Gefahren ausgehend vom Verein “Identitäre Bewegung”

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Der Verein “Identitäre Bewegung - Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität” (ZVR-Zahl: 380600847) wird in einschlägigen Medien immer wieder als rechtsextrem oder sogar rechtsextremistisch bezeichnet. Um das besser zu verstehen, sollten einige Zusammenhänge näher hinterfragt bzw. erklärt werden:

* Mit extremistisch wird immer Gewaltbereitschaft unterstellt. Worauf basiert diese Annahme?
- Wie viele konkrete Aufrufe zur Gewalt gegen Menschen sind Ihnen bekannt?
- Wie viele Ermittlungsverfahren betreffend (Aufrufe zur) Gewalt gegen Menschen hat es gegeben?
- Wie viele konkrete Aufrufe zur Gewalt gegen Sachen sind Ihnen bekannt?
- Wie viele Ermittlungsverfahren betreffend (Aufrufe zur) Gewalt gegen Sachen hat es gegeben?
- Wie viele Verurteilungen betreffend Gewalt gegen Menschen hat es gegeben? Bitte aufschlüsseln in leichte und schwere Körperverletzung.
- Wie viele Verurteilungen betreffend Sachbeschädigung hat es gegeben? Wie groß waren die angerichteten Beschädigungen? Wie viele bis 100€? Wie viele bis 1000€? Wie viele bis 10000€? Wie viele über 10000€?
* Gibt es andere strafbare Handlungen, der sich die Identitäre Bewegung schuldig gemacht hat?
- Wenn ja, welche Strafen sind ausgesprochen worden? Geldstrafen? Haftstrafen?
* Es gibt immer wieder sogenannte “Banneraktionen”, zum Beispiel auf Gebäuden und Brücken. Inwieweit besteht dabei eine Gefährdung von anderen Menschen? Oft werden auch Flugblätter verbreitet. Werden diese als Gefährdungen eingestuft?
* Aus welchen anderen Gründen betrachten Sie die Identitäre Bewegung als gefährlich?
* Mit welchen Gefahren müssen die Bürger rechnen?
* Vorausgesetzt, die Identitäre Bewegung wäre (nachweislich) gefährlich, warum ist diese (noch) nicht aufgelöst?
* Angenommen, dass keine Gefährdung durch Gewalt oder Gewaltaufrufe besteht, mit welcher Begründung ist das Logo der Identitären Bewegung (“Lambda”) offiziell verboten worden?

Weiters:
* Wenn die Identitären eine (angemeldete, offizielle) Informationsveranstaltung abhalten, kommt es (angeblich) immer wieder zu Störungen von gewaltbereiten, gesellschaftlichen Randgruppen. Gibt es das betreffend gerichtliche Verurteilungen? Wenn ja, wie kann es sein, dass gegen diese Leute nichts getan wird?
* Wenn im Namen “Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität” steht und angenommen es wird so auch betrieben, ist das dann ein verwerfliches Ziel? Wenn ja, warum?

Ergebnis der Anfrage

Das BMI hat keine belastbaren Daten, Statistiken oder sonst irgendetwas, was die Gefährlichkeit dieses Vereins belegen könnte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. März 2024
  • Frist
    9. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gefahren ausgehend vom Verein “Identitäre Bewegung” [#3058]
Datum
14. März 2024 09:55
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Der Verein “Identitäre Bewegung - Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität” (ZVR-Zahl: 380600847) wird in einschlägigen Medien immer wieder als rechtsextrem oder sogar rechtsextremistisch bezeichnet. Um das besser zu verstehen, sollten einige Zusammenhänge näher hinterfragt bzw. erklärt werden: * Mit extremistisch wird immer Gewaltbereitschaft unterstellt. Worauf basiert diese Annahme? - Wie viele konkrete Aufrufe zur Gewalt gegen Menschen sind Ihnen bekannt? - Wie viele Ermittlungsverfahren betreffend (Aufrufe zur) Gewalt gegen Menschen hat es gegeben? - Wie viele konkrete Aufrufe zur Gewalt gegen Sachen sind Ihnen bekannt? - Wie viele Ermittlungsverfahren betreffend (Aufrufe zur) Gewalt gegen Sachen hat es gegeben? - Wie viele Verurteilungen betreffend Gewalt gegen Menschen hat es gegeben? Bitte aufschlüsseln in leichte und schwere Körperverletzung. - Wie viele Verurteilungen betreffend Sachbeschädigung hat es gegeben? Wie groß waren die angerichteten Beschädigungen? Wie viele bis 100€? Wie viele bis 1000€? Wie viele bis 10000€? Wie viele über 10000€? * Gibt es andere strafbare Handlungen, der sich die Identitäre Bewegung schuldig gemacht hat? - Wenn ja, welche Strafen sind ausgesprochen worden? Geldstrafen? Haftstrafen? * Es gibt immer wieder sogenannte “Banneraktionen”, zum Beispiel auf Gebäuden und Brücken. Inwieweit besteht dabei eine Gefährdung von anderen Menschen? Oft werden auch Flugblätter verbreitet. Werden diese als Gefährdungen eingestuft? * Aus welchen anderen Gründen betrachten Sie die Identitäre Bewegung als gefährlich? * Mit welchen Gefahren müssen die Bürger rechnen? * Vorausgesetzt, die Identitäre Bewegung wäre (nachweislich) gefährlich, warum ist diese (noch) nicht aufgelöst? * Angenommen, dass keine Gefährdung durch Gewalt oder Gewaltaufrufe besteht, mit welcher Begründung ist das Logo der Identitären Bewegung (“Lambda”) offiziell verboten worden? Weiters: * Wenn die Identitären eine (angemeldete, offizielle) Informationsveranstaltung abhalten, kommt es (angeblich) immer wieder zu Störungen von gewaltbereiten, gesellschaftlichen Randgruppen. Gibt es das betreffend gerichtliche Verurteilungen? Wenn ja, wie kann es sein, dass gegen diese Leute nichts getan wird? * Wenn im Namen “Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität” steht und angenommen es wird so auch betrieben, ist das dann ein verwerfliches Ziel? Wenn ja, warum?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3058/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Erledigung an Einbringer Im Anhang erhalten Sie das Erledigungsschreiben 'Erledigung an Einbringer'. Kopien erge…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Erledigung an Einbringer
Datum
27. März 2024 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Im Anhang erhalten Sie das Erledigungsschreiben 'Erledigung an Einbringer'. Kopien ergehen an: