist zur Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß § 6 Abs. 1 Z 7 lit. a IFG eine Übermittlung der Liste der Prüfer:innen in pseudonymisierter Form nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, in einer ähnlichen Anfrage an ihr Ministerium im Oktober 2025, allerdings mit Beschränkung der Daten a…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ: 2026-0.020.169, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Führerscheinprüfungen [#4279]
Datum
29. Januar 2026 19:36
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in einer ähnlichen Anfrage an ihr Ministerium im Oktober 2025, allerdings mit Beschränkung der Daten auf Vorarlberg konnten Sie dem Antragsteller folgende Daten je Prüfer zur Verfügung stellen: Summe Prüfungen und Summe Bestanden/Nicht bestanden. https://fragdenstaat.at/anfrage/fuehrer… Über die Übermittlung der selben Daten jedoch für ganz Österreich würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4279/
Anfragesteller/in
Guten Tag, in Ihrem Schreiben vom 22.01.2026 heißt es: "Bezüglich der Übermittlung des Fragenkataloges zur theore…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ: 2026-0.020.169, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Führerscheinprüfungen [#4279]
Datum
3. Februar 2026 13:52
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Ihrem Schreiben vom 22.01.2026 heißt es: "Bezüglich der Übermittlung des Fragenkataloges zur theoretischen Führerscheinprüfung wird mitgeteilt, dass ein solcher Katalog im BMIMI nicht vorliegt." Jedoch heißt es in § 1 Abs. 2 FSG-PV im Wortlaut: "Die Fragen sind anhand des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erstellten Fragenkataloges für jeden Kandidaten nach dem Zufallsprinzip zusammenzustellen." https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu… In Verbindung mit § 3 IFG und als Nachfolger des BMVIT als Verkehrsministerium liegt diese Angelegentheit meiner Erkenntnis nach also in Ihrer Zuständigkeit. Auch die LPD Wien verwies nach § 7 Abs. 3 IFG diesbezüglich auf Ihr Ministerium. In diesem Sinne bitte ich Sie a) um erneute Stellungnahme zur Nichterteilung der Information im Rahmen meiner Anfrage bezüglich Übermittlung des Fragenkataloges zur theoretischen Führerscheinprüfung und b) um Übermittlung des vollständigen Fragenkatalogs für die theoretischen Führerscheinprüfungen inklusive Antwortmöglichkeiten und Bildern für die theoretischen Führerscheinprüfungen. Eine Bereitstellung in maschinenlesbarer Form wird hierbei bevorzugt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4279/
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen angesprochene Auswertung betreffend das Bundesland Vorarlberg für das J…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
AW: GZ: 2026-0.020.169, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Führerscheinprüfungen [#4279]
Datum
10. Februar 2026 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen angesprochene Auswertung betreffend das Bundesland Vorarlberg für das Jahr 2024 war im BMIMI vorhanden und verfügbar im Sinne des § 2 Abs 1 IFG, da eine entsprechende Auswertung im Rahmen der eigenen Prüftätigkeit des BMIMI vorgenommen wurde. Es bestanden keine Geheimhaltungsgründe, die einer Übermittlung dieser Information an den Antragsteller entgegengestanden wären. Auch die Ihnen bereits übermittelte Excel-Auswertung für die Jahre 2015 bis 2024 lag dem BMIMI bereits vor. Einer Herausgabe dieser Daten sprach ebenfalls kein Grund gemäß § 6 Abs 1 IFG entgegen. Eine pseudonymisierte Version dieser Daten liegt dem BMIMI nicht vor. Darüber hinaus darf festgehalten werden, dass Auswertungen aus dem Führerscheinregister mit erheblichem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden sind. Vor dem Hintergrund der Ereignisse des vergangenen Jahres wurden jedoch seitens des BMIMI die genannten Auswertungen beauftragt, weshalb diese im Rahmen von Informationsbegehren zur Verfügung gestellt werden konnten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass seitens des BMIMI eine standardisierte Darstellung der Durchfallsquoten der praktischen Fahrprüfungen in Österreich vorbereitet wird und beabsichtigt ist, diese im Laufe der nächsten Wochen zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthalt…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ: 2026-0.104.144, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Führerscheinprüfungen
Datum
19. Februar 2026 10:25
Status
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen

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