fürstentaxi + stadtmarketing gmbh

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

- wie hoch war 2o25 die bereitstellungsgebühr für das fürstentaxi pro monat inkl. ust
- wie hoch ist 2o26 die bereitstellungsgebühr für das fürstentaxi pro monat inkl. ust
- wie viele einfachfahrt UND hin- u. rückfahrten wurden für das fürstentaxi in den letzten 3 jahren je mon an die stadtgemeinde verrechnet
- wieso wird auf der webpage der stadtgemeinde (https://fuerstenfeld.gv.at/sites/foerde…) nicht auf die bedienzeiten
mo. - fr ... von o7:oo - 18:oo
wahlsonntage... von o7.oo - 16.oo
hingewiesen
- welche möglichkeiten + zu welchen kosten gibt es für personen ab 65 jahren bzw. behindertenausweis außerhalb der oben genannten zeiten
- aufgrund der monatl. bereitstellungsgebühr werden vom betreiber vom fürstentaxi welche zeiten nach anruf/bestellung 1er fahrt gewährleistet
- wie erfolgt die verrechnung mit dem betreiber für die vom fürstentaxi erbrachen fahrten mit der stadtgemeinde ff, wenn man trotz verlagen für die fahrt mit dem fürstentaxi KEINEN (registrier)kassabon/-beleg bekommt
- wann + wo wurde die leistung für das fürstentaxi das erste mal bzw. letzte mal ausgeschrieben
- wie hoch sind die kosten der stadtgemeinde ff für die beklebung je bus per anno 2o25 inkl. ust
- wie hoch sind die kosten der stadtgemeinde ff für die beklebung je bus per anno 2o26 inkl. ust
- wie hoch sind die kosten der stadtgemeinde ff für die beklebung je fürstentaxi per anno 2o25 inkl. ust
- wie hoch sind die kosten der stadtgemeinde ff für die beklebung je fürstentaxi per anno 2o26 inkl. ust
- wie hoch war NUR der betrag "Zuzüglich der laufenden Kosten für das restliche Jahr 2025" von der stadtgemeinde für das fürstentaxi inkl. ust.
- für welchen zeitraum + welche leistungen mußte der "Stadtmarketing Fürstenfeld Gmbh" in der gr-sitzung vom 3o.o5.25 unter "top 50" unter "Zuzüglich der laufenden Kosten für das restliche Jahr 2025"-betrag von der stadtgemeinde zur verlustabdeckung zugeschossen werden
- aufgrund welcher rechtlichen grundlage hat die stadtgemeinde fürstenfeld, diesen betrag zu 1oo % geleistet
- wenn der verein "WIR Fürstenfelder" nicht in der lage ist/war seinen anteil am zuschuß zur verlustabdeckung von 2o25 zu leisten, wieso sind sie dann immer noch gesellschafter an der gmbh
- von welchem gesellschafter + zu welchen anteilen werden die gehälter der beiden gf der "Stadtmarketing Fürstenfeld Gmbh"
Barbara W.
Markus J.
in den jahren 2o24 + 2o25 aufgebracht, wenn der verein "WIR Fürstenfelder" nicht in der lage ist/war seinen anteil an der verlustabdeckung von 2o25 zu leisten

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    4. Januar 2026
  • Frist
    1. Februar 2026
  • 3 Follower:innen
martin lagler
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Fürstenfeld, Steiermark Details
Von
martin lagler
Betreff
fürstentaxi + stadtmarketing gmbh [#4246]
Datum
4. Januar 2026 10:30
An
Fürstenfeld, Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
- wie hoch war 2o25 die bereitstellungsgebühr für das fürstentaxi pro monat inkl. ust - wie hoch ist 2o26 die bereitstellungsgebühr für das fürstentaxi pro monat inkl. ust - wie viele einfachfahrt UND hin- u. rückfahrten wurden für das fürstentaxi in den letzten 3 jahren je mon an die stadtgemeinde verrechnet - wieso wird auf der webpage der stadtgemeinde (https://fuerstenfeld.gv.at/sites/foerde…) nicht auf die bedienzeiten mo. - fr ... von o7:oo - 18:oo wahlsonntage... von o7.oo - 16.oo hingewiesen - welche möglichkeiten + zu welchen kosten gibt es für personen ab 65 jahren bzw. behindertenausweis außerhalb der oben genannten zeiten - aufgrund der monatl. bereitstellungsgebühr werden vom betreiber vom fürstentaxi welche zeiten nach anruf/bestellung 1er fahrt gewährleistet - wie erfolgt die verrechnung mit dem betreiber für die vom fürstentaxi erbrachen fahrten mit der stadtgemeinde ff, wenn man trotz verlagen für die fahrt mit dem fürstentaxi KEINEN (registrier)kassabon/-beleg bekommt - wann + wo wurde die leistung für das fürstentaxi das erste mal bzw. letzte mal ausgeschrieben - wie hoch sind die kosten der stadtgemeinde ff für die beklebung je bus per anno 2o25 inkl. ust - wie hoch sind die kosten der stadtgemeinde ff für die beklebung je bus per anno 2o26 inkl. ust - wie hoch sind die kosten der stadtgemeinde ff für die beklebung je fürstentaxi per anno 2o25 inkl. ust - wie hoch sind die kosten der stadtgemeinde ff für die beklebung je fürstentaxi per anno 2o26 inkl. ust - wie hoch war NUR der betrag "Zuzüglich der laufenden Kosten für das restliche Jahr 2025" von der stadtgemeinde für das fürstentaxi inkl. ust. - für welchen zeitraum + welche leistungen mußte der "Stadtmarketing Fürstenfeld Gmbh" in der gr-sitzung vom 3o.o5.25 unter "top 50" unter "Zuzüglich der laufenden Kosten für das restliche Jahr 2025"-betrag von der stadtgemeinde zur verlustabdeckung zugeschossen werden - aufgrund welcher rechtlichen grundlage hat die stadtgemeinde fürstenfeld, diesen betrag zu 1oo % geleistet - wenn der verein "WIR Fürstenfelder" nicht in der lage ist/war seinen anteil am zuschuß zur verlustabdeckung von 2o25 zu leisten, wieso sind sie dann immer noch gesellschafter an der gmbh - von welchem gesellschafter + zu welchen anteilen werden die gehälter der beiden gf der "Stadtmarketing Fürstenfeld Gmbh" Barbara W. Markus J. in den jahren 2o24 + 2o25 aufgebracht, wenn der verein "WIR Fürstenfelder" nicht in der lage ist/war seinen anteil an der verlustabdeckung von 2o25 zu leisten
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen martin lagler Anfragenr: 4246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4246/ Postanschrift martin lagler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen martin lagler
Fürstenfeld, Steiermark
Stadtgemeinde Fürstenfeld - GZ: FF/14060/AV-AI/13/2026-2 Bitte öffnen Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlic…
Von
Fürstenfeld, Steiermark
Betreff
Stadtgemeinde Fürstenfeld - GZ: FF/14060/AV-AI/13/2026-2
Datum
31. Januar 2026 11:57
Status
Warte auf Antwort
Bitte öffnen Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
martin lagler
AW: Stadtgemeinde Fürstenfeld - GZ: FF/14060/AV-AI/13/2026-2 [#4246] sehr geehrt<< Anrede >> ich beziehe mich auf…
An Fürstenfeld, Steiermark Details
Von
martin lagler
Betreff
AW: Stadtgemeinde Fürstenfeld - GZ: FF/14060/AV-AI/13/2026-2 [#4246]
Datum
5. Februar 2026 18:21
An
Fürstenfeld, Steiermark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
sehr geehrt<< Anrede >> ich beziehe mich auf ihr schreiben vom 31.o1.26, mit dem sie eine fristverlängerung gemäß § 8 abs. 2 ifg um weitere 4 wo. angekündigt haben & erlaube mir dazu folgendes festzuhalten: • prüfung der "besonderen gründe" 1e fristverlängerung ist nach § 8 abs. 2 ifg nur zulässig, wenn der zugang aus "besonderen gründen" (z.b. hohes datenaufkommen) oder aufgrund der anhörung betroffener (§ 1o ifg) nicht rechtzeitig gewährt werden kann. • differenzierungspflicht mein antrag umfasst mehrere fragestellungen. es ist rechtlich nicht schlüssig, warum informationen, die ausschließlich den internen einflussbereich der stadtgemeinde betreffen und keine drittrechte berühren, einer anhörung bedürfen. • unverzüglichkeitsprinzip gemäß § 8 abs. 1 ifg ist die auskunft "ohne unnötigen aufschub" zu erteilen. die pauschalverlängerung für den gesamten fragenkatalog widerspricht diesem beschleunigungsgebot, sofern teile des antrags bereits entscheidungsreif sind. ich stelle daher folgende anträge: 1. teilauskunft ich fordere sie auf, jene informationen, die keine anhörung 3ter erfordern, umgehend - spätestens aber bis zum 11.o2.26 - zu übermitteln. 2. konkretisierung ich ersuche um bekanntgabe, welche spezifischen fragen meines antrags von der anhörung 3ter betroffen sind und somit die fristverlängerung rechtfertigen. 3. bescheiderlassung (eventualantrag) sollten sie die auskunft auch nach ablauf der (verlängerten) frist nicht oder nur unvollständig erteilen, beantrage ich bereits jetzt die erlassung eines bescheidmäßigen anspruchs gemäß § 15 abs. 1 ifg. ich gehe davon aus, dass im sinne der transparenz und einer bürgernahen verwaltung eine zeitnahe erledigung der unstrittigen punkte möglich ist & verbleibe Mit freundlichen Grüßen martin lagler Anfragenr: 4246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4246/
Fürstenfeld, Steiermark
Stadtgemeinde Fürstenfeld - GZ: FF/14060/AV-AI/13/2026-3 Bitte öffnen Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlic…
Von
Fürstenfeld, Steiermark
Betreff
Stadtgemeinde Fürstenfeld - GZ: FF/14060/AV-AI/13/2026-3
Datum
27. Februar 2026 11:21
Status
Bitte öffnen Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen